Hallo,
ich habe folgendes Problem, mein Ex-Arbeitgeber habe ich zwecks schlechter Lohnzahlung gekündigt. Da ich meinen Lohn Rückwirkend erhalte steht mir also noch Lohnzahlung zu obwohl ich nicht mehr tätig bin im Unternehmen.
Wie sollte ich vorgehen. Mir fehlt vom Juli nicht mehr ganz die hälfte vom Lohn, denn dort habe ich schon einen Abschlag erhalten (am 14.09.2011) schon 1Monat zuspät und dann nur einen Teil. Am 15.09.2011 hätte ich eigentlich den August Lohn erhalten sollen jedoch blieb der bis heute aus.
Was kann ich tun. Wie lange muss ich warten bis ich mit einem Anwalt etwas erreichen kann.
Bitte um Rat, Danke
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Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht
gilt ein Tarifvertrag? Haben Sie zumindest die Abrechnung noch ordnungsgemäss erhalten? Zu wann wurde gekündigt?
quote:
Wie lange muss ich warten bis ich mit einem Anwalt etwas erreichen kann.
Rechtschutz vorhanden? Den RA müssten Sie ansonsten selber finanzieren, auch wenn Sie die Klage gewinnen.
Ich empfehle eine Lohnklage vor den Arbeitsgericht. Das geht grundsätzlich auch ohne Anwalt.
Brutto-lohn einklagen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html
nein, es gilt kein tarifvertrag, die Abrechnung für Juli habe ich schon erhalten die für August werde ich morgen abholen, denn die sollt fertig zum abholen liegen.
Ich habe das Arbeitsverhältnis, ende Juli, fristgerecht zum 31.08.2011 gekündigt.
Rechtschutz ja, muss mich noch zuvor genau erkundigen wie weit der arbeitsrechtschutz greift.
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quote:
Rechtschutz ja, muss mich noch zuvor genau erkundigen wie weit der arbeitsrechtschutz greift.
Machen Sie das mal. Ansonsten kommen da nicht unerhebliche RA-kosten auf Sie zu.
ja, danke das werde ich tun.
Gibt es den eine Wartezeit die ich abwarten muss bis man zum RA gehen kann oder kann man sovor bei Lohnverzug einen RA dazu holen.
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Es gibt keine Wartezeit. Der Lohn ist fällig zum vereinbarten Zahlungstermin. Ab dem nächsten Tag befindet sich der AG im Verzug. Das steht aber alles ausführlich und verständlich erklärt im Link.
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Um Lohn einzuklagen braucht man nicht wirklich einen Anwalt. Sie können auch einfach zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und dort Klage auf Lohnzahlung einreichen. Der Rechtspfleger vor Ort formuliert diese.
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