Arbeitgeber zahlt kein Gehalt trotz AU. Was nun?

25. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz605018-73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt kein Gehalt trotz AU. Was nun?

Hallo Forum vielleicht weiß jemand Rat,

kurz um den Hintergrund aufzuklären. Am 15. Februar wurde mir in einem Gespräch mitgeteilt das meine Abteilung zum 01.03.22 geschlossen wird (das Unternehmen besteht aber weiterhin mit anderen Abteilungen in anderen Städten). Da ich dort sowieso nicht zufrieden war, habe laut Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.03.22 gekündigt (Einschreiben) was mir auch per Email von meinem Chef fristgerecht bestätigt wurde. Seit dem 24.02.22 bis einschließlich 31.03.22 bin ich krankgeschrieben.
Die Krankenscheine habe ich immer per Post geschickt und diese sind auch angekommen.
Jetzt bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung vom AG für 2022. Allerdings nur vom 01.01-28.02 und wie ich gerade erfahren habe, wurde ich auch am 28.02.22 von ihm bei der KK abgemeldet. Der KK liegen die Krankenscheine ebenfalls vor.

Ich bin sicher das dies mit voller Absicht passiert und er sich jetzt um das Märzgehalt sowie 8 ausstehende Urlaubstage drücken will.
Was habe ich für Rechte? Ich bin ja immer noch im Angestellten Verhältnis.

Viele Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Zur Zeit vermutlich gar keine - einklagen kann man den Lohn für März erst, wenn er fällig ist. Insofern sollten Sie zunächst mal verraten, was diesbezüglich in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
amz605018-73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag steht das der Lohn fristgerecht zum Monatsende gezahlt wird. Natürlich sehen ich aber im Abrechnungsportal das es keine Abrechnung gibt und die kommt auch nicht mehr, da er mich bei der KK ebenfalls Ende Februar abgemeldet hat. Obwohl das Arbeitsverhältnis bis Ende März besteht.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Natürlich sehen ich aber im Abrechnungsportal das es keine Abrechnung gibt und die kommt auch nicht mehr, da er mich bei der KK ebenfalls Ende Februar abgemeldet hat. Das mag ja sein - dennoch können Sie eine Klage nicht darauf stützen, dass Sie meinen, er wird nicht zahlen. Wenn er zum vereinbarten Termin nicht gezahlt hat - dann können Sie klagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von amz605018-73):
das meine Abteilung zum 01.03.22 geschlossen wird
Dann ist nachvollziehbar, dass zum 28.2.22 die LSt-Bescheinigung kam, die Abmeldung bei der KK ebenso.
Was ist denn mit den anderen Kollegen in deiner Abteilung? Sind die übernommen worden? Sind die betriebsbedingt gekündigt worden?
Ob ein anderer Unternehmensteil dein Märzgehalt und die Urlaubsabgeltung zahlt, wirst du abwarten müssen.
Zum 31.3.---ist ja noch nicht erreicht.
Hast du das Februargehalt ganz regulär zum Monatsende ausgezahlt bekommen? LFZ bis 28.2. müsste ja gewährleistet sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
amz605018-73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Abteilung gehört zu einem größeren Unternehmen. Meine Abteilung (Onlinehandel) wurde zwar zum 01.03.22 geschlossen, mein Arbeitsvertrag gilt allerdings für das komplette Unternehmen mit allen Abteilungen. Ich habe die Abteilung alleine geleitet. Meine Kollegin ist in Elternzeit wurde aber auch nicht gekündigt, sondern geht nach ihrer Elternzeit in eine andere Abteilung ( es gab keinen neuen Vertrag) der unsere Verträge extra für das komplette Unternehmen mit allen Abteilung geschrieben sind. Zudem war die Bitte des Chef erstmal noch 4 Wochen in der Abteilung zu bleiben um alle Abschlüsse zu machen ect....also hätte ich frühesten die Abteilung zum 01.05.22 gewechselt.
Zudem habe ich am 01.03.22 gekündigt wurde aber am 28.02.22 abgemeldet, wo er noch gar nicht wusste das ich aufhöre.

Mein Februar Gehalt wurde normal gezahlt und eine Kündigung von seiner Seite stand definitiv nicht im Raum, da er mich unbedingt in einer anderen Abteilung (Aufgrund von Personalmangel) haben wollte.

-- Editiert von amz605018-73 am 25.03.2022 15:56

-- Editiert von amz605018-73 am 25.03.2022 15:59

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Also abwarten, ob und was bis 31.3. vom AG auf dem Konto eingeht.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
amz605018-73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich werde auf jeden Fall warten. Mir ist natürlich auch klar das mein Chef sauer ist. Er wollte mich eben woanders einsetzen, wäre aber Aufgrund der Entfernung und ohne Auto nicht machbar gewesen. Auch vom Aufwand her nicht. Bin alleinerziehend und meine Kinder klein.
Die KK setzt sich jetzt wohl mit ihm in Verbindung. Die wollte die Kündigungsbestätigung und nochmal alle Kopien der AUs.

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#8
 Von 
amz605018-73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage mich allerdings ob es möglich ist, das er meine Kündigung bekommen hat am 01.03.22 und mich dann rückwirkend bei der KK zum 28.02.22 abgemeldet hat.
Da war es ja auch nicht klar, das ich gar nicht mehr ins Unternehmen komme. Er hatte mir am 15 Februar mitgeteilt, dass ich mir Zeit lassen kann mit meiner Antwort und das ich keinesfalls gekündigt werde, weil der Bedarf ja da ist.
Dann hat er ja anscheinend auch die AUs nicht eingereicht für März. Was ja auch total sinnfrei ist.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann ist nachvollziehbar, dass zum 28.2.22 die LSt-Bescheinigung kam, die Abmeldung bei der KK ebenso.

Nicht, wenn man Ahnung von der Materie hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
wenn man Ahnung von der Materie hat ...
Saure, verärgerte AG machen manchmal Sachen, bevor eine Kü auf dem Tisch liegt.

Vielleicht hat der AG keine Ahnung oder der TE hat keine oder er kann Anfang April beim Arbeitsgericht einklagen, was der AG ihm evtl. doch vorenthält. Vor dem 1.4. weiß man nichts.

Falls du Ahnung hast, was genau hier vorlag/vorliegt/tatsächlich gemacht wurde--- lass es uns doch bitte wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von amz605018-73):
Was habe ich für Rechte? Ich bin ja immer noch im Angestellten Verhältnis.

Sie haben natürlich, wie es hier ja schon erwähnt wurde, die Möglichkeit entsprechende Lohnklage zu erheben.
Ich möchte noch auf einen weiteren Umstand hinweisen, den Ihr AG vielleicht bereits gesehen hat und den Sie werden berücksichtigen müssen: Ihre AU endet direkt am letzen Arbeitstag. Der Beweiswert einer solchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann durch den AG angezweifelt "erschüttert" werden, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit der Dauer der Kündigungsfrist entspricht. D.h. selbst wenn ihrer Sachverhaltsdarstellung folgend Sie bereits zum 28.2. fälschlicherweise abgemeldet wurden, das AV erst am 31.03. endet und Sie in diesem Punkt obsiegen werden, bleibt noch das Problem des Beweiswertes ihrer AU. Hier müssen Sie sich darauf einstellen, das der AG in diesem Punkt möglicherweise nicht so leicht nachgibt und die Entgeltfortzahlung verweigert. Davon losgelöst ist natürlich etwaiger Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

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#12
 Von 
Beautyholic18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Buchhaltung wurde ich am Freitag rückwirkend zum 01.03 auf eine andere Abteilung wieder angemeldet.
Früher haben sie es angeblich nicht geschafft. Sehr seltsam.
Aber ich glaube nicht daran das Gehalt überwiesen wird. Es befindet sich immer noch keine Abrechnung bei DATEV.

Wenn es um Beweise für die AU gehen sollte, wäre das kein Problem für mich. Ich war wirklich krank und hatte auch in der Zeit mehrere Untersuchung beim Spezialisten. Von daher kann er es gerne drauf ankommen lassen.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Beautyholic18):
Laut Buchhaltung wurde ich am Freitag rückwirkend zum 01.03 auf eine andere Abteilung wieder angemeldet.
Dir ist das gleiche wie dem @amz... passiert?

Wie auch immer: Es gilt trotzdem abzuwarten, ob zum Beschäftigungsende 31.3. auch die Schlussabrechnung von der Buchhaltung gemacht wird und die Summe vertragsgemäß aufs Konto fließt.
Erst dann könnte der Schritt *Lohnklage erheben* Sinn machen.

Vorher ist jeder Verdacht und was du glaubst oder nicht--- völlig irrelevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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