Arbeitgeber zahlt kein Lohn im Krankheitsstand

3. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt kein Lohn im Krankheitsstand

Hallo zusammen,

1. Ich bin seit dem 30.03.2023 krankgeschrieben.
2. Im Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass Krankmeldungen telefonisch an den jeweiligen Vorgesetzten
anzuzeigen sind. E-Mails oder Anrufe bei Kollegen werden nicht akzeptiert.
3. Am Tag des ersten Krankheitstags habe ich meinen Vorgesetzten nach mehrmaligen Versuchen telefonisch
nicht erreichen können.
4. Dann habe ich mich vorsichtshalber doch bei einem Kollegen krankgemeldet mit der Bitte diese
Information, wenn möglich an den Vorgesetzten weiterzuleiten.
5. Zusätzlich habe ich eine E-Mail an den Vorgesetzten geschrieben, in der stand, dass ich Ihn telefonisch
nicht erreichen konnte und ich mich auf diesen Weg krankmelden möchte.
6. Am nächsten Tag konnte ich dann den Vorgesetzten erreichen und dieser sagte: „Da Sie sich für den
schriftlichen Weg entschieden haben, habe ich keinen Bock mit Ihnen zu sprechen." Und legte prompt auf.
7. Für alle weiteren Folgebescheinigungen der Krankmeldung konnte ich meinen Vorgesetzten nicht mehr
telefonisch erreichen, da dieser mich bewusst ignorierte. Somit habe ich mich jedes Mal erst telefonisch bei
einem Kollegen krankgemeldet, wieder mit der Bitte dies an den Vorgesetzten weiterzuleiten und zusätzlich
jedes Mal eine E-Mail an den Vorgesetzten verfasst.
8. Nun hat der Arbeitgeber mir seit dem ersten Krankheitstag keinen Lohn ausgezahlt.

Frage:
Kann ich den Lohn einklagen, obwohl im Arbeitsvertrag (Punkt 2) diese Regelung steht?
Danke für eure Hilfe!

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Mir fehlt in der ganzen Aufzählung der Punkt, dass Deine AU auch an den Arbeitgeber gesendet wurden, wurde das gemacht und haben diese Deinen Arbeitgeber auch erreicht?

-- Editiert von User am 3. Mai 2023 14:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Seso93):
Frage:
Kann ich den Lohn einklagen, obwohl im Arbeitsvertrag (Punkt 2) diese Regelung steht?
Danke für eure Hilfe!


Selbstverständlich. Du musst den AG informieren und das kann im Fall der Fälle auch per Mail geschehen, sollte halt unmittelbar erfolgen.

Ab zum Arbeitsgericht und dort vom Rechtspfleger Dir helfen lassen bei der Lohnklage. Die AU-Bescheinigungen hast Du noch selber bekommen und an den AG weitergeleitet? Hoffentlich per Einschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Fragen:
- Seit wann liegt die 1. AU-Bescheinigung denn beim AG ?
- Wie sind die Folgebescheinigungen zum AG gekommen?
- Wann soll die AU-Bescheinigung lt. Arbeitsvertrag beim AG vorliegen?
- Es fehlt bisher der Lohn von April, oder?

Für März solltest du Lohn aber noch erhalten haben. Am Fr, 31.3.23 hast du dem Vorgesetzten telefonisch mitgeteilt, dass du arbeitsunfähig bist, oder?

Ich denke, da steht noch mehr im AV.
Denn was wäre, wenn der jeweilige Vorgesetzte selbst krank oder in Urlaub oder anderweitig unterwegs wäre?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, das ich seit diesem Jahr von meinem Arzt keine Ausfertigung der Krankmeldung mehr für den Arbeitgeber bekomme. Lediglich eine Ausfertigung für die Versicherte. Anscheinend muss der Arbeitgeber sich diese mittlerweile selbst, online, bei der entsprechenden Krankenkasse einfordern. Weil mir das aber auch zu heikel war, habe ich immer ein Foto von der Ausfertigung der Versicherte an den Arbeitgeber in den Mails angehängt.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mir fehlt in der ganzen Aufzählung der Punkt, dass Deine AU auch an den Arbeitgeber gesendet wurden,
Dieser Punkt ist seit 2023 kein Punkt mehr :wink:

@Seso93: Ab zum Arbeitsgericht und Lohnklage einreichen.

-- Editiert von User am 3. Mai 2023 14:29

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Fragen:
- Seit wann liegt die 1. AU-Bescheinigung denn beim AG ?
- Wie sind die Folgebescheinigungen zum AG gekommen?
- Wann soll die AU-Bescheinigung lt. Arbeitsvertrag beim AG vorliegen?
- Es fehlt bisher der Lohn von April, oder?

Für März solltest du Lohn aber noch erhalten haben. Am Fr, 31.3.23 hast du dem Vorgesetzten telefonisch mitgeteilt, dass du arbeitsunfähig bist, oder?

Ich denke, da steht noch mehr im AV.
Denn was wäre, wenn der jeweilige Vorgesetzte selbst krank oder in Urlaub oder anderweitig unterwegs wäre?


- Ich bekomme keine AU-Ausfertigung für den Arbeitgeber mehr von meinem Arzt. Der Arbeitgeber muss sich die AU mittlerweile selber online von der entsprechenden Krankenkasse beziehen.
- Im Arbeitsvertrag steht geschrieben: Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens am dritten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre vorrausichtliche Dauer vorzulegen.
- Es fehlt der Lohn vom 30-31.03 und der gesamte April.

Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Seso93):
Weil mir das aber auch zu heikel war, habe ich immer ein Foto von der Ausfertigung der Versicherte an den Arbeitgeber in den Mails angehängt.


Aber doch nicht von der Ausfertigung mit den Diagnosecodes?

Zitat (von -Laie-):
Dieser Punkt ist seit 2023 kein Punkt mehr


Doch, funktioniert teilweise nicht immer...... Bei meinem Arzt kamen Anfang des Jahres hier und da mal auch die für den AG mit raus, weil irgendwie technische Probleme das verghinderten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Seso93):
Das Problem ist,
Warum kannst du das nicht im EP mitteilen? DAS ist doch der springende Punkt, und nicht deine Dramturgie und Aufzählung. :sad:
Dann also Lohnklage beim Arbeitsgericht erheben... geht vermutlich auch online...
Der AG hatte also die AUs per Mail-Anhang vorliegen.

Dein Vorgesetzter weiß es nicht unbedingt, wie das nun endlich ab 2023 mit der kranken Digitalisierungs-Meldung über 3 Ecken geht...der denkt noch *alt*. Dein AG , zB. das Personalbüro--- weiß es eher.
Zitat (von Seso93):
Es fehlt der Lohn vom 30-31.03
Wie geht das denn? Du hast doch erst am 30.3.die AU vom Arzt erhalten... und am nächsten Tag, 31.3. mit dem Vorgesetzten gesprochen/krank gemeldet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist gar nicht gestellt worden: Seit wann bist Du bei diesem Arbeitgeber angestellt?

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#10
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Aber doch nicht von der Ausfertigung mit den Diagnosecodes?


Deine die ganzen Diagnosecodes und Kennziffern habe ich alle geschwärzt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die wichtigste Frage ist gar nicht gestellt worden: Seit wann bist Du bei diesem Arbeitgeber angestellt?


seit knapp einem Jahr. Also raus aus der Probezeit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie geht das denn? Du hast doch erst am 30.3.die AU vom Arzt erhalten... und am nächsten Tag, 31.3. mit dem Vorgesetzten gesprochen/krank gemeldet.


Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Die Begründung auf der Lohnabrechnung war, dass diese Tage unentschuldigt seien.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum kannst du das nicht im EP mitteilen? DAS ist doch der springende Punkt, und nicht deine Dramturgie und Aufzählung.


Ich bin mir ziemlich unsicher, ob ich im Recht bin, da ja im Arbeitsvertrag der Punkt 2 steht. (keine Email etc.),ich mich aber dann "notgedrungen" trotzdem so krank gemeldet habe...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dieser Punkt ist seit 2023 kein Punkt mehr


Schön wäre es, Problem ist das ein Großteil der Ärzte nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Anhand der Verbindungsdaten wirst du wohl nachweisen können, dass du deinen Vorgesetzten umgehend zu informieren versucht hast. Wenn der AG telefonische Krankmeldung vorschreibt, muss er auch sicherstellen, dass das funktioniert. Wenn nicht, bleibt ja nichts übrig, als es auf anderen Kanälen zu versuchen; die Ansage '.. da Sie sich für textform entschieden haben, rede ich nicht mit Ihren ..." ist ein Witz, zumal es bei einer Krankmeldung nicht viel zu reden gibt, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Doch, funktioniert teilweise nicht immer......
Hier aber schon, ist also irrelevant.
Zitat (von Seso93):
(keine Email etc.
Keine E-Mail an Kollegen! Du hast aber ja an deinen Vorgesetzten geschrieben.

Signatur:

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Seso93):
Ich bin mir ziemlich unsicher, ob ich im Recht bin,
Wieso das denn? Recht spricht ein Gericht. zb zu deiner Lohnklage.
Wenn dein Arzt dir keine 3fach-AU mehr gibt, sondern nur 1fach für dich als Versicherte--- dann nimmt er offenbar am neuen krankenSystem teil und hat die notwendige Technik dafür---sonst hättest du am 30.3. noch den 3fach-gelben-Schein bekommen.
Das wiederum hat nichts mit deinem AV zu tun. Da findet sich nur ---Vorgesetzten telefonisch informieren.
Hast du gemacht, hast sogar mehr als das gemacht. Der AG wusste am 31.3. telefonisch und per Mail-Anhang Bescheid über deine AU.
Ich meine, die LFZ im Krankheitsfall steht dir für 6 Wochen zu--- das findet sich hoffentlich auch in deinem AV.

Zitat (von Seso93):
Die Begründung auf der Lohnabrechnung war, dass diese Tage unentschuldigt seien.
Auf der Lohnabrechnung für März? Wann hast du diese denn erhalten? Und wann war dein Lohn für März auf dem Konto? Bekommst du monatlich deinen Lohn oder Abschläge oder tageweise oder wie??
Was ist denn das für ein Unternehmen? Gibts ein Personalbüro oder ein externes Steuerbüro, das die Gehalts-und Lohnabrechnungen macht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Seso93):
2. Im Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass Krankmeldungen telefonisch an den jeweiligen Vorgesetzten anzuzeigen sind.

Da wäre mal der Wortlaut interessant ...



Zitat (von Seso93):
m Tag des ersten Krankheitstags habe ich meinen Vorgesetzten nach mehrmaligen Versuchen telefonisch nicht erreichen können.

Wenn telefonische Meldung vorgeschrieben ist, dann muss der AG diese auch ermöglichen.
Wenn das nicht funktioniert, dann fällt das durchaus ihm zur Last.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Seso93
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auf der Lohnabrechnung für März? Wann hast du diese denn erhalten? Und wann war dein Lohn für März auf dem Konto? Bekommst du monatlich deinen Lohn oder Abschläge oder tageweise oder wie??
Was ist denn das für ein Unternehmen? Gibts ein Personalbüro oder ein externes Steuerbüro, das die Gehalts-und Lohnabrechnungen macht?


Ich bekomme meinen Lohn immer monatlich am letzten Tag im Monat (meistens). Auf der Abrechnung März hat einfach Geld gefhelt, eben für die Tage 30. und 31.03. Auf der Lohnabrechnung stand dann der Vermerk, dass die Tage 30.03 und 31.03 unentschuldigt seien. Die Lohnabrechnungen macht ein externes Steuerbüro.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Seso93):
Auf der Abrechnung März hat einfach Geld gefhelt, eben für die Tage 30. und 31.03.
Das wäre dann durchs Gericht im Zuge der Lohnklage zu prüfen und entspr. zu entscheiden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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