Arbeitgeber zahlt letztes Gehalt nicht

1. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
katwoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt letztes Gehalt nicht

Hallo zusammen, bei mir liegt folgendes Problem vor:

Ich habe meinen letzten Job aus gesundheitlichen Gründen (Burn-Out und Mobbing) gekündigt. Die letzten vier Wochen der Beschäftigung war ich krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat die Krankheit angezweifelt, mit Verweigerung der Entgeltfortzahlung gedroht und ein Gutachten beim Medizinischen Dienst veranlasst, der die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat.

Am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses hat mein Mann den mir überlassenen Firmenwagen vor dem Büro meines ehemaligen Arbeitgebers (bei uns vor Ort, nicht in der Hauptzentrale, die 300 km entfernt ist) abgestellt und den Schlüssel beim Pförtner hinterlegt. An dem Fahrzeug sind im letzten Jahr zwei Schäden entstanden, die ich nicht zu verantworten hatte. Die Schäden wurden von mir gemeldet, aber ich habe selbst nach mehreren Monaten keine Freigabe zur Reparatur erhalten. Da ich Kostenvoranschläge veranlasst hatte, sind die Schäden sowohl nach Art als auch nach Höhe bekannt.

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat jetzt ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen mein letztes Gehalt inkl. Urlaubsabgeltung und anteiligem 13. Gehalt einbehalten.

Ich vermute, dass man die entstandenen Schäden sowie den Transport des Fahrzeugs zur Zentrale verrechnen will.

Ist das rechtens? Und muss ich überhaupt noch für die Schäden haften, obwohl ich keine Gelegenheit hatte, diese beheben zu lassen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Einfach so Schaden gegen Gehalt aufrechnen wäre wohl allerallerhöchstens dann berechtigt, wenn man als Arbeitnehmer volltrunken den Dienstwagen fährt.

Wenn Sie schon schreiben, dass Sie die Schäden nicht zu verantworten haben, wird es ja dafür gute Gründe geben.
Die Schäden wurden offiziell gemeldet, sprich die Meldung ist nachvollziehbar? Ob Sie die Möglichkeit zur Schadensbeseitigung hatten, spielt bei Schäden, für die Sie nicht verantwortlich sind, keine Rolle.

Also am einfachsten die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen und das ausstehende Gehalt einklagen. Die Stelle hilft umfassend bei der Antragstellung.
Rechtsberatung darf dort nicht geleistet werden, wenn noch Fragen sind, hier sind einige kluge Köpfe unterwegs ;)

-- Editiert hamburgerin01 am 01.03.2013 22:58

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
katwoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort! Ich bin natürlich nicht betrunken gefahren! Einmal ist mir auf der Autobahn eine Katze vor's Auto gelaufen, das zweite Mal hat jemand auf dem Betriebsgelände mein Auto beschädigt und ist abgehauen. Der Eingang der Meldungen ist nachvollziehbar, da diese per E-Mail erfolgt sind. Auf mehrfache telefonische Nachfragen hatte man mir immer gesagt, die Meldungen seien an die Versicherung weitergeleitet worden, die so lange für die Bearbeitung brauche. Der erste Schaden ist im März entstanden, der zweite im Mai... Als ich in meinem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen habe, dass bisher keine Freigabe zur Reparatur erfolgt ist, bekam ich zur Antwort, dass angeblich keine Schadensmeldungen vorlägen. Das dem nicht so ist, kann ich glücklicherweise nachweisen. Laut Kfz-Richtlinien habe ich eine Selbstbeteiligung i.H.v. € 500,- zu tragen.

Nun, ich werde auf jeden Fall eine Klage einreichen und mal abwarten, was passiert und wie lange sich die Geschichte hinzieht.

Auf jeden Fall ist es gut zu wissen, dass man hier qualifizierten Rat findet :)

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