Arbeitgeber zahlt nicht das volle Gehalt.

7. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt nicht das volle Gehalt.

Hallo, ich arbeite nun seit 2 Monaten in einem neuen Betrieb und habe vertraglich
klar festgehalten, dass ich 3.005€ Brutto im Monat verdiene. Der Vertrag ist von
beiden Seiten unterschrieben und ich habe eine Kopie davon hier.

Habe dann erst bei der zweiten Abrechnung geschaut und gesehen, dass beide
Male nur 2.550€ Brutto als Rechengrundlage hergenommen wurden.

Hab dann aufs Konto geschaut und es ist auch tatsächlich der zu niedrige Betrag
gekommen.

Ehe ich da jetzt bei der Arbeit was zu sage, wollte ich mal fragen, was meine
Möglichkeiten sind, zu meinem verdienten bzw. vertraglich festgehaltenen
Lohn zu kommen.

Nur falls die sich da jetzt ganz quer stellen.

Denn 450€ weniger sind definitiv kein kleiner Rechenfehler.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von Marino):
Ehe ich da jetzt bei der Arbeit was zu sage, wollte ich mal fragen, was meine
Möglichkeiten sind, zu meinem verdienten bzw. vertraglich festgehaltenen
Lohn zu kommen.

Seltsame Frage. Du hast einen Vertrag und der ist einzuhalten. Du musst reklamieren, was sonst? Wenn es ein einfacher Fehler ist, sollte der auch einfach zu korrigieren sein. Wenn es was anderes ist oder sein sollte, könntest du ein Problem haben.
Und schau möglichst umgehend in deinen AV, was dort ggf. zu einer Ausschlussfrist steht - wenn es eine gibt und mitunter sind es nur 3 Monate, ist womöglich rasches Handeln angesagt, sonst geht dir Geld verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und schau möglichst umgehend in deinen AV, was dort ggf. zu einer Ausschlussfrist steht - wenn es eine gibt und mitunter sind es nur 3 Monate, ist womöglich rasches Handeln angesagt, sonst geht dir Geld verloren.


Dazu steht da gar nichts drin.

Also noch nicht mal ob es solche Fristen überhaupt gibt.

Sofern es jetzt wirklich keine Frist gibt und die auf Nachfrage bzw. Aufforderung
zur Zahlung nichts machen, was habe ich dann für Rechte bzw. Möglichkeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

was habe ich dann für Rechte bzw. Möglichkeiten? Sie haben das Recht, beim zuständigen Arbeitsgericht Lohnklage zu erheben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Bevor du klagst, solltest du aber deinen AG auf den Missstand hinweisen, schriftlich!
Wenn der Fehler nicht korrigiert wird, wird es wohl auf eine Lohnklage beim Arbeitsgericht hinauslaufen.
Nota: Wenn/da es offenbar keine Ausschlussfrist gibt, greift die normale gesetzliche Verjährung von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.
Du hast also genug Zeit, die Probezeit abzuwarten.

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