Ich habe fristgerecht meinen Job gekündigt. Hab auch meinen ganzen Urlaub und Überstunden genommen, weil mir die Freizeit lieber war. Doch man hat sich bei den Urlaub vertan und gemeint, ich müsste noch eine Woche arbeiten kommen. Bevor ich überhaupt die eine Woche antreten konnte, schrieb mir die Geschäftsleitung, ich soll bitte schnellstmöglich meine Arbeitssachen und Schlüssel abgeben. Das habe ich auch gemacht. Ich habe danach nichts mehr von meiner Geschäftsleitung oder Personalabteilung gehört.(Personalleitung hat nicht mal auf Anfragen für meinen neuen Arbeitgeber reagiert. Heute kam mein letztes Gehalt des Arbeitgebers und er hat die eine Woche Gehalt einbehalten. Ist das okay so? Ich fühle mich sehr unfair behandelt. Ohne Schlüssel konnte ich natürlich nicht arbeiten gehen, zumal ich den Store geleitet hatte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann ich dagegen vorgehen?
Danke euch
Arbeitgeber zahlt nicht volles Gehalt
10. Oktober 2025
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Frage vom 10. Oktober 2025 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt nicht volles Gehalt
#1
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 17:34
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
Ein bisschen genauer bitte:
Wann und mit welchem Wortlaut wurde dir zunächst mitgeteilt, dass du noch 1 Woche arbeiten kommen sollst?
Mit welchem Wortlaut erfolgte die Aufforderung zu Rückgabe der Sachen?
-- Editiert von User am 10. Oktober 2025 17:36
-- Editiert von User am 10. Oktober 2025 17:37
#2
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (39123 Beiträge, 6435x hilfreich)
Nein, ich nicht. Aber öfter davon gehört bzw. gelesen.Zitat :Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ja. Man könnte Lohnklage am Arbeitsgericht erheben.Zitat :Kann ich dagegen vorgehen?
Aber vielleicht gibst du hierzu mal ein paar genauere Angaben?
-Wann zu wann und mit welcher K-Frist hast du gekündigt?
-War das mit dem Nehmen von Urlaub+Überstunden mit dem AG abgesprochen?
-Konntest du nicht selbst prüfen, wer sich mit dem Urlaubsanspruch *vertan* hat?
Ja.Nein.Vielleicht.Zitat :Ist das okay so?
Konnten die anderen AN dort auch nicht arbeiten oder warst du der einzige ltd. Mitarbeiter in diesem Laden?Zitat :Ohne Schlüssel konnte ich natürlich nicht arbeiten gehen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 17:43
Von
Status: Legende (19919 Beiträge, 7229x hilfreich)
Zitat :Kann ich dagegen vorgehen?
Natürlich kannst du dagegen vorgehen - Lohnklage einreichen beim Arbeitsgericht.
Dein Standpunkt könnte sein, dass Abgabe der Schlüssel etc. einer unwiderruflichen Freistellung gleichkommt.
Der Ablauf lässt nicht erwarten, dass eine Diskussion mit dem AG zum Erfolg führt
#4
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (41796 Beiträge, 14609x hilfreich)
Zunächst wäre zu klären, ob die Überstunden überhaupt Überstunden iSd Gesetzes sind, die entweder zu vergüten sind oder mit Freizeit abzugelten. Dann ist zu klären, ob der Mitarbeiter insoweit "freie Auswahl" hat oder aber das einer Entscheidung des Arbeitgebers vorbehalten ist. Daraus ergeben sich dann die weiteren Optionen, die von Nichtberücksichtigung der Mehrarbeit mit Nichtvergütung bis zu voller Bezahlung gehen.
wirdwerden
#5
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 13:52
Von
Status: Philosoph (12757 Beiträge, 4604x hilfreich)
Zitat :Heute kam mein letztes Gehalt des Arbeitgebers und er hat die eine Woche Gehalt einbehalten. Ist das okay so?
Höchstwahrscheinlich, ja.
Es ist in Deinem Fall so, dass sich der AN bereits im Urlaub befindet, das Urlaubsentgelt aber noch nicht ausgezahlt wurde.
Und hier hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 13.09.2022 (Az.: 6 Sa 87/22) unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.04.1996 (Az.: 9 AZR 317/95) entschieden, dass der einmal genehmigte Urlaub zwar fortgesetzt werden kann, das Urlaubsentgelt aber nur für die Urlaubstage gezahlt werden muss, die ausgehend von dem Beendigungstermin nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG beansprucht werden können.
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