Arbeitgeber zahlt wie er lustig ist.. hilfe

16. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt wie er lustig ist.. hilfe

Hallo,
mein Mann arbeitet seit Dez. 2010 in einem kleinen Betrieb. Es wurde ein Abschlag zum 1. des Monats u zum 10. des Monats der Rest vereinbart. Tatsächlich läuft es so, dass mein Mann in 4-5 Raten sein Geld in bar bekommt. Aber auch nie freiwillig, sondern immer nur dann, wenn mein Mann gefragt hat. Dann natürlich auch nicht nach dem ersten mal fragen.

Das nervt einfach u ist ja auch nicht korrekt so.
Wir haben 3 Kinder, ich bin zur Zeit in Elternzeit u es ist ja nicht so, dass niemand sein Geld braucht!?
Mein Mann arbeitet teilweise 13 Stunden am Tag (so wie heute mal wieder) und dann muss er Monat für Monat hinter seinem Geld her laufen?

Er hat seinem Chef schon einige mal gesagt, dass er das Geld braucht. Das wir Rechnungen zu bezahlen haben, wir u unsere Kinder was zu essen brauchen und und und. Wie bei jedem normalen Menschen eben auch.
Es scheint ihn einfach nicht zu interessieren.

Ich weiss, dass der AG in Verzug ist, sobald der 11. des Monats ist, aber was nützt es mir, wenn er letztendlich am längeren Hebel sitzt? Macht mein Mann zu viel Theater wird er wohlmöglich gekündigt.. können wir uns nicht leisten.

Auch wenn Geld vom Amt pünktlich kommt, aber er hat nach der letzten Arbeitslosigkeit einfach noch nicht lang genug insgesamt gearbeitet u würde bald in Hartz4 rutschen.

Die Rücklastschriftgebühren u Zinsen die zusätzlich berechnet werden, können gegenüber dem AG auch geltend gemacht werden oder?
Uns würde es ja schon reichen, wenn er das Geld bezahlt. Gebühren u Zinsen sind erstmal zweitrangig.

Wie machen wir es am besten, dass der Chef endlich versteht, dass er so nicht handeln kann u vor allem auch nicht darf?
Mein Mann erbringt jeden Tag seine Leistung, leistet Überstunden, geht nach 22 Uhr sogar noch ans Telefon wenn die Firma anruft u dann sowas??

Er sucht einen anderen Job, aber leider gestaltet sich das irgendwie als nicht so einfach :(

Ich hoffe hier ist jemand, der erfolgreiche Tipps geben kann.
Dieses ganze Theater ums Geld zerrt natürlich an unseren Nerven u belastet unsere Ehe leider auch.

Danke für Eure Hilfe!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag? Was steht darin zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Da steht der 10. des Monats drin.

Abschlag zum 1. wurde mündlich vereinbart.

Auf den würden wir ja sogar verzichten, wenn denn dann am 10. alles käme..

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hier kommt die Meinung eines RA zu diesem Thema.
Zitat :
" Wenn sich nicht etwa aus einem für Sie anwendbaren Tarifvertrag etwas Anderes ergibt, muss der Arbeitgeber die Überweisung der Vergütung so rechtzeitig vornehmen, dass Sie Ihnen spätestens mit Ablauf eines Kalendermonats auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Denn die Vergütung ist mit dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte, für den sie geschuldet ist, fällig gemäß § 614 BGB .

Da hier eine kalendermäßige Bestimmung der Fälligkeit vorliegt, tritt auch gleichzeitig mit dem jeweiligen Monatsende bereits Verzug des Arbeitgebers ein. Befindet sich der Arbeitgeber - wie hier - mit seiner Leistung in Verzug, so muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen aus der Verzögerung der Leistung entsteht. Anspruchsgrundlage: §§ 280 Abs. 1, Abs. 3 , 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB .
Wenn aufgrund des verspäteten Zahlungseingangs z.B. Ihre Miete nicht abgebucht werden konnte, so sind die entstandenen Rücklastschriftgebühren vom Arbeitgeber zu ersetzen, ebenso auch ein Zinsschaden, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines Dispokredits (§ 288 Abs. 3, Abs. 4 BGB )."

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Und wie machen wir das dem AG gegenüber geltend??

Würde ja auch endlich gerne mal was schriftlich machen, da mein Mann Monat für Monat hinter seinem Geld hinterher läuft.
Das muss ja mal ein Ende haben..

Klar.. neuer Job wäre das beste :-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Honigmelone,
Zu empfehlen wäre hier schon, den Ablauf der Probezeit abzuwarten. Ansonsten kann Ihr Mann, wenn er nett ist, den Arbeitgeber spätestens am 11. des Monats nachweisbar schriftlich ( unter Zeugen oder per Einschreiben) darauf hinweisen, dass er mit der Gehaltszahlung im Verzug ist und Ihr Mann erwartet, dass der ausstehende Anteil des Gehalts sofort auf das bekannte Konto eingezahlt wird.

Wenn Ihr Mann nicht nett sein will, kann er persönlich beim Arbeitsgericht Klage auf Zahlung des vollen Gehalts einreichen. Dann dürfte das mit der Zahlung sehr schnell gehen.
Barzahlung in kleinen Summen spricht für finanzielle Probleme des Arbeitgebers.

@annamina,
Sie sollten schon die Quelle nennen, wenn Sie jemanden zitieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
In einem Kleinbetrieb besteht auch nach Ablauf der Probezeit kein Kündigungsschutz. Ist nur eine längere Kündigungsfrist.

Häufige Barzahlung ist heutzutage unüblich und riecht nach Hinterziehung von Steuern und Sozialbeiträgen.
Oder gibt es schriftliche Gehaltsabrechnungen ?

Die beste arbeitsrechtliche Maßnahme ist es sich schleunigst einen neuen Arbeitsvertragspartner zu suchen.
Aus einer ungekündigten Stellung heraus lässt es sich dramatisch besser bewerben inkl. besserem Gehalt als wenn man schon auf der Straße steht.

Wenn die Bewerbungen nicht so gut laufen würde ich mal belesene Freunde,Verwandte oder Nachbarn bitten über die Bewerbungsuntelagen drüberzuschauen und Tips zu geben.
Da werden oft viele Fehler gemacht, nicht nur von der Rechtschreibung und Aufmachung her, sondern auch vom STil her. Da ist immer viel Optimierungspotential drin.


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