Arbeitgeber zahlte zu wenig Gehalt?

7. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kopenhagen42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlte zu wenig Gehalt?

Vorab: Falls niemand eine konkrete Antwort hat, wisst ihr dann vielleicht an wen ich mich mit so einem Problem wenden kann? Steuerberater, Anwalt, irgendein Verein, etc.?

Zur Sache:
Laut Vertrag hätte mein ehemaliger Arbeitgeber 450 Euro brutto pro Monat zahlen müssen (freiwilliges Praktikum, Stkl. V). Das Arbeitsverhältnis war befristet auf drei Monate und fing am 04.01.2016 an. Im ersten Monat bekam ich 420 Euro brutto. Dachte das wäre okay so, da ich erst am 04. des Monats anfing. Ende des nächsten Monats bekam ich aber wieder 420 Euro brutto.
War dann leider krank, so dass mir noch im zweiten Monat gekündigt wurde. Jetzt meinen die aber, dass sie mir 69,36 Euro zu viel gezahlt hätten (mir wurde fünf Tage vor Ablauf des Monats gekündigt aber anscheinend das ‘volle’ Gehalt gezahlt).

Da im Vertrag aber 450 brutto steht (erster und letzter Monat anteilig), haben die doch dann eigentlich zu wenig gezahlt, oder?

Wie rechnet man denn den Tagelohn aus? Teilt man die 450 durch 30/31 Tage oder nimmt man die tatsächlichen Wochentage (Mo-Fr, 40h) im Monat.
Habe den Lohnsteuer Rechner vom BMF benutzt, und da kam raus, dass ich bei 420 Euro nur 39,58 Euro abgeben müsste, auf den Bezügen vom AG stehen 40,32 Euro (also 9,6% Lohnsteuer). Bleibt dieser Prozentsatz von 9,6% bei 450 brutto gleich? Dann komme ich nämlich auf 26,74 Euro, die mir der AG noch schuldet.
Na ja, im Vertrag steht auch, dass der AG bei Krankheit den Lohn anteilig kürzen darf, wenn er möchte. Ich war zwar schon im ersten Monat krank (Erkältung), aber nur einen Tag nicht im Büro. Erst im zweiten Monat lies ich mich eine Woche krank schreiben.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Wie rechnet man denn den Tagelohn aus? Teilt man die 450 durch 30/31 Tage

Teiler 30 ist gang und gäbe.

Ansonsten: das ganze Gekrusche rechne ich gewiss nicht nach.
Von Interesse wäre allenfalls, was zu den Kündigungsfristen in deinem AV steht.

/// Na ja, im Vertrag steht auch, dass der AG bei Krankheit den Lohn anteilig kürzen darf, wenn er möchte.

Toll - und sicher nicht rechtens, jedenfalls nach den ersten vier Wochen (bis dahin gibt es keine Lohnfortzahlung)

Wenn du das Geld bekommen hast, können die ja ruhig 'meinen', was sie mögen. Wenn sie konkrete Schritte unternehmen, wird es interessant. Du brauchst gar nichts zu tun und kannst abwarten.

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