Hallo,
folgende Situation:
Person A arbeitet in einem ambulanten Pflegedienst, es gibt einen Dienstplan in dem die Arbeitszeit definiert ist. Im Dienstplan ist die Tour mit F3 (früh) oder S2 (spät) (im Dienstplan vermerkt mit 6:45 bis 13:30 bzw. 16:00 bis 21:00 Uhr) bezeichnet. Die Arbeitszeit also klar definiert.
Nun kommt es häufiger vor, dass die Pflegedienstleitung die Anfangszeit kurzfristig ändert, also am Vortag durch den Tourenplan für den nächsten Tag die Startzeit auf 6:00 legt, oder auch mal auf 6:30. Dies ist vorher immer nicht absehbar und erfährt Person A erst immer am Vortag. Neulich wurde die Startzeit im Spätdienst ohne Absprache auf 15:00 geändert (Satz im Übergabebuch "Beginn SD ab morgen 15:00").
Person A hat zwar keine eigenen Kinder, hat jedoch eine Lebensgefährtin die ein 5-Jähriges Kind hat, Person A bringt dieses Kind auch ab und an in den Kindergarten oder holt es Nachmittags ab, was durch die kurzfristigen Änderungen der Startzeit nicht immer möglich ist.
Gespräche mit der PDL und dem Geschäftsführer sind ergebnislos verlaufen, da wird kein Problem gesehen, der GF selbst hat im Rahmen der letzten Diskussion händisch die Zeiten im Dienstplan geändert. Unabgesprochen versteht sich.
Fragen: ist das ändern der definierten Anfangszeiten eine Dienstplanänderung die einer Ankündigung bzw. Absprache bedarf?
Wie kann man sich konkret dagegen wehren?
Sind diese kurzfristigen Änderungen durch das Recht des Arbeitgebers die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen abgedeckt?
Einen Betriebsrat gibt es nicht, ein Arbeitszeitkonto ist vereinbart, falls das relevant sein sollte.
Ich bitte um Paragraphen ;-)
Herzlichen Dank!
-- Editiert von mr_tux am 04.09.2020 12:53
-- Editiert von mr_tux am 04.09.2020 12:56
Arbeitgeber zieht Arbeitsbeginn vor bzw. ändert Beginn der Arbeitszeit
4. September 2020
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Frage vom 4. September 2020 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zieht Arbeitsbeginn vor bzw. ändert Beginn der Arbeitszeit
#1
Antwort vom 4. September 2020 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128741 Beiträge, 41118x hilfreich)
Zitat :Fragen: ist das ändern der definierten Anfangszeiten eine Dienstplanänderung die einer Ankündigung bzw. Absprache bedarf?
Ja.
Zitat :Wie kann man sich konkret dagegen wehren?
Man akzeptiert nur sehr gut begründete Änderungen und hält sich ansonsten an den Dienstplan.
#2
Antwort vom 4. September 2020 | 14:02
Von
Status: Heiliger (20085 Beiträge, 7275x hilfreich)
/// es gibt einen Dienstplan in dem die Arbeitszeit definiert ist
Und mit 'Veröffentlichung' (Aushang) des Dienstplans hat der AG seinen Willen verbindlich erklärt (von seinem Weisungs- oder Direktionsrecht Gebrauch gemacht) - weitere Änderungen bedürfen der Absprache oder sind frühzeitig genug anzukündigen.
Ganz gut erklärt in
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