Hallo,
ich (23) bin bei einer Tochterfirma eines großen Konzerns angestellt, 1 Jahresvertrag, jedochhabe ich zum 31.12 gekündigt da ich nach Australien gehe.Mein Vater und mein Bruder arbeiten beide jahrelang für den Konzern(kurz zur info)
Nun habe ich, mit dem Gehalt für den Dezember auch "Weihnachtsgeld" bekommen.
Naja 550€ Brutto (ist zwar nicht viel aber immerhin).
In meinem Vertrag steht aber nichts über Sonderzahlungen oder der gleichen.
Nun habe ich heute eine E-Mail von der Personalabteilung des Konzerns bekommen in der steht, dass dieses Geld mir nicht zusteht und mit meinem Gehalt für den Dezember, wieder abgezocken wird.
Ist das rechtens?
Dürfen die das einfach machen mir das Geld wieder abziehen?
Lieben Gruß,
Jon
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Arbeitgeber zieht Sonderzahlung wieder ein
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat die Personalabteilung auch geschrieben, warum dir das Geld nicht zusteht? Falls nein, dann ruf einfach mal an und frag nach!
Sollte dir das Geld versehentlich gezahlt worden sein (z.B. weil dir Geld ausgezahlt wurde, das eigentlich für deinen Bruder gedacht war), dann mußt du natürlich das Geld zurückgeben.
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"leider wurden Ihnen in der Novemberabrechnung versehentlich 550,- € als Jahreszuwendung gezahlt, die Ihnen laut Ihrem Arbeitsvertrag nicht zustehen.
Daher müssen wir Ihnen diese in der Dezemberabrechnung wieder abziehen.
Bitte verzeihen Sie die Unannehmlichkeiten."
das habe ich per mail bekommen.
und nun weiß ich nicht was ich machen soll!?
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besteht kein Anspruch (auch nicht in einem evtl. geltenden Tarifvertrag) :
§ 812 BGB
Herausgabeanspruch.(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
du musst eben wieder hergeben, was dir nicht gehört
mit 814 BGB oder Entreicherung wird man hier nicht weit kommen
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-zuviel-gezahlten-arbeitslohn-an-den-arbeitgeber/
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Vielen Dank für die Hilfe !!!
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Im allgemeinen muß Weihnachtsgeld zurück gezahlt
werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
31.März des folgenden Jahres endet.
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quote:
Im allgemeinen muß Weihnachtsgeld zurück gezahlt
werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
31.März des folgenden Jahres endet.
Das ist schlichtweg falsch. "Im Allgemeinen" ist keine vertragliche Vereinbarung.
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