Arbeitgeber zieht Sonderzahlung wieder ein

7. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
jon-dorian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zieht Sonderzahlung wieder ein

Hallo,

ich (23) bin bei einer Tochterfirma eines großen Konzerns angestellt, 1 Jahresvertrag, jedochhabe ich zum 31.12 gekündigt da ich nach Australien gehe.Mein Vater und mein Bruder arbeiten beide jahrelang für den Konzern(kurz zur info)

Nun habe ich, mit dem Gehalt für den Dezember auch "Weihnachtsgeld" bekommen.

Naja 550€ Brutto (ist zwar nicht viel aber immerhin).
In meinem Vertrag steht aber nichts über Sonderzahlungen oder der gleichen.

Nun habe ich heute eine E-Mail von der Personalabteilung des Konzerns bekommen in der steht, dass dieses Geld mir nicht zusteht und mit meinem Gehalt für den Dezember, wieder abgezocken wird.

Ist das rechtens?
Dürfen die das einfach machen mir das Geld wieder abziehen?

Lieben Gruß,

Jon

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hat die Personalabteilung auch geschrieben, warum dir das Geld nicht zusteht? Falls nein, dann ruf einfach mal an und frag nach!

Sollte dir das Geld versehentlich gezahlt worden sein (z.B. weil dir Geld ausgezahlt wurde, das eigentlich für deinen Bruder gedacht war), dann mußt du natürlich das Geld zurückgeben.

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#2
 Von 
jon-dorian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"leider wurden Ihnen in der Novemberabrechnung versehentlich 550,- € als Jahreszuwendung gezahlt, die Ihnen laut Ihrem Arbeitsvertrag nicht zustehen.

Daher müssen wir Ihnen diese in der Dezemberabrechnung wieder abziehen.

Bitte verzeihen Sie die Unannehmlichkeiten."


das habe ich per mail bekommen.

und nun weiß ich nicht was ich machen soll!?

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

besteht kein Anspruch (auch nicht in einem evtl. geltenden Tarifvertrag) :

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch.(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.


du musst eben wieder hergeben, was dir nicht gehört

mit 814 BGB oder Entreicherung wird man hier nicht weit kommen
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-zuviel-gezahlten-arbeitslohn-an-den-arbeitgeber/

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#4
 Von 
jon-dorian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe !!!

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#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Im allgemeinen muß Weihnachtsgeld zurück gezahlt
werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
31.März des folgenden Jahres endet.

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Im allgemeinen muß Weihnachtsgeld zurück gezahlt
werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
31.März des folgenden Jahres endet.



Das ist schlichtweg falsch. "Im Allgemeinen" ist keine vertragliche Vereinbarung.

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