Hallo,
Nehmen wir mal an das man vom 15.11.2010- bis zum 31.12.2010 in einem Seniorenheim als examinirte Altenpflegerin tätig war.Da man zum zum 31.12.2010 selber kündigte müsste der Arbeitgeber noch eine Urlaubsabgeltung von 2 Tagen und Nacht und Feiertagszuschläge zahlen. Das wäre ca .400 Euro.
Jetzt wäre es aber so das man mit minus Stunden in den Dienstplan schon eingetragen wurden ist. normalerweise muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer richtig in den Dienstplan eintragen so das man nicht ins minus rutsch. Der Arbeitgeber verrechnet jetzt einfach die 30 minus Stunden mit der Urlaubsabgeltung und den Zuschlägen und das der arbeitgeber einfach ohne Erlaubniss vom arbeitnehmer vom Konto 4 Euro einzog.
DIe Frage ist jetzt ob man eine Chance auf dem Arbeitgericht hätte wegen den 400 Euro und dem Einzug vom Konto das nicht gestattet war.
Mit freundlichen Grüßen
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Arbeitgeber zieht ohne Erlaubniss vom Konto ein +
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
deine Frage ist sehr verworren! Mit 1,5 Monaten hast du keinen Urlaubsanspruch!
Sind Minusstunden entstanden hast du auch keinen Anspruch darauf!
Von welchem Konto hat er eingezogen???
Du solltest dir deiner Frage erst einmal klar werden! Das Arbeitsgericht steht dir jederzeit offen - nur solltest du dann auch wissen worauf du eigentlich klagst!
quote:
deine Frage ist sehr verworren!
Dem stimme ich zu.
quote:
Mit 1,5 Monaten hast du keinen Urlaubsanspruch!
Dem nicht. Auch wenn das von Ihnen zu jeder unpassenden Gelegenheit wiederholt wird - es ist und bleibt falsch. Oder können Sie eine rechtliche Grundlage nennen, die Ihre Ansicht stützt.
quote:
Sind Minusstunden entstanden hast du auch keinen Anspruch darauf!
Auch das ist falsch. Das Stichwort lautet Annahmeverzug. Eine Ausnahme wäre, wenn der AN aus eigenem Interesse unbezahlt freigestellt worden wäre. Dies kann ich aus den Ausführungen aber nicht entnehmen.
@schnupazwerg
Wäre es nicht sinnvoller, erst mal auf Rückfragen in dem anderen Forum zu antworten?
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Also sorry wenn man Frage nicht sehr verständlich war.
Ich habe vom 15.11.2010 bis zum 31.12.2010 in einem Seniorenheim gearbeitet. Ich kündigte fristgerecht zum 31.12.2010. Aus diesen 1/1/2 Monaten habe ich einen Anspruch auf Urlaub gehabt , das waren 2 Tage.
Da ich in einem Senirenheim arbeite werden die Dienste von der Pflegedienstleitung in den Dienstplan eingetragen. Ich meine das sie mich so eintragen muss das ich auf meine 160 Stunden im Monat komme, das bin ich aber nicht. Sie hat mich schon mit minusstunden eigetragen so das ich ende Dezember auf 30 minusstunden komme. Meine Urlaubsabgeltung mit meinen Zuschlägen(Sonn-und Nachtzuschläge) wurden jetzt einfach mit meinen Minusstunden verrechnet so das der Arbeitgeber noch 4 Euro von meinem Girokonto einzog. (dies ohne meine Erlaubniss)
Die Frage ist jetzt ob ich die 400 Euro ( Urlaubsabgletung und Sonn-Nachtzuschläge ) beim Arbeitsgericht einklagen kann.
Ich hoffe meine Frage ist jetzt ein wenig verständlicher
Mit freundlich
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quote:
Die Frage ist jetzt ob ich die 400 Euro ( Urlaubsabgletung und Sonn-Nachtzuschläge ) beim Arbeitsgericht einklagen kann.
Ja, das können Sie und das sollten Sie auch machen. Haben Sie Lohnabrechnung für Dezember erhalten, aus der die unrechtmässige Verrechnung hervorgeht?
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mir scheint es so, dass der AG die minusstunden einfach verrechnet hat. aber nicht dieser vorgang ist arbeitsrechtlich von interesse, sondern, wie es zu den minusstunden gekommen ist. m.a.w.: du musst geltend machen, dass dir die volle zeit gezahlt wird, weil es eben sache des AG ist, den AN entsprechend seinem vertrag zu beschäftigen. das stichwort wurde oben schon genannt: annahmeverzug des arbeitgebers.
sollte der AG tatsächlich geld (nachträglich) vom deinem konto abgebucht haben, ist die sache viel einfacher - du musst ggü deiner bank nur der abbuchung widersprechen. dafür hast du m.w. sechs wochen zeit. die bank holt das geld zurück.
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