Arbeitgeber zwingt mich Plusstunden zu sammeln

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
steyvo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zwingt mich Plusstunden zu sammeln

Hallo,

ich bin bei einer Personalleasing-Agentur. An meiner Arbeitsstätte habe ich nun einige Überstunden angesammelt, diese wollte ich mir zum nächsten Gehält auszahlen lassen.

Nun wurde mir gesagt, dass ich die Stunden bis auf 35 Plusstunden ausgezahlt bekomme. 35 Plusstunden müssen auf dem Arbeitszeitkonto bestehen bleiben.
Grund: Das ist einfach so.

Es steht in keinem Tarifvertrag und nicht in meinem Arbeitsvertrag auf dem meine Unterschrift steht.
Ledeglich auf einem nachgereichten Richlinienblatt von der Leasing-Agentur.

Meine Frage ist: Dürfen die das mit mir machen oder gibt es allgemein eine gesetzliche Regelung ? ? ?
Muss ich mir das gefallen lassen ? ? ?

Vielen Dank im Voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo steyvo,

ich kann leider keine Rechtsgrundlage nennen, weiß aber das diese Praxis gerade im Handwerk üblich ist.
Wenn die Arbeit stark von direkten Aufträgen abhängt, kann es ja sein, daß mal für ein paar Tage keine Arbeit da ist. Die können dann durch die Überstunden abgepuffert werden. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses müssen die Stunden natürlich ausbezahlt werden.
Steht denn irgendwas zum Thema Überstunden auf Deinem Arbeitsvertrag?

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

erlebe es bei einem bekannten - wenn mal keine arbeit da ist u. das zeitkonto bei 0 kann er sich jedes mal die papiere holen u. aufs amt rennen!

ps.: was sagt denn der arbeitsvertrag/tarifvertrag zum thema mehrarbeit/überstunden auszahlen?

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#3
 Von 
steyvo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Steht denn irgendwas zum Thema Überstunden auf Deinem Arbeitsvertrag?


Ja, allerdings nur das selbe, was auch im Tarifvertrag steht. Es stehen die Regelungen für den Fall der Minusstunden bzw. der Plusstunden.

Dann kommt der Teil:
Durch Vereinbarung zwischen Mitarbeiter
und Arbeitgeber können im Ausgleichszeitraum
bis zu 70 Stunden aus
dem Zeitkonto in Geld ausgeglichen werden.

Text aus dem Tarifvertrag.
Anhang nachträglich eingereichtes Infoblatt der Leasing-Agentur:
..., sofern hiernach 35 Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verbleiben.

Dazu kann ich auch noch sagen, dass ich kaufmännisch angestellt bin, der Job unbefristet ist und auch der einzige für diese Tätigkeit bin. Der Job ist in der Lokbranche und muss immer gemacht werden ob viele oder weniger gebaut werden, Arbeit habe ich genug.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es scheint ja offensichtlich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Vereinbarung über die Einrichtung von Arbeitszeitkonten zu geben. Aber gerade die interessanten Passagen hierzu wurden von dir weg gelassen (nur Hinweis auf Regelungen Plus- und Minusstunden). Man bräuchte schon die ganze Regelung.

Aber nach dem ersten Anschein, dürfte einiges dafür sprechen, dass Plusstunden erstmal auf dem Arbeitszeitkonto gesammelt werden (wegen der Regelung zur Möglichkeit der Vereinbarung zur Auszahlung von 70 Stunden im Ausgleichszeitraum)

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#5
 Von 
steyvo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Tarifvertrag von Manpower ist auf folgendem Link.
http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2007/03/Tarifvertraege_BZA_Stand_300506.pdf

Ab §4 Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung

§4.5 wurde durch den Text "sofern hiernach 35 Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verbleiben" auf dem Infoblatt ergänzt.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Im BZA-Manteltarifvertrag steht:

'Durch Vereinbarung zwischen Mitarbeiter
und Arbeitgeber können im Ausgleichszeitraum
bis zu 70 Stunden aus
dem Zeitkonto in Geld ausgeglichen werden.'

Da steht nicht 'müssen' sondern 'können'. Interessant wäre, inwieweit dieses Richtlinienblatt Bestandteil des Arbeitsvertrages wäre, aber dazu müsste man den ganzen Arbeitsvertragstext sehen können bzw. wissen ob sich irgendwo auf diese Richtlininien bezogen wird.

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#7
 Von 
steyvo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

An diesen Text ist auch nichts auszusetzen.
Ich kann mir bis zu 70 Stunden auszahlen lassen, das wollte ich jetzt auch.
70 Stunden habe ich, 70 wollte ich ausgezahlt bekommen.
35 Stunden haben sie mir nur ausgezahlt, da die anderen 35 Plusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto bestehen bleiben müssen.

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... Deine Konsequnz aus dem Text ist falsch. Is heißt dort eben nicht ".. ich kann mir bis zu 70 Stunden auszahlen lassen ", sondern: Durch Vereinbarung können ..... - also nur mit Zustimmung des AG.

Es gibt einen Grundsatz: Freizeit geht vor Auszahlung. der ergibt sich aus dem Ausnahmecharakter der Ü-Zeiten.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@steyvo Du gehst nicht darauf ein, inwiefern diese Richtlinie Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. (Das müsste ja im Arbeitsvertrag erwähnt sein)

Diese Richtlinie könnte so eine Vereinbarung sein, die der Tarifvertrag zulässt. Außerdem steht im MTV 'bis zu 70 Stunden' ... das heißt nicht, dass es 70 Stunden sein müssen. Es könnten auch (in einer Vereinbarung) weniger sein.

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#10
 Von 
steyvo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag wird zum Thema Zeitverteilung aus den Tarifvertrag zitiert.

Als ich drum bat, mir die Plusstunden auszuzahlen bekam ich einen Antragszettel auf dem ich die Anzahl der Stunden die ich ausgezahlt bekommen will eintragen musste.
Auf diesem Zettel stand erstmals das ich 35 Plusstunden auf meinen AZK behalten müsse.
Ebenfalls stand da drauf, dass ich nur bis zu 70 Stunden pro Monat ausgezahlt bekommen kann.

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