Hallo zusammen,
ich bin Werkstudentin beim Arbeitgeber 1 über die Lohnsteuerklasse 1 angemeldet. Nun habe ich über den Semesterferien einen zweiten Job als kurzfristige Beschäftigung in der Lohnsteuerklasse 6 beim Arbeitgeber2 angenommen. Der Job ist auf 3 Monate bzw. 90 Tage befristet.
Arbeitgeber1: Werkstudent-Job
Arbeitgeber2: kurzfristige Beschäftigung
in den Semesterferien
Frage: Mein Arbeitgeber 2 will die Lohnabrechnung meines Arbeitgebers 1 sehen bzw. eine Kopie davon haben. Ist es rechtens? Nach meiner Frage hin, mit welcher Begründung er sie sehen will, hieß es, dass er sehen will, wie viele Stunden ich dort arbeite. Meine mündliche Antwort genüge ihm hierfür nicht.
(Meiner Meinung nach ist das eine Verletzung des Privatrechts. Zudem habe ich damals beim Vertrag mit dem Arbeitgeber1 eine Geheimhaltung unterschrieben. Außerdem kann ihm doch meine Anzahl der Stunden egal sein, da ich Semesterferien habe und ein Student so viel arbeiten kann, wie er will. 26x im Jahr darf er die Grenze von 20H die Woche überschreiten, wenn hauptsächlich am WE gearbeitet wird)
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu was sagen könnte!
-- Editiert von Moderator am 25.10.2020 17:25
-- Thema wurde verschoben am 25.10.2020 17:25
Arbeitgeber2 will Lohnabrechnung meines Arbeitgebers1 sehen
22. Oktober 2020
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Frage vom 22. Oktober 2020 | 23:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber2 will Lohnabrechnung meines Arbeitgebers1 sehen
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Die Zahl der Stunden ist nur für die SV-Beiträge wichtig. Bei AG 2 fallen aber gar keine SV-Beiträge an, da es eine kurzfristige Beschäftigung ist, und die ist SV-frei.
Und jetzt?
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