Hallo liebes Forum ,
angenommen mein Arbeitgeber hat mir ein kleines Darlehen über Summe X gewährt welches ich mit monatlich Summe X abzahle.
Im Darlehensvertrag wurde eine Klausel aufgenommen , dass der fällige Betrag bei vorzeitiger Kündigung direkt zurückgezahlt werden muss und mit dem Lohn abgerechnet wird.
Nun zu meiner Frage ;
inwiefern kann der Arbeitgeber meinen Lohn einbehalten`?Wenn ich 1800€ Netto verdiene , könnte er doch theoretisch bis zur Pfändungsfreigrenze alles einbehalten oder sehe ich das falsch?
Kann er den Darlehensvertrag ohne wichtigen Grund kündigen?Hierzu liegt ebenfalls ein Tilungsplan vor.
Besten dank im vorraus.
-- Editiert von go497039-90 am 06.08.2018 12:08
Arbeitgeberdarlehen // Eigenkündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zum AG-Darlehen wird es doch einen Vertrag geben. Darin sollte auch geregelt sein, wann oder ob der DA-Vertrag gekündigt werden kann. 'Grundlos' wohl eher nicht, denke ich.
Der Darlehensvertrag darf gekündigt werden , wenn das Arbeitsverhältniss endet und dann wird der offene Betrag binnen 1 Woche fällig.
Ich meine abger gelesen zu haben , dass wenn ein Tilgungsplan vorliegt , diese Klausel ungültig wird - weil dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen?
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So einfach ist das nicht. Man muss sich das ganze Vertragswerk genau anschauen. Jedenfalls besteht wohl Einigkeit dahingehend, dass ein solcher Darlehensvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden kann. Ob Dir diese drei Monate weiterhelfen, keine Ahnung. Ob eine neue Kündigung des Arbeitgebers erforderlich ist, oder aber die Klausel aus dem Vertrag umgedeutet wird in ein "zum nächstmöglichen Termin", das ist auch eine Frage, die der Fachmann prüfen muss. Jedenfalls ist, sofern der Arbeitgeber jetzt keine gravierenden Fehler macht, nach drei Monaten das Ende der Darlehenslaufzeit erreicht.
wirdwerden
Erstmal danke für diene erneute antwort , der genaue laut der Klauses lautet ;
Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf des Darlehensvertrages aus dem Unternehmen aus , ist das Restdarlehen sofort fällig.Es wird mit noch ggf. ausstehenden Zahlungen an den Arbeitnehmer verrechnet (Gehalt,Abfindungen u.a)
Ein hiernach noch bestehender Restbetrag ist binnen einer Woche nach beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehend an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Wiederum steht oben drüber ;
Entsprechend der vereinbarten Ratenzahlung hat der Darlehensvertrag - vorbehaltlicher etwaiger Rückzahlungen eine Laufzeit bis Monat x - Tilgungs und Zinsplan ist dem Vertrag beigefügt.
In bezug auf 8 AZR 829/12
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rueckzahlung-von-Arbeitgeberdarlehen-nach-Kuendigung-2169484.html
-- Editiert von go497039-90 am 06.08.2018 15:56
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