Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem hat sich ergeben:
Mein Lebensgefährte hat seit Januar einen Arbeitgeberdarlehen von seiner Chefin erhalten.
Das Darlehen belief sich über 4000,-€, für das die Chefin ein Fahrrad für meinen Lebensgefährten gekauft hat.
Der Brief ist in ihrem "Besitz" als Sicherheit für die vollständige Rückzahlung.
Nun haben die beiden sich überworfen - es brodelt schon sehr lange zwischen ihr und ihren Mitarbeitern - und nach mehreren persönlichen Beleidigungen und Anfeindungen, ist mein Lebensgefährte heute mittag nach Hause gegangen und wird sich krank schreiben lassen. Da es so ihre Art ist, wird sie so oder so die Kündigung schreiben, und wenn nicht, wird mein Lebensgefährte kündigen.
Wie sieht es dann mit dem Darlehen aus?
Kann die Dame einfach per whatsapp das Fahrrad oder das restliche Geld zurück verlangen?
Oder kann mein Lebensgefährte weiterhin die Rate an sie abbezahlen und das Rad behalten?
Ich habe schon den ein oder anderen Beitrag gelesen, in denen steht, dass ein Arbeitgeberdarlehen nicht an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gebunden ist.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank
Arbeitgeberdarlehen - Kündigung
4. Juni 2018
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Frage vom 4. Juni 2018 | 15:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberdarlehen - Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2018 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119470 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatDer Brief :
Was für ein Brief?
ZitatWie sieht es dann mit dem Darlehen aus? :
Könnte man drüber diskutieren, wenn man den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen kennt.
Zitatund wenn nicht, wird mein Lebensgefährte kündigen. :
Was höchstvermutlich zu einer Sperre von 3 Monaten beim ALG führen würde. Wenn man sich das leisten kann ...
#2
Antwort vom 4. Juni 2018 | 15:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Fahrzeugbrief - es handelt sich um ein S-Pedelec
Es handelt sich um einen gewöhnlichen Darlehensvertrag
Und wenn man einen neuen Job anfangen kann, ist eine eigene Kündigung doch legitim
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juni 2018 | 15:54
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
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