Arbeitgeberdarlehen anstelle Abrechnung ?

4. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)
Arbeitgeberdarlehen anstelle Abrechnung ?

Folgende Situation:
1. Arbeitnehmer erhält einen Arbeitsvertrag mit Stundenlohn.
2. Gleichzeitig muss er einen Darlehensvertrag über 850 € unterschreiben, weil diese Summe i.e. der Nettoabrechnung des lfd. Monats entspricht. Dieses Darlehen wird einmal mit 730 € im Oktober und im November mit 120€ ausgezahlt.

Frage:
Warum zahlt der Arbeitgeber nicht am Monatsende vom Oktober die geleisteten Stunden, entweder in Abrechnung oder als Abschlag aus? Anstelle mit einem Darlehen ?
Ist das zulässig oder umgeht der Arbeitgeber dadurch die lfd. Sozial-/Steuerabgaben, die ja auch bei Abschlagszahlung geleistet werden müssen?

Danke für die Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

ich verstehe den von dir beschriebenen Sachverhalt nicht.

Warum wird nicht der Arbeitgeber befragt?

Berry

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Gegenfrage: Warum arbeitet der Arbeitnehmer gratis? Denn wenn sein Lohn nur ein "Darlehen" ist, dann arbeitet er ja für nichts...
Gleichzeitig muss er einen Darlehensvertrag über 850 € unterschreiben Wer sagt denn, daß er das muß?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das wäre meine Rückfrage auch, dass ein Darlehen in aller Regel doch zurückgezahlt werden muss. Hier soll anscheinend das Darlehen abgearbeitet werden, oder wie ist das zu verstehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Hier stellen sich doch wohl fragen hinsichtlich der Sozialabgaben und möglicherweise auch hinsichtlich der Benachteiligung des Arbeitnehmers.

-- Editiert von blaubär+ am 04.10.2018 18:46

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#4
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Hi,
eine Arbeitsvertrag gibt es schon, es geht nur um die ersten beiden Monate in denen das Darlehen anstelle einer Abrechnung gewährt wird und das Darlehen soll dann wieder einbehalten werden. Verstehen tut das nicht wirklich einer. Der Arbeitsplatz wurde inzwischen angetreten und jetzt ist abzuwarten wie das mit dem Darlehen gehandhabt wird. Die sog. Vorgesetzte sagte nur, dass das so üblich sei, eine verständliche Auskunft darüber gab es nicht. Meines Erachtens ist das auch ein Umgehen von Sozialabgaben und Steuer. Das wird man bald sehen.

Die Leute die dort die Arbeit aufnehmen sind oft der deutschen Sprache nicht voll mächtig und so gab es wohl bisher kein Problem (kann aber noch kommen).

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