Arbeitgeberdarlehen bei befristetem Vertrag, der nicht verlängert wird

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
heike29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberdarlehen bei befristetem Vertrag, der nicht verlängert wird

Hallo zusammen. Ich bin (noch) in einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag, der zum 30.06.2020 endet und leider nicht verlängert bzw. entfristet wird. Noch Anfang des Jahres hat man mich im Glauben gelassen, eine Entfristung zu bekommen. Nun ist es so, dass ich Ende 2019 ein Arbeitgeberdarlehen beantragt und auch erhalten habe. Im Darlehensvertrag steht, dass das Darlehen bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort vollständig zurückgezahlt werden muss. Das ist mit aber nicht möglich. Ich kann froh sein, wenn ich mich mit dem ALG 1, welches ich erhalte, einigermaßen über Wasser halten kann. Darf der AG in diesem Fall das Darlehen sofort zurückfordern? Hätte er es mir überhaupt genehmigen dürfen, aufgrund der Befristung?
Vielen Dank schon mal im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von heike29):
Darf der AG in diesem Fall das Darlehen sofort zurückfordern?
Ja. Verträge sind einzuhalten.

Zitat (von heike29):
Hätte er es mir überhaupt genehmigen dürfen, aufgrund der Befristung?
Ja, hätte er und hat er. Und darf er.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Es ist üblich und legitim, dass ein Arbeitgeberdarlehen fällig wird, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Du solltest umgehend mit deinem Arbeitgeber reden wegen der Zahlungsmodalitäten.

0x Hilfreiche Antwort

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