Arbeitgeberwechsel Urlaub

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel Urlaub

hallo,

ich weiss das Thema ist hier schon mehrfach zur Diskussion gewesen ich hätte aber gerne mal gewusst wie ist es denn wenn der alte AG nicht den zustehenden Urlaub komplett gewährt hat?

Ich habe zum 15. Mai 2010 den AG gewechselt selbst bei Nichtanrechnung des halben Monats lt. BUG wären das bei 30 Tagen, 12,5 ->13 Urlaubstage
Bescheinigt hat der alte AG 10 Urlaubstage, ausgezahlt wurden diese übrigen wegen Freistellung nicht.
Der neue AG gewährt auch 30 Tage Urlaub aber dann eben erst ab 1.6.
Wie ist es denn in dem Fall mit der Gewährung? wenn ich beim alten AG zuviel gehabt habe wird mir beim neuen AG der Urlaub gekürzt, und andersherum? habe ich dann beim neuen AG auch Anrecht auf mehr Urlaub?


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1 Antwort
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Gemäß § 7 BUrlG Absatz 4 ist nicht genommener Urlaub abzugelten. Wenn Ihre Freistellung kürzer war als der noch offene Urlaub oder bei der Erklärung der Freistellung durch den AG der Urlaub nicht berücksichtigt wurde, ist der noch offene Urlaub abzugelten.

Ihre Bescheinigung des AG basiert vermutlich auf den gesetzlichen Urlaubstagen. Das kommt dem AN dann ja auch zugute.

Folgender fiktiver Fall:
Angenommen ein AG gewährt 60 Tage im Jahr Urlaub und der AN würden Mitte des Jahres gehen, dann hätte der AN beim neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr. Wenn dann der alte AG dem AN nur 12 Tage bescheinigt, kommt das dem AN doch sehr entgegen.

Übertragen kann man den Urlaub auf eine neue Anstellung normalerweise nicht, da würde sich der neue AG ja wohl auch bedanken. Dies würde gleich zu Konfliktstoff führen, was man zumindest in der Probezeit auch vermeiden sollte.




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-- Editiert am 06.07.2010 15:42

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