Arbeitgeberwechsel --> früherer Beginn in der neuen Firma

26. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
tonydinozzo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel --> früherer Beginn in der neuen Firma

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Mein Arbeitsverhältnis bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich fristgerecht zum Ende des Monats Juli gekündigt. Der neue Arbeitsvertrag bei dem neuen Unternehmen beginnt am 01.08.

Ich habe noch Resturlaub bei meinem jetzigen Arbeitgeber, den ich logischerweise bis Ende Juli nehmen werde.
HIer wurde ich von der neuen Firma gefragt, ob ich innerhalb des Resturlaubes bereits für einige Tage bei der neuen Firma anfangen kann bzgl. Übergabe.

Da ja allerdings der Urlaub der Erholung dient und ich auch somit in 2 Arbeitsverhältnissen stehe ist das ja rechtswiedrig (als Laie)

Somit folgende Idee:

Der Arbeitsvertrag beginnt regulär am 01.08. bei dem neuen Unternehmen. In meinem Resturlaub bin ich trotzdem einige Tage bereits im Unternehmen um die Übergabe zu gestalten. Diese Tage werde nicht vergütet, sondern mir zu späteren Zeitpunkt als bezahlter Freizeitausgleich/Urlaub gewährt.

Ist das möglich, auch versicherungstechnisch?

Falls nicht, was wäre hier die Alternativlösung?

VIelen Dank für Ihre Mithilfe und die Antworten im Voraus.

VIele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .. Resturlaub ... , den ich logischerweise bis Ende Juli nehmen werde. ?

Ist der Urlaub denn schon sicher, d.h. genehmigt? Der AG kann dir den Resturlaub aus betrieblichen Gründen verweigern, etwa, wenn er auch wen eingearbeitet wissen will (durch dich).

/// .. trotzdem einige Tage bereits im (neuen) Unternehmen

'Versicherungstechnisch' ist das kein Problem, arbeitsrechtlich wohl, denn für 2 AG gleichzeitig ist so nicht vorgesehen - d.h. für diese Tage hast du ggü deinem alten AG keinen Anspruch auf Lohn. Auch wenn kein Geld cash fließt, ist der Ausgleich in Freizeit später doch Entlohnung. Die korrekte Lösung wäre also, ggü dem alten AG auf Lohn für diese Tage zu verzichten.
(Andererseits: Wo kein Kläger, da kein Richter)

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