Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
MeineFrage2020
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch

Guten Morgen, hier sind ja einige die Ahnung haben. Mein alter Arbeitgeber hat keine Ahnung und der neue ist diese Woche nicht zu erreichen.
Ich wechsel in den öffentlichen Dienst, TVöD gilt dann.
Beim alten und neuen AG Urlaubsanspruch im Jahr von 30 Tagen.
Gekündigt zum 31.07.
Beim alten AG 4 Tage genommen.
Beim neuen brauch ich für das restliche Jahr 10 Tage, ist schon geklärt, ich darf in der Probezeit nehmen.
Kann ich beim alten AG noch 16 Tage nehmen oder 26? Ich hab gelesen wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt, hat man den vollen Urlaubsanspruch. Aber auch das Doppelurlaub nicht geht.
Nun sagte der neue AG das ich keinen Resturlaub mit nehmen kann, ich aber in der Probezeit Urlaub in Anspruch nehmen kann. Versteh ich gerade nicht so ganz. Ich kann doch nur Urlaub nehmen wenn ich noch was über hab oder ist das im öffentlichen Dienst anders?
Lieben Dank für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16858 Beiträge, 6304x hilfreich)

Du kündigst ja nicht in der 2. Jahreshälfte.
Also bist du auf der sicheren Seite, wenn du beim alten AG noch 16 Tage Urlaub realisierst.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 277x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du kündigst ja nicht in der 2. Jahreshälfte.
Doch.
Zitat (von MeineFrage2020):
Gekündigt zum 31.07.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16858 Beiträge, 6304x hilfreich)

Sorry. Lesefehler.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16858 Beiträge, 6304x hilfreich)

Zwar hatte ich irgendwie das Datum falsch gelesen bzw falsch erinnert im Moment der Beantwortung, gleichwohl bleibt der zweite Satz meiner ersten Antwort korrekt. Denn du kannst nicht mehr Urlaub nehmen, als dir im Jahr zusteht. Da du aber 10 Tage Urlaub bei deinem neuen Arbeitgeber schon fest eingeplant und auch bewilligt bekommen hast, bleiben dir nur noch 16 Tage und dann ist das Maß von 30 Urlaubstagen ausgeschöpft.

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