Guten Morgen, hier sind ja einige die Ahnung haben. Mein alter Arbeitgeber hat keine Ahnung und der neue ist diese Woche nicht zu erreichen.
Ich wechsel in den öffentlichen Dienst, TVöD gilt dann.
Beim alten und neuen AG Urlaubsanspruch im Jahr von 30 Tagen.
Gekündigt zum 31.07.
Beim alten AG 4 Tage genommen.
Beim neuen brauch ich für das restliche Jahr 10 Tage, ist schon geklärt, ich darf in der Probezeit nehmen.
Kann ich beim alten AG noch 16 Tage nehmen oder 26? Ich hab gelesen wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt, hat man den vollen Urlaubsanspruch. Aber auch das Doppelurlaub nicht geht.
Nun sagte der neue AG das ich keinen Resturlaub mit nehmen kann, ich aber in der Probezeit Urlaub
in Anspruch nehmen kann. Versteh ich gerade nicht so ganz. Ich kann doch nur Urlaub nehmen wenn ich noch was über hab oder ist das im öffentlichen Dienst anders?
Lieben Dank für eure Antworten
Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch
30. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. April 2020 | 09:04
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 30. April 2020 | 11:00
Von
Status: Weiser (16858 Beiträge, 6304x hilfreich)
Du kündigst ja nicht in der 2. Jahreshälfte.
Also bist du auf der sicheren Seite, wenn du beim alten AG noch 16 Tage Urlaub realisierst.
#2
Antwort vom 30. April 2020 | 12:01
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 277x hilfreich)
Doch.ZitatDu kündigst ja nicht in der 2. Jahreshälfte. :
ZitatGekündigt zum 31.07. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. April 2020 | 12:14
Von
Status: Weiser (16858 Beiträge, 6304x hilfreich)
Sorry. Lesefehler.
#4
Antwort vom 1. Mai 2020 | 09:16
Von
Status: Weiser (16858 Beiträge, 6304x hilfreich)
Zwar hatte ich irgendwie das Datum falsch gelesen bzw falsch erinnert im Moment der Beantwortung, gleichwohl bleibt der zweite Satz meiner ersten Antwort korrekt. Denn du kannst nicht mehr Urlaub nehmen, als dir im Jahr zusteht. Da du aber 10 Tage Urlaub bei deinem neuen Arbeitgeber schon fest eingeplant und auch bewilligt bekommen hast, bleiben dir nur noch 16 Tage und dann ist das Maß von 30 Urlaubstagen ausgeschöpft.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.151
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten