Guten Morgen, hier sind ja einige die Ahnung haben. Mein alter Arbeitgeber hat keine Ahnung und der neue ist diese Woche nicht zu erreichen.
Ich wechsel in den öffentlichen Dienst, TVöD gilt dann.
Beim alten und neuen AG Urlaubsanspruch im Jahr von 30 Tagen.
Gekündigt zum 31.07.
Beim alten AG 4 Tage genommen.
Beim neuen brauch ich für das restliche Jahr 10 Tage, ist schon geklärt, ich darf in der Probezeit nehmen.
Kann ich beim alten AG noch 16 Tage nehmen oder 26? Ich hab gelesen wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt, hat man den vollen Urlaubsanspruch. Aber auch das Doppelurlaub nicht geht.
Nun sagte der neue AG das ich keinen Resturlaub mit nehmen kann, ich aber in der Probezeit Urlaub
in Anspruch nehmen kann. Versteh ich gerade nicht so ganz. Ich kann doch nur Urlaub nehmen wenn ich noch was über hab oder ist das im öffentlichen Dienst anders?
Lieben Dank für eure Antworten
Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch
30. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. April 2020 | 09:04
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch
#1
Antwort vom 30. April 2020 | 11:00
Von
Status: Heiliger (20420 Beiträge, 7380x hilfreich)
Du kündigst ja nicht in der 2. Jahreshälfte.
Also bist du auf der sicheren Seite, wenn du beim alten AG noch 16 Tage Urlaub realisierst.
#2
Antwort vom 30. April 2020 | 12:01
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 284x hilfreich)
Doch.Zitat :Du kündigst ja nicht in der 2. Jahreshälfte.
Zitat :Gekündigt zum 31.07.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. April 2020 | 12:14
Von
Status: Heiliger (20420 Beiträge, 7380x hilfreich)
Sorry. Lesefehler.
#4
Antwort vom 1. Mai 2020 | 09:16
Von
Status: Heiliger (20420 Beiträge, 7380x hilfreich)
Zwar hatte ich irgendwie das Datum falsch gelesen bzw falsch erinnert im Moment der Beantwortung, gleichwohl bleibt der zweite Satz meiner ersten Antwort korrekt. Denn du kannst nicht mehr Urlaub nehmen, als dir im Jahr zusteht. Da du aber 10 Tage Urlaub bei deinem neuen Arbeitgeber schon fest eingeplant und auch bewilligt bekommen hast, bleiben dir nur noch 16 Tage und dann ist das Maß von 30 Urlaubstagen ausgeschöpft.
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