Arbeitnehmer Kündigung Umdeuten

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb443154-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)
Arbeitnehmer Kündigung Umdeuten

Hallo Zusammen,

folgende Situation.

Der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellte AN hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.

Als der AN eine neue viel bessere Stelle zum 01.08 angeboten bekommt, Kündigt der AN am 02.06.2016 folgender maßen:

Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages vom 21.08.2015

Sehr geehrter Herr XXXXX,

hiermit Kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis vom 21.08.2015 außerordentlich gegen beidseitigem Einverständnis zum 31.07.2016.

Zeitgleich bitte ich um die Vergütung, von 40 meiner aktuell 53 Überstunden mit der letzten Gehaltszahlung Juli 2016. Die Restlichen Überstunden werde ich, falls möglich durch Freizeit ausgleichen.

Meinen Resturlaub von Anteilig 15 Tagen, nehme ich wie schon im Urlaubsantrag vom Januar beantragt, vom 11.07.2016 – 31.07.2016. Daraus ergibt sich der 10.07.2016 als mein letzter Arbeitstag.

Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten -und berufsfördernden Arbeitszeugnisses, sowie die Zusendung der restlichen Arbeitspapiere an die oben genannte Anschrift bis spätestens 31.07.2016.



Da der AG nicht mit der Kündigung zu diesem Termin einverstanden ist (weil er Persönlich beleidigt ist) und mich nicht gehen lassen will, hat er mir folgendes auf die Kündigung geantwortet:

Einer einvernehmlichen "außerordentlichen Kündigung", genannt "Aufhebungsvertrag" stimmen wir nicht zu.

In diesem Zusammenhang deuten wir Ihren Kündigungswillen zum nächstmöglichen Termin um und bestätigen Ihre Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfrist wie folgt: Wir bestätigen die fristgerechte Kündigung zum 30.09.2016.



Mein Problem ist, das ich ja jetzt eigentlich die neue Stelle nicht Antreten kann, da er mich ja nicht gehen lassen will. Um die neue Stelle antreten zu können, müsste ich ja Vertragsbrüchig werden.

Meine Frage: Ist dieses "Umdeuten" der Kündigung rechtens? Dadurch das ich die neue Stelle ja eigentlich nicht Antreten kann, muss ich mir ja etwas anderes Suchen, nur was ist wenn ich bis 30.09 nichts habe, dann bin ich Arbeitslos?

Vielen Dank schon einmal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Meine Frage: Ist dieses "Umdeuten" der Kündigung rechtens? Jedenfalls war es äußerst unklug, das so zu formulieren - eine Kündigung "gegen beidseitigem Einverständnis" existiert nun mal nicht (von der verhunzten Grammatik ganz abgesehen). Da sollten Sie schnell das Gespräch suchen und sich darin über eine Rücknahme der Kündigung verständigen (falls der AG zustimmt).
was ist wenn ich bis 30.09 nichts habe, dann bin ich Arbeitslos? Im schlimmsten Fall schon, und auch noch selbstverschuldet - das gibt eine Sperrfrist.

-- Editiert von muemmel am 07.06.2016 21:40

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

Nicht die Kündigung als Willenserklärung wurde umdgedeutet, es wurde vom Arbeitgeber nur der falsche Kündigungstermin zurückgewiesen und auf den richtigen umgedeutet.

Dieses Verfahren ist nicht zu beanstanden, entspricht vielmehr dem, was die Gerichte regelmäßig von den "stärkeren" Vertragspartnern mit Wissensvorsprung verlangen - und das nicht nur im Arbeitsrecht.

Wie kommt man nur auf die Idee so ein Schreiben ohne vorherige Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu versenden.

Berry

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