Hallo, ich benötige da mal dringend eine Auskunft und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Meine Freundin möchte ihren am 01.12.2007 eingegangenen Arbeitsvertrag kündigen, da sie zum 01.05.2008 etwas anderes gefunden hat. Nun stehen ihr eigentlich 3 Tg Urlaub pro Monat zu, allerdings heißt es ja immer, dass man Urlaubsanspruch erst hat, wenn man 6 Monate gearbeitet hat. Ist dies nun so, oder kämen die Tage bis zum 31 März zum tragen, also darf sie diese nehmen??
Vielen Dank schon mal
dedda11
Arbeitnehmer Kündigung
17. März 2008
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Frage vom 17. März 2008 | 10:38
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 7x hilfreich)
Arbeitnehmer Kündigung
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#1
Antwort vom 17. März 2008 | 12:29
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)
deine freundin scheidet also innerhalb der probezeit aus dem betrieb aus. der erworbene urlaubsanspruch ist ihr entweder zu gewähren oder auszubezahlen.
-- Editiert von blaubär49 am 17.03.2008 12:30:28
#2
Antwort vom 17. März 2008 | 12:45
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Das mit der Probezeit und dem Urlaubsanspruch wird oft nicht richtig interpretiert:
Sie hat in der Probzeit keinen Anspruch darauf, Urlaub zu nehmen, nichts desto trotz steht er ihr aber zu. Kündigt sie nun und es passt zeitlich noch, kann man ihr den Urlaub entweder gewähren (z. B. bis zum Ausscheiden) oder -wenn das nicht möglicht ist- eben ausbezahlen, so wie blaubär schon schreibt.
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#3
Antwort vom 17. März 2008 | 14:45
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 7x hilfreich)
Supi vielen lieben Dank für die Infos.
LG
dedda11
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