Arbeitnehmer darf nicht kündigen???

4. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitnehmer darf nicht kündigen???

Hallo,

1. meine Freundin hat gestern bei Ihrem Arbeitgeber die Kündigung zum 30.05. eingereicht, da Sie einen besseren Job gefunden hat. Der Arbeitgeber war leicht angesäuert und hat dann irgendein Gesetz rausgekramt (leider weiß ich nicht welches, aber vielleicht kennt jemand von euch es ja???) und gesagt, dass sie garnicht kündigen könne und sie einen Aufhebungsvertrag zum 1.10. machen könnten. Das ist natürlich etwas spät, dafür dass sie am 01.06. schon beim neuen Arbeitgeber anfangen wollte. Also ich habe noch nie gehört, dass man nicht kündigen könne!!! Vielleicht weiß jemand von euch bescheid? (zur Info: sie hat im September 05 dort angefangen, Ihr Arbeitsvertrag war unbefristet, die Probezeit vorbei und die Firma hat relativ wenige Mitarbeiter)

2. ich habe mich natürlich jetzt gefragt, ob mir sowas auch passieren könnte, da ich mich auch nach einem neuen Job umsehe. Bei mir ist jedoch alles ein wenig anders. Ich arbeite seit Mitte November 2005 bei einer Behörde, haben einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag, die Probezeit ist ebenfalls schon vorbei und für mich gilt das TVöD. Eigentlich müsste ich demnach eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende haben, bin jetzt aber etwas verunsichert, ob die hier nicht auch irgendein Gesetz hervorzaubern, von dem ich nichts wusste... Nur zum Verständnis: Generell kann ich doch als Arbeitnehmer kündigen, oder? Oder müsste ich auch einen Aufhebungsvertrag machen?

Also eigentlich dachte ich, ich hätte den vollen Durchblick, aber der Vorfall gestern hat mich völlig verunsichert.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

die Aussage, dass man einen unbefristeten Vertrag nicht kündigen darf ist falsch.
Man kann aber durchaus betimmte Kündigungsfristen vereinbaren, die sehr lang sind.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

So ein Gesetz gibt es nicht.

Einzige Möglichkeit wäre, dass per Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Dazu muss Deine Freundin aber in ihren Arbeitsvertrag schauen.

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#3
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie ich gerade erfahren habe, hat sie doch einen befristeten Vertrag. Das entscheidende Gesetz ist laut Arbeitgeber dann das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" und dort speziell der §15.

In meinem Fall dürfte das Gesetz jedoch nicht gelten, da ich ja nach dem TVöD beschäftigt werde, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

bei befristeten Arbeitsverträgen ist es durchaus möglich, dass man nicht kündigen darf.

bei unbefristeten ist das nicht möglich.
egal, ob irgendein Tarifvertrag gilt oder nicht

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#5
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

In §15(3)TzBfG steht folgendes: "Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist."

Im TVöD steht in §30(5): "eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt mehr als 6 Monaten vier Woclen (...) zum Schluss eines Kalendermonats (...)."

Also gilt für mich 4 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, oder??? Und meine Freundin scheint wohl mehr oder weniger Pech gehabt zu haben...

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Also gilt für mich 4 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, oder?


Momentan ja.

quote:
Und meine Freundin scheint wohl mehr oder weniger Pech gehabt zu haben...


Ja. Insofern sie keine Einigung für eine frühere Beendigung mit dem Arbeitgeber erzielen kann.

MfG

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