Arbeitnehmer hat Wegeunfall und fordert Schadenersatz, Behandlungskosten Schmerzensgeld vom AG

14. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitnehmer hat Wegeunfall und fordert Schadenersatz, Behandlungskosten Schmerzensgeld vom AG

Hallo zusammen,

Ein Freund von mir ist Arbeitgeber mit unter 10 Voll-Teilzeitkräften, ein Arbeitnehmer geriet am 21.04.2021 mit seinem Privaten Auto auf dem Weg zur Arbeit in einem Verkehrsunfall, dieser wurde polizeilich aufgenommen. Die Unfallanzeige wurde rechtzeitig bei der VBG ( Ihre gesetzliche Unfallversicherung) gemeldet, der Arbeitgeber hat ein Schreiben bekommen über die Unfallanzeige, dieser wurde ausgefüllt und wird nächste Woche an die Unfallversicherung geschickt. Der Arbeitnehmer ist seitdem Unfall krankgeschrieben und hat diesbezüglich einen Rechtsanwalt beauftragt was dem Arbeitgeber überrascht.


Ich tippe mal den Inhalt des Schreibens vom RA:

Datum 10.05.2021

Sehr geehrt Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass uns Ihr Mitarbeiter Herr XXX, Anschrift XXX mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interesse mandatiert hat. Eine auf uns lautende Vollmacht fügen wir in beglaubigter Kopie bei. Anmerkung wir können auch jetzt auch die richtige Vollmacht nehmen.

Unser Mandant teilt uns mit, dass er bei Ihnen in Ihrem Betrieb beschäftigt ist; er erlitt unter dem Datum des 21.04.2021 auf dem Weg von seinem Wohnort/seinem Wohnsitz zu seinem Einsatzort, seiner Arbeitsstätte, der xxx, Anschrift xxx gegen 6:25 Uhr einen Verkehrsunfall. Dieser wude auch polizeilich aufgenommen.

Es handelt sich hierbei um einen Wegeunfall, weswegen unser Mandant neben etwaigen Ansprüchen auf Schadenersatz hinsichtlich des verunfallten Fahrzeugs auch weitergehende Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten und Schmerzensgeld geltend machen möchte und dieser beanspruchen kann.

Wir dürfen um Mitteilung der Daten der entsprechenden Unfallversicherung zu unseren Händen bitten.




-Welche Ansprüche kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei so einer Situation geltend machen?

-Arbeitnehmer kann seine nur Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung und der Kaskoversicherung stellen oder?

-Bezüglich Schmerzensgeld kann Arbeitnehmer Forderungen vom AG stellen?
Würde dann die Haftpflichtversicherung infrage kommen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Bezüglich Schmerzensgeld kann Arbeitnehmer Forderungen vom AG stellen? Natürlich nicht - der AN möge doch mal darlegen, auf welche Weise er VOM ARBEITGEBER vorsätzlich oder fahrlässig am Leben, dem Körper, der Gesundheit, der Freiheit, dem Eigentum oder in einem sonstigen Recht widerrechtlich verletzt wurde. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Der Anwalt fordert noch gar nichts. Teile ihm mit, dass die Unfallmeldung an die BG erfolgte und er sich dort weiter auseinandersetzen soll.

wirdwerden

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#3
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

für mich klingt das jetzt so, dass der AN vom Unfallgegner (der wahrscheinlich Schuld am Unfall ist) Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern möchte und er deshalb alle, den Unfall betreffende Informationen haben mag; genauer: den Unfallbericht und ggf. die Gutachten der Ärzte.

Der AG kann doch auch Schadenersatz vom Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) geltend machen, wenn dieser Schuld hat (bei Teilschuld nur anteilig).

LG

Ally

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

@Alli

Das scheint mir aber ein besonders einfältiger Anwalt zu sein wenn er in seinem Schreiben nicht eindeutig seine Motivation darlegt, will er nur Informationen über die zuständige BG oder soll das eine Forderungsankündigung gebenüber dem AG sein. Der AG des Kleinbetriebes (der wahrscheinlich keine eigene Rechtsabteilung unterhält) könnte das durchaus als eine Forderungsankündigung missinterpretieren, was wiederum völlig unnötig das Verhältnis zwischen AG und AN belasten würde.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das einzige, was der Anwalt vom AG fordert sind die Daten der Unfallversicherung. Die möge der AG dem Anwalt mitteilen.

Weiter gehende Forderungen gegen den AG hat der AN nicht.

Beim übrigen Text des Schreibens handelt es sich nur um Erläuterungen, aber nicht um Forderungen gegen den AG.

Das Antwortschreiben kann der AG dann gleich dafür nutzen, den Anwalt um Auskunft darüber zu bitten, wer denn den Unfall verschuldet hat. Sollte der AN nicht die Alleinschuld haben, so kann der AG seinen Schaden beim Unfallgegner geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das einzige, was der Anwalt vom AG fordert sind die Daten der Unfallversicherung.


Das ist richtig, aber scheinbar hat das Schreiben des Rechtsanwaltes beim AG soviel Irritation ausgelöst das der TE nun diese Frage ins Forum eingestellt hat.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zitat (von hh):
Das einzige, was der Anwalt vom AG fordert sind die Daten der Unfallversicherung.

Das ist richtig, aber scheinbar hat das Schreiben des Rechtsanwaltes beim AG soviel Irritation ausgelöst das der TE nun diese Frage ins Forum eingestellt hat.

Der Rechtsanwalt des AN hätte damit rechnen sollen, daß im dritten Jahrzehn des 21.Jahrhunderts viele Menschen in Deutschland nur noch ein stark eingeschränktes Textverständnisvermögen haben.

Denn was der Anwalt will, hat er objektiv betrachtet unmißverständlich und eindeutig klar gemacht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Denn was der Anwalt will, hat er objektiv betrachtet unmißverständlich und eindeutig klar gemacht.


Mit so Sätzen wie diesem aetwa:

Zitat:
Anmerkung wir können auch jetzt auch die richtige Vollmacht nehmen.


-- Editiert von Alter Sack am 15.05.2021 19:14

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Rechtsanwalt des AN hätte damit rechnen sollen, daß im dritten Jahrzehn des 21.Jahrhunderts viele Menschen in Deutschland nur noch ein stark eingeschränktes Textverständnisvermögen haben.

Tja, offenbar rechnete er nicht damit, dass dies auch bei Unternehmern der Fall ist ...



Zitat (von Alter Sack):
Anmerkung wir können auch jetzt auch die richtige Vollmacht nehmen.

Ich würde den Anwalt deswegen ja mal als erstes fragen, ob denn nun die richtige Vollmacht beiliegt und wie er das zu beweisen gedenkt.
Und warum überhaupt er erwogen hat eine falschen Vollmacht zu nehmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
weswegen unser Mandant neben .... auch weitergehende Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten


Welche Behandlungskosten, welche nicht von der zuständigen BG getragen würden, fallen denn dem Mandanten zur Last bei einem Arbeits-/Wegeunfall?

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde den Anwalt deswegen ja mal als erstes fragen...


Wenn man als AG sonst nichts zu tun hat, klar.
Ansonsten teilt man einfach die zuständige BG mit und hat dann seine Ruhe.

1x Hilfreiche Antwort

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