Arbeitnehmer im Außendienst: Anfahrtzeit = Arbeitszeit?

11. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
micha912
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmer im Außendienst: Anfahrtzeit = Arbeitszeit?

Nachdem gestern der EuGH ein entsprechendes Urteil gefällt hat, sind meine Kollegen und ich wieder über dieses Thema gestolpert, für das es wohl in D schon seit 2009 ein Urteil vom BGH geben soll:
Wir sind Kundendienstmonteure mit fast täglich wechselnden Einsatzorten in Berlin. Jeder Kollege hat seinen Transporter mit zu Hause und fährt im Normalfall morgens ohne Umweg über die Firma seine Kunden an. Arbeitsbeginn ist 7 Uhr. Ab da bezahlt der Arbeitgeber. Anfahrtszeiten (und auch der Nachhauseweg) von 1 Stunde sind hier im Berufsverkehr keine Seltenheit, gleiches gilt für den Heimweg.
Mich würden jetzt entsprechende Verweise bzw. Urteile interessieren, damit wir das Thema in der Firma nochmal fundiert ansprechen können. Vielen Dank

Micha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Dann nehmt doch erstmal die Pressemitteilung des EuGH.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150099de.pdf

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wobei freilich zu beachten sein wird, dass EuGH-Urteile in nationales Recht erst überführt werden müssen. AN kann sich nicht direkt darauf berufen, aber als Argumentationsgrundlage keine schlechte Basis. Vielleicht klappt es ja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wobei freilich zu beachten sein wird, dass EuGH-Urteile in nationales Recht erst überführt werden müssen

Bitte?

EuGH Urteile werden nicht in nationales Recht überführt - wäre auch noch schöner, wenn die Judikative neuerdings Gesetze machen würde. Der EuGH interpretiert EU-Richtlinien, die in aller Regel bereits in nationales Recht überführt wurden. Das nationale Recht existiert also bereits, wurde nur von den nationalen Gerichten bislang anders bzw. noch nicht abschließend interpretiert.

Dass ein nationales Gericht an der Interpretation des EuGH vorbeiurteilt, halte ich für recht unwahrscheinlich.

1x Hilfreiche Antwort

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