Nachdem gestern der EuGH ein entsprechendes Urteil gefällt hat, sind meine Kollegen und ich wieder über dieses Thema gestolpert, für das es wohl in D schon seit 2009 ein Urteil vom BGH geben soll:
Wir sind Kundendienstmonteure mit fast täglich wechselnden Einsatzorten in Berlin. Jeder Kollege hat seinen Transporter mit zu Hause und fährt im Normalfall morgens ohne Umweg über die Firma seine Kunden an. Arbeitsbeginn ist 7 Uhr. Ab da bezahlt der Arbeitgeber. Anfahrtszeiten (und auch der Nachhauseweg) von 1 Stunde sind hier im Berufsverkehr keine Seltenheit, gleiches gilt für den Heimweg.
Mich würden jetzt entsprechende Verweise bzw. Urteile interessieren, damit wir das Thema in der Firma nochmal fundiert ansprechen können. Vielen Dank
Micha
Arbeitnehmer im Außendienst: Anfahrtzeit = Arbeitszeit?
11. September 2015
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Frage vom 11. September 2015 | 06:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmer im Außendienst: Anfahrtzeit = Arbeitszeit?
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#1
Antwort vom 11. September 2015 | 09:06
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 4196x hilfreich)
Dann nehmt doch erstmal die Pressemitteilung des EuGH.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150099de.pdf
#2
Antwort vom 11. September 2015 | 13:07
Von
Status: Weiser (17327 Beiträge, 6460x hilfreich)
Wobei freilich zu beachten sein wird, dass EuGH-Urteile in nationales Recht erst überführt werden müssen. AN kann sich nicht direkt darauf berufen, aber als Argumentationsgrundlage keine schlechte Basis. Vielleicht klappt es ja.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. September 2015 | 15:18
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 4196x hilfreich)
Zitatfür das es wohl in D schon seit 2009 ein Urteil vom BGH geben soll: :
p.s. Das Urteil aus 2009 ist nicht vom BGH sondern vom Bundesarbeitsgericht (BAG), ob dies 100% auf euch zutrifft müsst ihr selbst prüfen.
Urteil vom 22.4.2009, Az: 5 AZR 292/08 ; Abruf-Nr. 092830
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20292/08
-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2015 15:23
#4
Antwort vom 13. September 2015 | 14:32
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
ZitatWobei freilich zu beachten sein wird, dass EuGH-Urteile in nationales Recht erst überführt werden müssen :
Bitte?
EuGH Urteile werden nicht in nationales Recht überführt - wäre auch noch schöner, wenn die Judikative neuerdings Gesetze machen würde. Der EuGH interpretiert EU-Richtlinien, die in aller Regel bereits in nationales Recht überführt wurden. Das nationale Recht existiert also bereits, wurde nur von den nationalen Gerichten bislang anders bzw. noch nicht abschließend interpretiert.
Dass ein nationales Gericht an der Interpretation des EuGH vorbeiurteilt, halte ich für recht unwahrscheinlich.
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