Arbeitnehmer kommt einfach nicht mehr!

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
zapppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitnehmer kommt einfach nicht mehr!

Guten Abend liebe Forumteilnehmer!
Ich hätte mal eine Frage aus Arbeitgeberseite:
Mitarbeiter kündigt grundlos und fristlos am Telefon, aus Laune heraus, und kommt einfach nicht mehr.
Den Hinweis es gäbe eine schriftliche Kündigungspflichtt ignoriert er einfach. Genauso wie den Hinweis, es gäbe eine Zweiwöchige Frist die man einzuhalten hätte.
Nun leide ich unter plötzlichem Personalausfall, kann theoretisch nicht mal weiter öffnen, da zu wenig Personal. Und es entstehen Kosten, weil uU gebuchte Veranstaltungen usw. ausfallen.
Im Web wird alles nur von Arbeitnehmerseite beleuchtet, nichts von der Perspektive des Arbeitgebers, und was uns für Kosten und Schäden entstehen, wenn jemand mal einfach meint plötzlich nicht mehr zu kommen.

Was tun nun?
Telefonische Kündigung ist nicht gültig, ok, ich muss auf die Schriftliche warten.
Wenn Mitarbeiter nicht planmässig erscheint, darf ich ihn abmahnen. Gut.
Wenn er dann immer noch nicht erscheint darf ich ihn fristlos kündigen, und dann hat er genau das, was er wahrscheinlich wünscht: eine kündigung und das entsprechende Recht auf Arbeitslosengeld!!!!!
Das kann doch wohl nicht wahr sein, so, oder?
Ich muss doch auch irgendwo Rechte haben, und mich vor unseriösen Angestellten genauso schützen können, wie umgekehrt die Arbeitnehmer gegen unseriöse Chefs.

Wie kann ich den entstandenen Schaden verhindern, oder verrechnen, und was kann ich nun tun?

vielen lieben Dank für die Hilfe :)

Zappi

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Und es entstehen Kosten, weil uU gebuchte Veranstaltungen usw. ausfallen.


Leiharbeiter, Dienstleister und Tagelöhner sind dir unbekannt. Du musst den Schaden schon gering halten. Der hätte ja auch krank werden können. Du wirst doch nicht erklären das bei Krankheit deines Mitarbeiters der Laden zu gemacht werden muss. Dann machst du was falsch

Du kannst den Mitarbeiter fristlos kündigen und Schadenersatz fordern. Der wird wohl kaum Geld haben ? Oder ?

Vergiss es. Rache kostet nur Zeit.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Arbeitnehmer die fristlos gekündigt werden bekommen normalerweise eine zwölfwöchige ALG-Sperre bzw. ALG2-Abschlag.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zapppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

es geht hier nicht um was unverschuldet WÄRE, sondern was verschuldet IST.
Hier ist stets die rede von arbeitnehmerrechte.

Was es einen Arbeitgeber aber kostet, personal doppelt einzustellen um ausfälle zu vermeiden scheint niemanden zu interessieren.

Ausserdem fällt jemand bei krankheit max 3 -6 tage aus. Hier ist jemand endgültig weg. Jemand neues anzulernen dauert 2 monate. Das sollte theoretisch geplant werden.
Nein, hier ist nicht die rede von tagelöhner, sondern von regelmässig angemeldete angestellte inkl. sozversicherungsbeiträge und gehalt. Diese haben eben auch pflichten, nicht nur ansprüche.
Darf man aber wohl in deutschland derzeit kaum aussprechen,

nicht?

Ich möchte nur vernünftige antworten bitte, keine sinnlosen mutmaassungen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Ausserdem fällt jemand bei krankheit max 3 -6 tage aus.


Es sei denn er bricht sich den Fuss, hat nen Schöaganfall, bekommt Krebs......

quote:
gäbe eine Zweiwöchige Frist die man einzuhalten


Bei den verursachten Problemen ist doch so ne kurze Kündigungsfrist tödlich.

Sauer sein ok. Stell deine Schadenersatzansprüche für die Ersatzkraft oder deinen ibelegbaren Ausfall. Da brauch man jetzt nicht rumjammer.

Wenn meine Firma von einem unersetzlichen Mann abhängt dann schütt ich dem Zucker in den Arsch. Der wird ja wohl nen Grund gehabt haben nicht mehr zu kommen, oder gabs soviel Gehalt das er bereits genug hat.

Unternehmer sein ist eben hart

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#5
 Von 
recht3
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Was willst Du denn hören? Dein Mitarbeiter hat keine Lust mehr auf Dich (wie in einer Beziehung). Zwangsarbeit gibt es nicht mehr. Damit musst Du Dich abfinden und nicht rumjammern. Überlege mal, ob das Problem nicht bei Dir liegt.
Kleine Kränkungen durch den Arbeitgeber enden meistens mit einem riesigen Problem, innere Kündigung, ggf. vor dem Arbeitsgericht.
Wenn das Wohl Deines Unternehmens von einem einzigen Angestellten abhängt, dann gnade Dir Gott: Du hast wohl was Falsches gemacht.


-- Editiert am 04.04.2010 21:20

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Nur zwei Wochen Kündigungsfrist ?
Gilt da ein Tarifvertrag ?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wohl ne Probezeit :-)) Vermutlich hat er sich erst mal 1/2 Jahr als Praktikant qualifizieren müssen, bevor er die Pommesbude reinigen durfte. )

K.


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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

abmahnung und fristlose kündigung hast du schon erwähnt. fröhlich in die alg-matte hängen wird sich dieser AN dann wohl nicht - auch schon geschrieben.
kosten durch das untenschuldigte fernbleiben kannst du von deinem ex-AN zurückfordern, sofern tatsächlich entstanden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Zappi

Ich glaube, im Forum ist meine Ansicht zu Arbeitnehmerrechten bekannt ;)

Null Verständnis, wenn ein Arbeitnemer sich so aufführt.

Hier liegt eindeutig eine Verweigerung der geschuldeten Arbeitsleistung vor und ich würde als AG die ganz harte Tour fahren. Ein An hat auch die Kündigungsform und frist einzuhalten.

Du musst nicht auf Kündigung des AN warten und abmahnen würde ich schon gar nicht

Fristlose Kündigung aufgrund der Verweigerung der Arbeit. Aus.

Im Kündigungsschreiben klar darlegen, dass eine SChadensersatzklage eingereicht wird wegen Betriebsschließung.
Hierfür solltest du zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht um es rechtssicher zu machen. Du bist zwar zu Schadensminderung verpflichtet, aber den Erstbesten musst du nicht einstellen, wenn er/ sie nicht passt ans Anforderungsprofil. Kosten für Verdienstausfall etc kannst du geltend machen.

Der AN bekommt eine Sperre von 3 Monaten (SGB III; §144) von 3 Monaten und die hat er auch verdient.
Desweiteren solltest du in der Bescheinigung für die Agentur für Arbeit (und glaub mir, auch wenn dein AN jetzt andere Arbeit hat, diese Bescheinigung muss er auch bringen, wenn er später arbeitslos wird), reinschreiben., dass er fristlos gekündigt wurde wegen Verweigerung der Arbeit

Sunbee


-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wo nix ist kann man nix holen :-)

Und den Schaden musst du nachweisen, nicht nur erzählen.....

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#11
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

naja, ob da nix zu holen ist, wissen wir ja nicht.

Sofern nicht bereits bezahlt, würde ich erst einmal das Gehalt/ den Lohn einbehalten. So eine verspätete Zahlung kann sich ja schon sehr bemerkbar machen. Und bei der Bezahlung selber würde ich nur das rüberwachsen lassen, was nicht pfändbar ist :)

Dann wäre da noch die Sache mit dem Arbeitszeugnis.

Die Arbeitsbescheinigung wurde ja schon erwähnt :)


Sternchen

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
zapppi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Liebe / r Sunbee, Maestro, Sternchen, Blaubär, danke euch wirklich sehr für die ENDLICH mal nette, offene und kompetente Empfehlung. Auf merkwürdige neider-beiträge kann ich gern verzichten, immer das gleiche; selbständig = abzocker. oder eben pommesbudenbesitzer.
Ich habe diese Frage hier reingestellt, weil ich in 10 Jahren selbständigkeit noch nie ein solches problem hatte. Weil meine arbeitsverhältnisse immer auf respektvollem miteinander basierten. wenn jemand ging kündigte er dies an, meistens 2 wochen vorher ganz einfach weil ichs für nicht sinnvoll hielt jemanden länger bei mir zu halten, der eigentlich schon gehen wollte. 2 wochen ist einfach für beide zumutbar. Obwohl es in diesem falle länger gewesen wäre, da KEINE probezeit mehr, und keine aussertariflichen vereinbarungen. 2 wochen ist einfach bei uns usus; und diese person war 2 Jahre bei uns, wusste es daher auch.
Ich möchte niemanden zu etwas zwingen, daher nur 2 wochen, aber eine verpflichtung ist eben eine verpflichtung, und man kann nicht aus lust und laune heraus auf kosten anderer kommen und gehen wie man will.
Bzw. man kann schon...
aber es sollte eben konsequenzen haben.

jeder darf fehler machen und sich verhalten wie er will...aber er sollte bereit sein konsequenzen zu tragen.

also, wenn ich nochmal resümmiere (ich vermute sunbee ist profi?!):
heute hätte er kommen sollen. Da er nicht kommt, und gehalt noch aussteht, werde ich ihn fristlos kündigen wegen arbeitsverweigerung (keine abmahnung?), unter androhung von schadensersatz und ausfallentschädigung. zB könnte ich jemanden einstellen, einen freiberuflichen, der seinen job übernimmt, und ihm diese kosten in rechnung stellen, bzw. mit dem gehalt verrechnen?
-ist nur ein beispiel...-
schliessen und dann ausfallentschädigung ist rechtlich schwierig zu begründen & beweisen.
oder meine arbeitszeit (ich muss dann eben selber einspringen, und wäre aber woanders) ode rmeine ausfallkosten verrechnen?

lieben dank nochmal :)

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich habe diese Frage hier reingestellt, weil ich in 10 Jahren selbständigkeit noch nie ein solches problem hatte.


Dann sind Sie doch bisher damit recht gut gefahren. Ich bin zwar nicht selbstständig aber in mehr als 25 Jahren Beruftätigkeit ist auch nie ein Arbeitnehmer von Heut auf Morgen einfach weg geblieben. In der Regel funktioniert hier die Disziplin recht gut und Sie scheine da ein schwarzes Schaf erwischt zu haben.

quote:
Ich möchte niemanden zu etwas zwingen, daher nur 2 wochen, aber eine verpflichtung ist eben eine verpflichtung, und man kann nicht aus lust und laune heraus auf kosten anderer kommen und gehen wie man will.
Bzw. man kann schon...
aber es sollte eben konsequenzen haben.


Die möglichen Konsequenzen sind doch hier aufgezeigt worden. Leider haben diese in der Regel immer ein gerichtliches Nachspiel. Ein AN kann eine fristlose Kdg. nicht auf sich sitzen lassen, die hat empfindlichen Einfluss auf die weitere Berufslaufbahn. Entsprechendes gilt auch für ein schlechtes Zeugnis.

quote:
jeder darf fehler machen und sich verhalten wie er will...aber er sollte bereit sein konsequenzen zu tragen.


3 Monate ALGI-Sperre und negative Einflüsse auf die weitere berufliche Laufbahn, sind das keine Konsequenzen?

quote:
also, wenn ich nochmal resümmiere (ich vermute sunbee ist profi?!):
heute hätte er kommen sollen. Da er nicht kommt, und gehalt noch aussteht, werde ich ihn fristlos kündigen wegen arbeitsverweigerung (keine abmahnung?), unter androhung von schadensersatz und ausfallentschädigung. zB könnte ich jemanden einstellen, einen freiberuflichen, der seinen job übernimmt, und ihm diese kosten in rechnung stellen, bzw. mit dem gehalt verrechnen?



Wie gesagt, hier ist ein gerichliches Nachspiel vermutlich nicht vermeidbar und dass Sie jetzt höchstwahrscheinlich Mehrarbeit haben, ist genaugenommen auch kein wirklicher Schaden. Wenn Sie aber anderen Überstundenzuschläge durch die Mehrarbeit zahlen müssten, dann wäre dies schon ein bezifferbarer Schaden. Dieser muss aber ursächlich durch das Fernbleiben entstanden sein. Diese Überstundenzuschläge könnten Sie natürlich - bis zur Pfändungsgrenze - von dem ausstehenden Gehalt einbehalten.

Aber in der Regel sieht es für einen AG vor Gericht doch so aus, dass die Richter auf eine Einigung drängen, bei dem der berufliche Weg für den AN nicht verbaut wird. Daher wird dann eine fristlose immer in eine betriebsbedingte umgewandelt und ein gutes Zeugnis in den Vergleich meist aufgenommen. Verhandlundssache ist dann im Endeffekt einzig und allein nur die Gehaltsnachzahlung oder vielleicht noch andere Leistungen.

Dass der berufliche Weg nicht verbaut werden soll, ist doch im Endeffekt auch nachvollziehbar, denn dass eine einmalige Entgleisung einen erheblichen Einschnitt in die weitere berufliche Laufbahn bedeuten soll, wäre wiederum auch nicht verhältnismäßig.

Das Problem der Beweislast bzgl. Schaden gilt doch sowohl für AN als auch AG. Wenn beispielsweise der AG dem AN ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, wird der AN nie einen Schaden nachweisen können, dass er durch dieses schlechte Zeugnis keine Arbeit mehr findet - obgleich das fast schon offensichtlich ist - , denn der AN kann den Beweis nicht führen, dass er mit einem besseren Zeugnis eine der Stellen bekommen hätte, bei denen er sich beworben hatte.

Deshalb hat mal der AG die A..Karte gezogen, mal der AN, wie kann es anders gehen?

Man könnte für solche Fälle natürlich auch Vertragsstrafen vorsehen, aber das müsste im Arbeitsvertrag von vornherein festgelegt sein. Hier wäre aber immer anwaltlicher Rat einzuholen, da solche Klauseln unwirksam werden können, da sie zu stark den AN benachteiligen. Schließlich darf das Unternehmerrisiko auch nicht auf den AN abgewälzt werden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 06.04.2010 22:20

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Zappi

quote:
ich vermute sunbee ist profi?!):


Nee, nur im Kuchenbacken :grins:

Im Ernst, du solltest mögliche Schadensersatzforderungen mit einem Anwalt abklären. Vielleicht auch vorab hier nebenan?

Lohn wird bis exakt zu dem Tag, an dem dein AN das letzte Mal gearbeitet hat, gezahlt. Mach keine Lohnzurückhaltung, auch wenn du sauer bist. Du solltest jetzt einfach dich so korrekt und gesetzeskonform verhalten, dass dir keiner an die Karre fahren kann

Viel Glück bei der Angestelltensuche. Dir ist das zum ersten Mal passiert und du siehst, du bist gut gefahren bisher.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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