Arbeitnehmer kündigt, Freistellung

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
franzid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitnehmer kündigt, Freistellung

Hallo!

Ich habe gestern den Brief mit meiner Kündigung (während der Probezeit) eingeworfen. Ich hab einen neuen Job ab dem 08.01. und zum 31.12. gekündigt. Dadurch, dass der Brief heute eingegangen ist, ist meine Kündigungsfrist ja am 26.12. zu Ende. Ob ich die Feiertage dazwischen abziehen muss, ist erstmal egal, es geht darum, dass ich eigentlich noch den Rest meiner besprochenen Schichten (10 Stunden pro Woche innerhalb eines Werkstudentenvertrages) abarbeiten wollte. Die Aussage meines Vorgesetzten war dann, dass wir das eigentlich auch lassen können, da ich ja jetzt gekündigt habe. Ich habe mich dann noch einmal angeboten, die besprochenen Schichten noch zu beenden, das wurde aber abgelehnt.

Habe ich Anspruch darauf, diese Schichten noch zu arbeiten und ergo dafür bezahlt zu werden? Kann mein Arbeitgeber sich weigern, mich arbeiten zu lassen und somit verhindern, dass ich bis zum Ende des Monats noch Geld verdienen wollte? Wenn er mich von den Schichten 'freistellt', müssten diese bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers ja noch bezahlt werden. Habe ich dieses Recht abgegeben, indem ich selbst gekündigt habe?

Danke im Voraus und schönen Abend

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerWegführtzumZiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Franzi,

eine Freistellung erfolgt meist unter Anrechnung der Überstunden und Urlaubstage. Sollten diese bereits aufgebraucht sein muss er die Stunden regulär vergüten. Eine Freistellung ohne Entgeldzahlung sollte nicht rechtens sein. Eine Freistellung erfolgt nicht aus finanziellen Beweggründen des Arbeitgebers in der Hoffnung keine Lohnfortzahlung zu tätigen, sondern vielmehr zur Vermeidung, dass du Firmeninternas zum Wettbewerber mitnimmst oder Schaden anrichten könntest.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
franzid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Macht auf jeden fall Sinn! Ich glaube eben schon, dass die alles dafür tun würden, mir quasi 'nur' die Stunden zu bezahlen, die ich auch gearbeitet habe. Daher frage ich mich, ob ich sicher sein kann, dass ich entweder meine besprochenen Schichten arbeiten darf oder die mich alternativ freistellen müssen. Bei beiden Möglichkeiten müssten mir ja die Pflichtstunden bezahlt werden. Gibt es noch eine Möglichkeit, mit der mein AG aus der Sache rauskommen könnte, oder kann ich mich auf diese beiden Optionen verlassen?

-- Editiert von franzid am 12.12.2017 17:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Nun - was einem AG einfallen mag, der sich vor seinen Pflichten drücken will, wird sich finden.
Sicher ist: ein Arbeitsvertrag gilt bis zum letzten Tag - und damit auch die Rechte und Pflichten daraus.

1x Hilfreiche Antwort

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