Arbeitnehmer mit 50% Schwerbehinderung kündigen erhält er trotzdem Arbeitslosengeld

10. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Stef-an
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmer mit 50% Schwerbehinderung kündigen erhält er trotzdem Arbeitslosengeld

Ein Arbeitnehmer mit 50 % Schwerbehinderung provoziert Streit, legt sich mit Chef an, kommt seiner Arbeit nicht nach, etc.
Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber ihn entlassen/ kündigen?
Oder wäre hier nur ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Erhält der Arbeitnehmer bei quasi selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit dennoch Arbeitslosengeld oder erfolgt eine Sperre?

-- Editiert von User am 10. Juli 2023 16:09

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5940x hilfreich)

Bei einer normalen Kündigung wird er direkt Arbeitslosengeld bekommen (wenn er die dazugehörigen Rahmenbedingungen erfüllt hat). Bei einer fristlosen Kündigung bekommt man i.d.R. eine 12 wöchige Sperre.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39318 Beiträge, 14137x hilfreich)

Es ist zwar etwas mühevoller, einen Schwerbehinderten zu kündigen, aber es funktioniert. Man muss nur das zuständige Amt einschalten. Dieses wird dann der Kündigung zustimmen, wenn sie nicht wegen der Behinderung ausgesprochen wird. Also, auch kein Problem.

Wir kommen damit zu dem Punkt, wie bei allen Kündigungsverfahren, dass diese sorgfältig vorbereitet werden müssen. Also, Ausfälle dokumentieren, evtl. abmahnen, was weiß ich. Auch Behinderte haben keine Narrenfreiheit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33918 Beiträge, 5859x hilfreich)

Zitat (von Stef-an):
Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber ihn entlassen/ kündigen?
Unter den üblichen. Wegen des Status Schwerbehinderung hat der AG das Integrationsamt einzubeziehen.

Zitat (von Stef-an):
Erhält der Arbeitnehmer bei quasi selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit dennoch Arbeitslosengeld oder erfolgt eine Sperre?
Eine Sperrzeit ist denkbar. Es kommt dann auf die Begründung des AG an.

Schwerbehinderte sind nicht unkündbar und unterliegen auch arbeitsrechtlichen Regelungen.
Mit einem Aufhebungsvertrag dürfte sehr viel eher eine Sperrzeit erteilt werden, denn der AN hätte sein Einverständnis gegeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17969 Beiträge, 6615x hilfreich)

Zitat (von Stef-an):
Ein Arbeitnehmer mit 50 % Schwerbehinderung provoziert Streit, legt sich mit Chef an, kommt seiner Arbeit nicht nach, etc.

Vor einer Kündigung steht erst einmal an, jeden Vorfall mit einer Abmahnung zu quittieren, sofern der Vorfall mit Pflichten des AN oder Nebenpflichten kollidiert; Streit provozieren gehört gewiss in die Kategorie, unangemessenes Verhalten ggü. Vorgesetzten ebenso, 'kommt seiner Arbeit nicht nach' wäre noch genauer aufzudröseln, was das im Detail meint.
Eine Abmahnung muss konkret sein, das Fehlverhalten also genau benennen samt Tag und Stunde, die Erwartung an den AN formulieren und Konsequenzen bei Wiederholung ankündigen - hier sollte der AG sich keine Fehler erlauben, wenn er es mit der Kündigung ernst meint. Und beizeiten das Integrationsamt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.861 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.468 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen