Sehr geehrter Beantworter,
bei uns im Betrieb entsteht öfter das Problem, dass Mitarbeiter die zur Verfügung gestellten Pausenzeiten nicht nutzen, sondern stattdessen durcharbeiten um früher gehen zu können.
Der Arbeitgeber ordnet dies nicht an, sondern hat stattdessen mündlich in einer Mitarbeiterversammlung und schriftlich per Aushang auf das Arbeitszeitgesetz hingewiesen und gebeten doch die gesetzlichen Pausenzeiten einzuhalten. Trotzdem wird dies nicht von allen Mitarbeitern genutzt.
Begeht der Vorgesetzte/Geschäftsführer eine Ordnungswidrigkeit oder macht sich sogar strafbar, wenn er dies hinnimmt. Drohen Konsequenzen im Fall eines Arbeitsunfalls.
Also ist der Arbeitgeber und die Vorgesetzten dazu verpflichtet die Pausenzeiten einzuräumen oder ist er tatsächlich dazu verpflichtet dass sie auch von den Arbeitnehmern wahrgenommen wird.
Ich habe bereits versucht mich dazu anhand anderer Quellen zu belesen, finde die Formulierungen aber als juristischer Laie nicht eindeutig.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Arbeitnehmer nimmt Pausen nicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dem Spuk kann man ein Ende bereiten, indem man schlicht und ergreifend das früher gehen nicht toleriert oder aber (sofern es Gleitzeit oder was vergleichbares gibt) die Pausenzeit abzieht. Dann ist der Drops sehr schnell gelutscht.
wirdwerden
ZitatAlso ist der Arbeitgeber und die Vorgesetzten dazu verpflichtet die Pausenzeiten einzuräumen :
Ja, aber das ist hier ja nich tdas Problem.
Zitatoder ist er tatsächlich dazu verpflichtet dass sie auch von den Arbeitnehmern wahrgenommen wird. :
Er hat auch dafür zu sorgen das sie genommen werden.
Entweder man macht es so wie in #1 oder man mahnt die Arbeitnehmer ab.
ZitatDrohen Konsequenzen im Fall eines Arbeitsunfalls. :
Kommt ganz darauf an, wie ursächlich die fehlende Pause dafür war.
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Wirdwerden schrieb es schon so richtig, wer die Pause nicht nimmt, darf trotzdem nicht eher gehen. Das ist übrigens an den allermeisten Arbeitsplätzen selbstverständlich.
Da wir in Gleitzeit arbeiten und keine festen Arbeitszeiten haben ist es eben nicht so einfach damit früher gehen nicht zu tolerieren. Wenn feste Anwesenheitszeiten/Schichtzeiten gelten würden wäre das natürlich einfacher zu überwachen. Hinzu kommt: Wenn jemand nach 9h geht kann ich nicht durch bloßes Ansehen entscheiden hat derjenige jetzt 8:30 gearbeitet und 30 Minuten Pause gemacht oder die 9h durchgearbeitet.
Ebenso sind mir die Möglichkeiten bewusst die Mitarbeiter abzumahnen oder einfach feste Pausenzeiten anzuordnen.
Vor diesen ganzen Schritten stand bei uns die Diskussion ob der AG eben dazu verpflichtet ist die Pausen zu gewähren (so lautet nämlich die Formulierung im ArZG) oder eben auch dazu verpflichtet ist die Mitarbeiter dahingehend zu überwachen und im Zweifelsfall mit entsprechenden Maßnahmen zu zwingen.
Wir haben uns entschieden, parallel zu der Diskussion hier, auch eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Erstmeinung des beratenden Anwalt war, dass es eben tatsächlich im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Arbeitgebers liegt die Pausen nicht nur zu gewähren, sondern auch Sorge zu tragen, dass diese wahrgenommen werden. Bezüglich Urlaub (der ja auch der Gesundheit des AN dienen soll) gibt es wohl vergleichbare Rechtsprechung höchster Instanz, dass der AG den AN im Zweifel zum nNehmen seines Urlaubes "nötigen" muss.
Ich danke für alle (weiteren) Antworten
Im Arbeitszeitgesetz §4 steht ganz eindeutig: Die Arbeit ist zu unterbrechen.
Auch bei Gleitzeit kann der Arbeitgeber feste Pausenzeiten vorgeben, wenn die Arbeitnehmer nicht selbständig die Rechtsvorschriften einhalten wollen.
Bei Gleitzeit und nicht festen Pausenzeiten sorgt der Arbeitgeber durch einen automatischen Abzug der Pause von der gesamten Anwesenheitszeit genügend vor für die Gesundheit der Mitarbeiter.
Das schafft den Anreiz, die Pause auch zu nehmen.
Weiteres konsequentes Nichteinhalten der Pause kann dann geahndet werden.
In die Gleitzeitprogramme kann man doch die Pausen fest einarbeiten. Der Arbeitgeber muss zwar die Möglichkeit einräumen, die Pausen zu nehmen, muss insoweit auch klare Anweisungen geben, aber er muss nicht jeden einzelnen Mitarbeiter dahingehend kontrollieren, dass er dieses auch tut.
wirdwerden
Muss ich ja auch nicht. Es werden einfach die 30 Minuten Pause immer von der "gestempelten" Arbeitszeit abgezogen.ZitatWenn jemand nach 9h geht kann ich nicht durch bloßes Ansehen entscheiden hat derjenige jetzt 8:30 gearbeitet und 30 Minuten Pause gemacht oder die 9h durchgearbeitet. :
Der AG kann seine AN persönlich, schriftlich, durch Aushang, durch noch eine Mitarbeiter-Versammlung, aber auf jeden Fall nachweisbar, auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen hinweisen. Die AN damit auffordern, die Pausen einzuhalten.
Damit hält der AG sich selbst im Falle eines UnFalles den Rücken frei.
Wie zeichnen denn die AN ihre Arbeitszeiten auf?
Das muss man relativieren. Die Pausenzeit sollte nach 6h Anwesenheit sukzessive abgezogen werden.ZitatMuss ich ja auch nicht. Es werden einfach die 30 Minuten Pause immer von der "gestempelten" Arbeitszeit abgezogen. :
Also jemand der 6h5Min anwesend ist bekommt 5 Min. abgezogen, jemand der mindestens 6h30Min anwesend war bekommt 30 Minuten abgezogen. Nach 9h arbeiten das gleiche Spielchen mit den zusätzlichen 15 Minuten. Also wer 9h35 Minuten anwesend war bekommt 35Min. abgezogen und jemand der mehr als 9h45Min anwesend war bekommt 45 Minuten abgezogen.
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