Arbeitnehmer versetzen

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Arbeitnehmer versetzen

Hallo,

ich würde gerne Meinungen zu folgendem, fiktiven Fall einholen:
Nehmen wir einen Arbeitnehmer A der seit 30 Jahren in einer Firma arbeitet, kaum krank, zuverlässig und von Kollegen geachtet. Dieser AN bekam vor 20 Jahren einen neuen Arbeitsvertrag und sollte von nun an ein Magazin aufbauen/leiten. Vor kurzem wurde er versetzt, weil ein am Rücken erkrankter Kollege nirgendwo anders einzusetzen ist (von Altersteilzeit usw. möchte dieser keinen Gebrauch machen).
Diese Versetzung zieht finanzielle Benachteiligung nach sich. Ist dies rechtlich ok und müßte da nicht eine Änderungskündigung erfolgen? Der Betriebsrat steht natürlich hinter dem am Rücken erkrankten.
A hat grundsätzlich nichts gegen den anderen Arbeitsplatz einzuwenden. Es ist nur schwer vermittelbar, dass man 20 Jahre harte Arbeit von heute auf morgen mit einer Schlechterstellung gedankt bekommt und ein Kollege, der gerne man Montags zum Arzt geht und auf die bewußtseinstrübende Wirkung des Alkohols setzt (natürlich wegen der Krankheit), den Vorzug erhält.

Vielen Dank vorab und schöne Grüße,

Bernd

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
susanna123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Bernd,
steht im Arbeitsvertrag ausdrücklich, dass der AN das Magazin leiten soll?
Wenn ja, dann geht eine Versetzung, insbesondere auf einen geringwertigeren und finanziell nachteiligen Arbeitsplatz nur über eine Änderungskündigung.
Gegen diese wäre dann die Änderungskündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Wenn bereits eine Versetzung ohne ÄKu durchgeführt wurde, dann sollte dieser Versetzung dringen sofort! widersprochen werden. Es ist dringend die Einschaltung eines Anwalts anzuraten, es könnten hier sonst erhebliche Nachteile drohen. Es wäre jetzt wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung an dem vorherigen, vertragsgemäßen Arbeitsplatz vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Viel Erfolg
Gruß Susanna

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