Guten Tag,
ich habe einen Arbeitnehmer in meiner Firma, der immer wieder Schichten nicht wahrnehmen kann/will auf Grund seiner, wie er es nennt, „Herzensangelegenheit".
Er hat sich mittlerweile fünf schwerkranke Hunde, aus dem Tierschutz zugelegt.
Der Arbeitnehmer ist in meiner Firma Vollzeitbeschäftigt seine Arbeitszeiten sind Nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Bereits 3x in diesem Jahr sah ich mich gezwungen kurzfristig Personalersatz, bzw. ich musste selbst in die Firma, fahren, da der Arbeitnehmer wegen seinen Hunden wesentlich zu spät (mehr als drei Stunden), bzw. Gar nicht arbeiten konnte. Einmal musste der gesamte Dienstplan wegen ihm und seiner „Herzensangelegenheit" umgeschrieben werden.
Ich habe bereits zwei Personalgespräche bezüglich dieser Angelegenheit mit dem Mitarbeiter geführt und ihn mündlich abgemahnt.
Nun weigert er sich die Silvesternacht zu arbeiten (wir haben eine Rotation in der Firma, so dass jeder mal an Heiligabend und Silvester arbeiten muss. Dieses Jahr ist er Silvester dran), da seine Hunde „Angsthunde" sind und seine Lebensgefährtin alleine (sie ist wohl chronisch krank) nicht zurecht kommt.
Muss ich jetzt als Arbeitgeber
wieder Rücksicht auf seine private Situation nehmen? Die anderen Mitarbeiter sind mittlerweile sehr angefressen, da sie immer wieder durch seine Uneinsichtigkeit Zusatzschichten machen müssen und auch ich bin es nun, um ehrlich zu sein, leid immer wieder für ihn einzuspringen.
Kann ich dem Arbeitnehmer kündigen?
Arbeitnehmer verweigert Schichten
Ja.Zitat :Kann ich dem Arbeitnehmer kündigen?
Ganz ehrlich, ich verstehe die anderen Arbeitnehmer. Trotzdem eine Frage: wieviele Mitarbeiter hat Dein Betrieb?
wirdwerden
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wieviele Mitarbeiter hat Dein Betrieb? Hier kann doch schlicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden, unabhängig von der Betriebsgröße...
Zitat :wieviele Mitarbeiter hat Dein Betrieb? Hier kann doch schlicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden, unabhängig von der Betriebsgröße...
Insgesamt habe ich 11,5 Mitarbeiter.
Zitat :Insgesamt habe ich 11,5 Mitarbeiter.
Besteht das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 31.12.2003?
Sofern das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, ist es äußerst fraglich, ob eine zuvor (mündlich) ausgesprochene Abmahnung für eine wirksame Kündigung ausreichend ist. Insoweit sollte der Arbeitnehmer zunächst (noch) einmal wirksam und schriftlich abgemahnt werden.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 20.11.2019 17:25
11,5 MA - alle Köpfe auf Vollzeit um- und zusammengerechnet?
(So knapp an der Grenze zu 10 MA muss man wohl genau hinschauen, weil davon die Geltung des KSchG abhängt.)
Das Argument *Herzensangelegenheit* ist - arbeitsrechtlich - eh schon zum Lachen, und dann noch kranke Hunde, die der Mann sich selbst ins Haus geholt hat. De facto verlangt er, dass die Firma sein Hobby bezahlt. Wenn ihm die Sache so wichtig ist, müsste er sein Leben umorganisieren und z.B. Teilzeit arbeiten gehen.
Dir bleibt wohl nur, konsequent abzumahnen und dann die Kündigung auszusprechen.
Und jetzt?
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