Hallo zusammen,
ich habe meinem Angestellten innerhalb der Probezeit gekündigt. Nun hat hat mich dieser wegen "Seelischer Grausamkeit" angezeigt. Kann ich ihn jetzt deshalb auch fristlos innerhalb der Probezeit kündigen?
Arbeitnehmer zeigt Chef an
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nun, da der Vorwurf der Körperverletzung im Raume steht, würde sowieso ein Anwalt gute Dienste leisten.
Hallo,
Vielleicht kommt ja auch ne Gegenanzeige wegen Verleumdung o.ä. in Frage. Kommt drauf an, wie du mit dem AN umgehst bzw. umgegangen bist.
Insofern das Vertrauensverhältnis zerstört ist (und das ist es vermutlich), könnte eine fristlose Kündigung durchkommen. Vermutung
, keine rechtsverbindliche Auskunft (die gibts nur beim Anwalt).
MfG
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Wieso Körperverletzung?????
quote:
Wieso Körperverletzung?
Das ist dann eher ne Frage fürs Forum Strafrecht.
Sie können einen gegenanzeige wegen Übernahme der Weltherrschaft machen.
Das ganze ist Quatsch. Sie haben schon gekündigt und lassen sie es dabei.
Der Quellenlage nach gibt es genug Fälle wo Gerichte eine fristlose Kündigung bei Anzeige durch den AN für unwirksam erklären.
Insbs. dann wenn da was dran ist.
Eine fristlose hätte sicherlich auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht zur Folge, die nochmal extra Geld kostet.
Das muss der AN machen, weil ihm sonst die AfA das ALG für eine Zeit sperrt.
Das Gericht wird vermutlich eh einen Vergleich vorschlagen, der auf das selbe Ergebnis wie eine ordentliche KÜndigung hinausläuft.
... die klage wegen *seelischer grausamkeit* kannst du getrost abwarten. jedenfalls dann, wenn die kündigung der grund für diese klage sein sollte. ansonsten aber muss der kläger seinen vorwurf beweisen.
der aufwand einer erneuten, diesmal fristlosen kündigung lohnt nicht. dürfte auch nicht recht greifen, weil du belegen müsstest, dass die zusammenarbeit von jetzt auf gleich unzumutbar ist - ein unnötiges risiko.
Hi,
ein Straftatbestand namens seelische Grausamkeit existiert schlichtweg nicht. Früher war das mal ein Scheidungsgrund, aber AG und AN sind hier ja schon voneinander geschieden...
Im Ernst: Woher wissen Sie denn von dieser Anzeige? Das hat Ihnen der AN erzählt, nicht wahr...Da ist nichts dahinter. Wenn er nochmal anruft, drohen Sie ihm die Gegenanzeige an, die Andreas.Hauser vorgeschlagen hat:-)
Gruß vom mümmel
Ich würde den AN mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freistellen aber darauf achten das dieser fristgerecht sämtliche Arbeitspapiere ausgehändigt bekommt, ebenso wie seine Gehaltszahlung.
Was für ein Troll...
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