Arbeitnehmererfindungsgesetzt oder doch was andere

22. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
123Anonym
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmererfindungsgesetzt oder doch was andere

Hallo zusammen,

ich habe absolut keine Ahnung welchen Rechtsanwalt ich benötige.

Es geht um eine von mir Entwickelte Software die weder in meiner Arbeitszeit, noch mit mitteln die vom Arbeitgeber zu verfügung gestellt wurden realisiert wurde. Auch gab es keinen Auftrag seitens meines Arbeitgebers eine solche Software zu entwickeln.
Auch bin ich nicht als Programmierer in dieser Firma vertreten.
Es wurde mündlich vereinbart eine Nutzung für eine beschränkte Anzahl an Nutzern zu ermöglichen die auch Softwareseitig aufgrund dieser Vereinbarung begrenzt wurden.

Was kann nun der Arbeitgeber mit dieser Software anstellen?

Hat der Arbeitgeber nun ein Anrecht darauf?

etc...

Das sind unter anderem die Fragen die ich gerne geklärt haben möchte.

Wenn ich nun Konkreter werde, besteht wohlmöglich die Gefahr, erkannt zu werden noch bevor das Kind in den Brunnen fällt.

Kann mir vielleicht jemand sagen welche Art von Rechtsanwalt ich aufsuchen sollte?

Ist es Arbeitsrecht oder Urheberrecht?

Ich suche also offiziel, einen Anwalt der für dieses Fachgebiet, schon einiges an Erfahrung hat.
Selbstverständlich für ein Beratungshonorar und eventuell weitere rechtliche Schritte.

In der Hoffnung bald Antworten zu finden verbleibe ich mit freundichen Grüßen

123Anonym

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
123Anonym
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich bin auch Kritik fähig.

Ist meine Anfrage zu schwammig Formuliert?

Viele Grüße
123Anonym

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du willst anonym bleiben und hältst auch deine Informationen ziemlich im Nebel.
Du hast also eine Software aus eigenem Antrieb und ohne Auftrag entwickelt - insoweit solltest du der Urheber im Sinne des Urheberrechts sein und auch über die Nutzung und Nutzungsbedingugen bestimmen können.
Andererseits redest du doch von einer Absprache, mit der du dein Werk der Firma, bei der du beschäftigt bist, für einen beschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stellst. Diese Absprache stellt m.E. einen Vertrag dar, allerdings mit allen Risiken eines mündlichen Vertrages. M.a.W.: Du solltest diese Absprache auch widerrufen können. - das sollte auch ganz ohne Anwalt möglich sein -
Was die Firma mit deiner Software anfangen kann, ist doppelbödig gefragt; den Nutzen wirst du am besten einschätzen können. Software kann, wie du weißt, kopiert und illegal weitergegeben werden ...
Ggf. solltest du mit einem Fachanwalt für Vertragsrecht weiter kommen, wenn du nun direkt mit deiner Firma im Clinch liegst oder über Kreuz bist.

Nachtrag: Ggf. sind dein Programm als auch die Absprache zu sehen wie ein innerbetrieblicher Verbesserungsvorschlag; d.h. du könntest deine Entwicklung dem AG für seine Abläufe überlassen haben, oder es wirft Fragen auf, inwieweit es wirklich ein eigenständiges Werk ist ... dann wird es kompliziert und teuer.
Ein Anwalt n.b. sollte besser nur dann ggü dem Betrieb auftreten, wenn die Situation schon sehr giftig ist - ansonsten macht ein Anwalt sie giftig.



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-- Editiert :blaubär: am 25.03.2013 18:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123Anonym
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär,

danke für deine Antwort.

Ja, ich habe die Idee für diese Software nicht durch meinen Arbeitplatz bekommen.

Die Entwicklung wurde gestartet ohne dem Arbeitgeber zu informieren. Auch sind an der Entwicklung noch andere Beteiligt außer meiner Person.

Dem Arbeitgeber wurde lediglich ein fertiges Produkt nach vollendeter Arbeit Präsentiert mit der Frage ob Interesse besteht dies für EINE von vielen Abteilungen zu nutzen.

Ich bin wie gesagt nicht sicher welchen Fachanwalt ich beauftragen soll. Vertragsrecht könnte sich damit beissen da ich ja neben der Selbständigkeit noch Arbeitnehmer bin.

Ich möchte dem Anwalt erst einmal alle Informationen zur Verfügung stellen damit er sich ein Bild darüber machen kann. Dann kann man sich immer noch gemeinsam überlegen welche Möglichen Schritte bzw. Abwehrmassnahmen eingeleitet werden können.

Ich würde ja gerne einen Anwalt über diese Seite beaufragen aber nur welchen mit welcher Fachrichtung?

Wenn sich ein Anwalt melden würde dann würde ich mit ihn ja im nicht Anonym Modus weiter machen. Aber hier wo es jeder lesen kann ist mir das zu gefährlich.

Danke blaubär

Gruß
123Anonym



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde empfehlen, deinem Arbeitgeber einen Lizenzvertrag zukommen zu lassen. Da findet Google genug Vorlagen. Gegenstand des Lizenzvertrages: Keine Weitergabe an Dritte, keine eigene Verwertung, Umfang der Nutzung (Anzahl der Lizenzen oder PCs, auf denen die Software genutzt wird) usw.

Wenn du einen Fachanwalt suchst, wäre Internetrecht/Computerrecht wohl das beste. Hier geh es, wie schon festgestellt, in erster Linie um Lizenzfragen. Entsprechende Fachanwälte haben da gewiss auch genug vorformulierte in der Schublade.

Die einzige arbeitsrechtliche Frage wäre, inwieweit das während deiner Arbeitszeit entstanden ist oder - wie schon angemerkt - als eine Art von Verbesserungsvorschlag zu werten wäre. Dann und nur danwäre das Arbeitsrecht tangiert.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 25.03.2013 19:12

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Der Anwalt sollte aus der Fachrichtung Vertragsrecht / Lizenzrecht Software sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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