Arbeitnehmerhaftung/ Gehaltskürzung durch angeblichen Schaden

30. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerhaftung/ Gehaltskürzung durch angeblichen Schaden

Hallo alle zusammen,

meine Situation ist aktuell wie folgt:

ich habe am 22.12.2022 die Kündigung per Post erhalten mit der Bitte den Schlüssel für die Büroräume schnellstens per Post zurückzuschicken.

Getan wie verlangt am 23.12.2022.

Ergebnis: Brief kam am 27.12.2022 an, Schlüssel war nicht mehr im Brief enthalten, Brief war an der Seite aufgerissen.

Arbeitgeber musste Schlösser austauschen, wird mir die Rechnung zukommen lassen (sicher über 1000 €), meine Haftpflicht soll übernehmen.

Laut meiner Haftpflicht werden Kosten übernommen, aber eventuell nicht 100%, eventuell trägt der Arbeitgeber eine Mitschuld (durch die Aufforderung der Versendung per Post).

Arbeitgeber weigert sich pauschal eventuelle Kosten zu übernehmen, sondern diese dann mit meinem Gehalt zu verrechnen. Sagt es wäre mein Fehler gewesen, obwohl der Schaden bei der Post entstanden ist. Laut Versicherung kennen die solche Fälle zu gut, kleine schwere Gegenstände in Briefen gehen gerne mal verloren bei der Post.

Letztendlich habe ich nur das getan was von mir verlangt wurde.

Jetzt kann es natürlich passieren, dass meine Haftpflicht am Ende doch 100% der Kosten erstattet und die Sache ist erledigt, aber mir will das Thema und die "was wäre wenn's" aktuell nicht aus dem Kopf und das belastet mich.

Könnt ihr mir dazu eine Einschätzung geben?

Wenn meine Haftplichtversicherung behauptet der Arbeitgeber trägt eine Mitschuld, dann darf er sich doch nicht einfach weigern und mir das Gehalt kürzen? Der Arbeitgeber kann seinen Anteil ja selber mit seiner Haftpflicht begleichen oder nicht?

Wie würdet ihr vorgehen, sollte der Arbeitgeber am Ende wirklich das Gehalt kürzen?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

liebe Grüße



-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 01:52

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
eventuell trägt der Arbeitgeber eine Mitschuld (durch die Aufforderung der Versendung per Post).

Wie war denn der Wortlaut?



Zitat (von ceejayc1):
Letztendlich habe ich nur das getan was von mir verlangt wurde.

Ja, das hört man erstaunlich oft - interessanterweise öfters dann, wenn dem Schädiger klar wurde, dass auch nur geringfügige cerebrale Tätigkeit das ganz hätte verhindern können und das auch seine Pflicht gewesen wäre. Insofern ist das regelmäßig ein überaus schwaches Argument, mitunter sogar gänzlich unbeachtlich.

Wenn man sich die vertraglichen Vereinbarungen zum Thema "Beförderungsausschlüsse / unzulässige Inhalte" mit dem Briefbeförderer mal durchliest, wird man eventuell feststellen das ungefähr so was dort stehen könnte:
Gegenstände, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für die Mitarbeiter der Post und die Öffentlichkeit darstellen oder andere Sendungen, Einrichtungen der Post oder das Eigentum Dritter beschmutzen oder beschädigen können;
Auf Schlüssel ziemlich zutreffend, können diese die Sortieranlagen doch recht nachhaltig beschädigen.

Selbst wenn das nicht so oder ähnlich dort steht, hat man immer noch das Problem, das man für eine geeignete Verpackung sorgen muss - das wurde hier offensichtlich versäumt?
Was konkret war denn die Verpackung und wie konkret war denn verpackt?



Zitat (von ceejayc1):
Wenn meine Haftplichtversicherung behauptet der Arbeitgeber trägt eine Mitschuld, dann darf er sich doch nicht einfach weigern und mir das Gehalt kürzen?

Doch.
Unsubstantiierte Behauptungen der Gegenseite sind irrelevant.



Zitat (von ceejayc1):
Der Arbeitgeber kann seinen Anteil ja selber mit seiner Haftpflicht begleichen oder nicht?

Warum sollte er sein Versicherungsverhältnis unnötig belasten?



Zitat (von ceejayc1):
diese dann mit meinem Gehalt zu verrechnen.

Dabei muss er aber die Pfändungsfreigenzen beachten.



Zitat (von ceejayc1):
Wie würdet ihr vorgehen, sollte der Arbeitgeber am Ende wirklich das Gehalt kürzen?

Ich würde erst mal prüfen, ob der Austausch dieser Schlösser tatsächlich notwendig war, ob der Preis angemessen ist und die Haftpflicht gerichtfest zur Regulierung auffordern.




-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 02:13

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Bei der Arbeitnehmerhaftung geht es wie immer um den Grad der Fahrlässigkeit.
Hier ist offenbar ein Schlüssel abhanden gekommen, der zu einer Schließanlage gehört - die Umstände des Verlustes legen nahe, dass der Dieb weiß, wozu der Schlüssel gut ist; der Schlüssel befindet sich in unbefugter Hand und der AG sorgt für Sicherheit - das kann richtig ins Geld gehen.

Du hast mit dem Versand als Brief mit einiger Wahrscheinlichkeit gegen die Bestimmungen der Post verstoßen - ob das noch einfache Fahrlässigkeit ist oder schon grobe, das ist hier die Frage.
Deine Einrede, du habest nur getan, was von dir verlangt worden sei, zieht m.E. nicht, weil der Auftrag nicht gelautet hat, per Brief zurück zu schicken, sondern per Post - per Paket oder gar Wertpaket wäre in Erwägung zu ziehen gewesen. Dazu hätte man dich bei der Post auch beraten können, denke ich.

Gleichwohl: 'Absicht' kann man getrost ausschließen, 'grobe Fahrlässigkeit' im Sinne von 'den gesunden Menschenverstand pausiert haben' scheint mir überzogen .. 'einfache Fahrlässigkeit' aber auch ein wenig zu 'unschuldig' ... irgendwo dazwischen, würde ich vermuten.
Jedenfalls reicht die Ansicht des AG, es sei dein Fehler nicht hin, von dir den vollen Schadensersatz zu verlangen - Schadensteilung scheint mir da eher sachgerecht.

Ob am Ende (d)eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ist für die Einschätzung übrigens unerheblich: Adressat der Schadensersatzforderung bist du.
Wenn dein Chef ernst macht und den Schaden mit deinem Gehalt aufrechnet, wird dir nur bleiben, beim Arbeitsgericht Lohnklage einzureichen.


-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 07:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Laut meiner Haftpflicht werden Kosten übernommen, aber eventuell nicht 100%, eventuell trägt der Arbeitgeber eine Mitschuld (durch die Aufforderung der Versendung per Post).


Was m.E. den Arbeitnehmer nicht von der Verpflichtung entbindet, den Schlüssel in einer geeigneten Verpackung zu versenden - ich nehme jetzt mal an, es wurde ein gewöhnlicher Briefumschlag benutzt?

Warum bist du der Aufforderung überhaupt nachgekommen und hast den Schlüssel nicht persönlich zur Firma gebracht?

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 10:31

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr,

danke schonmal für die hilfreichen Antworten.

Ich habe den Schlüssel zusammen mit einem Schreiben in einem einfachen Brief versendet. Ich habe dergleichen Dinge noch nie per Post verschickt, deswegen hatte ich dieses Risiko nicht im Sinne.

Der Wortlaut in der Kündigung war "schnellstens per Post zurückschicken".

Ich habe dem Arbeitgeber selber im Nachhinein gesagt, dass ich den Schlüssel gerne per Kurier zurückgeschickt hätte mitsamt anderer Arbeitsunterlagen die wegen Homeoffice noch bei mir zu Hause sind, aber da der Arbeitgeber den Schlüssel (warum auch immer) so schnell wie möglich zurück haben wollte, musste die Post herhalten.

Wie gesagt ich habe dergleichen Dinge noch nie per Post versendet, deswegen war mir ein solches Risiko nicht bewusst. Auch hörte ich jetzt zum ersten mal von diesen Sortiermaschinen und das deswegen Dinge wie Schlüssel darin verloren gehen können. Zu behaupten das ist etwas was man wissen muss oder das sagt einem der gesunde Menschenverstand finde ich sehr weit hergeholt.
Ja das steht in den Vertragsbestimmungen der Post und man kann das nachlesen oder sich dazu beraten lassen, aber hier von grober Fahrläsigkeit zu sprechen finde ich extrem hart. Und anscheinend würde nur das zu einer vollen Arbeitnehmerhaftung führen.


liebe Grüße

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 11:43

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Ich habe den Schlüssel zusammen mit einem Schreiben in einem einfachen Brief versendet.
Und damit liegt m.E. die Haftung eindeutig nur bei Dir.

Zitat (von ceejayc1):
Der Wortlaut in der Kündigung war "schnellstens per Post zurückschicken".
Was aber nicht heißt: "per einfachem Brief".

Zitat (von ceejayc1):
Ich habe dem Arbeitgeber selber im Nachhinein gesagt, dass ich den Schlüssel gerne per Kurier zurückgeschickt hätte mitsamt anderer Arbeitsunterlagen die wegen Homeoffice noch bei mir zu Hause sind, aber da der Arbeitgeber den Schlüssel (warum auch immer) so schnell wie möglich zurück haben wollte, musste die Post herhalten.
Jeder Kurierdienst wäre schneller als die "normale" Post gewesen. Und warum konntest Du den Schlüssel nicht persönlich abgeben?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
eder Kurierdienst wäre schneller als die "normale" Post gewesen. Und warum konntest Du den Schlüssel nicht persönlich abgeben?


Der Arbeitgeber befand sich zu dem Zeitpunkt im Urlaub und es gibt keine weiteren Angestellten, die das im Büro hätten annehmen können.

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Auch nach den weiteren Details erscheint mir weiterhin sinnvoll, auf eine Schadensteilung hinzuwirken und - wenn der AG partout nicht bereit ist und sein Ding durchzieht - eben gegen die Verrechnung / Lohnkürzung zu klagen. Das Arbeitsgericht ist für dich praktisch kostenfrei und du kannst im Grunde nur gewinnen. Im besten Fall stellt ein Gericht sogar geringe Fahrlässigkeit fest und du musst gar nicht zahlen.

Du solltest dir auch den Schaden beziffern und in der Höhe nachweisen lassen, etwa durch Rechnung. Denn wenn einer Schadensersatz fordert, muss er den Schaden auch belegen. Ob 1000 Euro realistisch sind, hängt von der Größe der Schließanlage ab - wenn ich aber lese "Arbeitgeber ... in Urlaub und ... keine weiteren Angestellten", tippe ich eher auf einen Kleinbetrieb. Sonderlich groß/umfassend kann die Anlage wohl kaum sein. (Allerdings habe ich selbst kürzlich für einen Ersatzschlüssel einer Schließanlage allein für den Schlüssel 70 Euro zahlen müssen.)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

... was für dich auch entlastend und hilfreich sein könnte: Deine Haftpflichtversicherung - wenn du schon den Verlust von Dienstschlüsseln mitversichert hast - prüft von Haus aus, ob es überhaupt ein Haftpflichtfall ist, also ob der AG Regressansprüche an dich stellen kann.
Wenn also die Rechnung kommt, reich sie getrost ein - mit einer Ablehnung oder auch bei Übernahme nur eines Teils hast du gute Argumente für den AG als auch für das Arbeitsgericht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Auch nach den weiteren Details erscheint mir weiterhin sinnvoll, auf eine Schadensteilung hinzuwirken und - wenn der AG partout nicht bereit ist und sein Ding durchzieht - eben gegen die Verrechnung / Lohnkürzung zu klagen. Das Arbeitsgericht ist für dich praktisch kostenfrei und du kannst im Grunde nur gewinnen. Im besten Fall stellt ein Gericht sogar geringe Fahrlässigkeit fest und du musst gar nicht zahlen.

Du solltest dir auch den Schaden beziffern und in der Höhe nachweisen lassen, etwa durch Rechnung. Denn wenn einer Schadensersatz fordert, muss er den Schaden auch belegen. Ob 1000 Euro realistisch sind, hängt von der Größe der Schließanlage ab - wenn ich aber lese "Arbeitgeber ... in Urlaub und ... keine weiteren Angestellten", tippe ich eher auf einen Kleinbetrieb. Sonderlich groß/umfassend kann die Anlage wohl kaum sein. (Allerdings habe ich selbst kürzlich für einen Ersatzschlüssel einer Schließanlage allein für den Schlüssel 70 Euro zahlen müssen.)


Es ist ein Kleinbetrieb, ich war in den letzten Monaten der einzige Angestellte. Es geht nur um ein Schloss, aber es handelt sich wohl um ein besonderes Sicherheitsschloss, mitsamt der Kosten für den Handwerker wird die Rechnung um die 1000 € betragen.

Die Rechnung werde ich in den nächsten Tagen erhalten und dann bei meiner Haftpflichtversicherung einreichen und den Fall darlegen.

Ich habe mir vorab die Auskunft geben lassen, dass der Verlust von fremden Schlüssel mit abgesichert ist, daher ist mein Teil so wie es aussieht sicher. Aber die Haftpflicht hat mir auch gesagt dass ich eben eventuell nicht 100% Schuld trage, das müsse erst noch geklärt werden.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Es geht nur um ein Schloss, aber es handelt sich wohl um ein besonderes Sicherheitsschloss ...

... und doch wird da nur der Schließzylinder ausgetauscht und gut iss' - eine Sache von 2 Minuten für Ungeübte; wozu es da einen Handwerker braucht, erschließt sich mir nicht. So kann man Kosten auch hochtreiben, ohne einen Mehrwert davon zu haben. (Da frage ich mich, ob dein Chef nicht auch in der Pflicht ist, den Schaden klein zu halten ... aber möglicherweise kann er auch so handeln, dass er das vollkommen einer Firma überlässt.)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... und doch wird da nur der Schließzylinder ausgetauscht und gut iss' - eine Sache von 2 Minuten für Ungeübte; wozu es da einen Handwerker braucht, erschließt sich mir nicht. So kann man Kosten auch hochtreiben, ohne einen Mehrwert davon zu haben. (Da frage ich mich, ob dein Chef nicht auch in der Pflicht ist, den Schaden klein zu halten ... aber möglicherweise kann er auch so handeln, dass er das vollkommen einer Firma überlässt.)


Hmm ok, ich behalte das im Hinterkopf, danke für diesen Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Es geht nur um ein Schloss, aber es handelt sich wohl um ein besonderes Sicherheitsschloss, mitsamt der Kosten für den Handwerker wird die Rechnung um die 1000 € betragen.


Man sollte da die Versicherung doch um besondere Prüfung bitten... wirklich gute und hochwertige Sicherheitszylinder von namhaften Herstellern wie EVVA oder GEGE kosten selten über 250 Euro. Und 750 Euro für den Wechsel eines Schlosses wäre schlicht Wucher.

Alles was mehr Geld kostet sind in 99% der Fälle irgendwelche smarten Lösungen - und das muss der Arbeitnehmer nicht bezahlen. Der muss lediglich ein gleichwertiges Schloss bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Ich habe mir vorab die Auskunft geben lassen, dass der Verlust von fremden Schlüssel mit abgesichert ist,

Haben Sie auch explizit nach beruflichen Schlüsseln gefragt?
Bei einer Privathaftpflicht sind im Regelfall nur private Schäden abgedeckt, aber keine beruflichen.
D.h. selbst wenn fremde Schlüssel mitversichert sind, kann(!) es evtl. sein, dass nur fremde private aber keine fremden beruflichen Schlüssel versichert sind. Das sollten Sie unbedingt klären.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Könnt ihr mir dazu eine Einschätzung geben?


Hast Du das bei der Post gemeldet?
Mir ist das mal genauso passiert, auch zum ersten mal einen Schlüssel per Post verschickt und Kuvert kam aufgerissen und ohne Schlüssel an. Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und der Schlüssel wurde noch gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Haben Sie auch explizit nach beruflichen Schlüsseln gefragt?
Bei einer Privathaftpflicht sind im Regelfall nur private Schäden abgedeckt, aber keine beruflichen.
D.h. selbst wenn fremde Schlüssel mitversichert sind, kann(!) es evtl. sein, dass nur fremde private aber keine fremden beruflichen Schlüssel versichert sind. Das sollten Sie unbedingt klären.


Ich habe bei der telefonsichen Auskunft vorab den Fall dargelegt und erklärt, dass es sich um den Schlüssel des Arbeitgebers handelt und mir wurde versichert, dass das in meinem Versicherungsvertrag glücklicheriwese enthalten ist.


Zitat (von Tehlak):
Man sollte da die Versicherung doch um besondere Prüfung bitten... wirklich gute und hochwertige Sicherheitszylinder von namhaften Herstellern wie EVVA oder GEGE kosten selten über 250 Euro. Und 750 Euro für den Wechsel eines Schlosses wäre schlicht Wucher.

Alles was mehr Geld kostet sind in 99% der Fälle irgendwelche smarten Lösungen - und das muss der Arbeitnehmer nicht bezahlen. Der muss lediglich ein gleichwertiges Schloss bezahlen.


Ich werde mir das merken. Die geschätzten 1000 € habe ich mir von mehreren Quellen eingeholt, dabei handelte es sich nicht um Experten oder dergleichen. Wahrscheinlich wird die Rechnung doch eher weniger hoch sein.

Ich warte jetzt erstmal die Rechnung ab und schaue was die Haftpflichtversicherung dazu zu sagen hat.

Auf jeden Fall weiß ich jetzt schonmal wie meine Position ausschaut und was für Argumente beide Seiten haben und kann mich dementsprechend auf diverse Szenarien vorbereiten. Das nimmt mir schonmal etwas Druck.

Vielen herzlichen Dank dafür schonmal.

Zitat (von personalwesen0815):
Hast Du das bei der Post gemeldet?
Mir ist das mal genauso passiert, auch zum ersten mal einen Schlüssel per Post verschickt und Kuvert kam aufgerissen und ohne Schlüssel an. Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und der Schlüssel wurde noch gefunden.


Brauche ich dazu nicht eine Sendungsverfolgung? Gibt es sowas überhaupt bei einfachen Briefen? Ich habe auf jeden Fall sowas nicht bekommen. Ansonsten wüsste ich nicht wie bei einem Brief nachgeforscht werden kann.

-- Editiert von User am 31. Dezember 2022 01:43

-- Editiert von User am 31. Dezember 2022 01:44

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Der Arbeitgeber befand sich zu dem Zeitpunkt im Urlaub und es gibt keine weiteren Angestellten, die das im Büro hätten annehmen können.

Und der Postbote ... hätte dann ein magisches Portal geöffnet ... oder wie hätte der dann zu stellen sollen? Ach ja, Briefkasten ...

insofern wird die Argumentation "war ja keiner da" nicht funktionieren.



Zitat (von personalwesen0815):
und der Schlüssel wurde noch gefunden.

Das würde leider nicht helfen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von ceejayc1):
Sendungsverfolgung

Das gibt es in der Tat nicht; aber sicher ein Fundbüro.
Ob das 'helfen' würde, ist wieder eine Frage für sich - immerhin wäre der Schlüssel wieder da und ihn nachmachen lassen, wird in Deutschland so leicht nicht gehen. Nachfragen würde ich. Gleichwohl: der AG kann / wird auf max. Sicherheit gehen ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das gibt es in der Tat nicht

Das nicht, aber eine Nachforschung.

https://www.deutschepost.de/de/hilfe-kundenservice/themenseiten/sendungsverfolgung/nachforschung-brief.html

Die Post ist nicht soo ******* wie ihr ruf.

Wenn allerdings das Schloss jetzt noch nicht getauscht ist, stellt sich mir sie Frage nach der Dringlichkeit....
Oder reicht da vielleicht ein nachmachen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
und ihn nachmachen lassen, wird in Deutschland so leicht nicht gehen.

Dauert ca. 30 Minuten, 1-3 Stunden wenn man die Luxusversion wählt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(704 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dauert ca. 30 Minuten, 1-3 Stunden wenn man die Luxusversion wählt ...


Das de AG anfertigen lassen kann ist wohl unbestritten. Allerdings wird der AG das Rechts auf einen Austausch der Schließzylinder haben und das können bei einem Schließsystem auch sehr viele sein was dann auch in einer sehr hohen Kostenforderung enden könnte.

Niemand kann sagen ob der Schlüssel in einer Sortieranlage, sozusagen anonym, aus dem Umschlag gefallen ist, oder ob eine Person den Schlüssel aus dem Umschlag entnommen hat und nun ebenso Kenntnis von der Adresse des Empfängers hat. Es ist also nachvollziehbar wenn nun alle betroffenen Schließzylinder ausgetauscht werden sollen.

Es verbleibt aber die Frage nach dem Grad der Fahrlässigkeit und damit die Frage mit welchem Anteil sich der ehemalige AN an diesem Kosten beteiligen muss. Hier sollte man sich auf den passiven Rechtsschutz seiner Haftpflichtversicherung zurückziehen. Also alle Forderungen des AG in dieser Sache an die Versicherung weiterleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das de AG anfertigen lassen kann ist wohl unbestritten

Die Werte gelten für jeden der Zugriff auf einen mindestens mittelmäßigen 3D-Drucker hat ...



Zitat (von Gerd61):
Hier sollte man sich auf den passiven Rechtsschutz seiner Haftpflichtversicherung zurückziehen. Also alle Forderungen des AG in dieser Sache an die Versicherung weiterleiten.

Vollkommen richtig.

Und die Klage beim Arbeitsgericht im Auge behalten, wegen möglicher Verfristungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ceejayc1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen hilfreichen Antworten und Tipps !

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Im Übrigen:
Wenn die Haftpflichtversicherung das ganze als versicherten Fall anerkannt hat, dann trägt sie genau den Anteil am Schaden, der dem ehemaligen AG zusteht.

Wenn Dein Schadensanteil 50% ist, dann zahlt die Versicherung 50% und der Rest ist weder von Dir noch von Deiner Versicherung zu leisten und auch nicht vom AG einzubehalten.
Wenn Dein AG mehr wollte, müsste er Dich auf die anderen 50% verklagen und nachweisen, dass Du diesen Schaden verursacht hast. Wenn Du diesen Prozess dann verlierst, dann muss die Versicherung den Rest auch noch zahlen. Daher hat dann auch die Versicherung ein Interesse daran, dass Du einen solchen Prozess gewinnst und das ist dann der Grund, warum bei einer Haftpflichtversicherung auch die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen in der Regel mit abgedeckt ist.

0x Hilfreiche Antwort

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