Arbeitnehmerkündigung durch zwei Geschäftsführer im selben Unternehmen zu unterschiedlichen Tagen

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
cherryberry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerkündigung durch zwei Geschäftsführer im selben Unternehmen zu unterschiedlichen Tagen

Hallo, ich wurde in der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt.
Ich erhielt das Schreiben im persönlichen Gespräch vom ersten Geschäfsführer am 15.02.17 und muss demnach noch bis zum 01.03.17 im Unternehmen arbeiten. Diese Zeiten waren auch im Schreiben vermerkt und mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kündigung vom zweiten Geschäftsführer noch erhalten werde.

Diese bekam ich am nächsten Tag per Bote am Arbeitsplatz zugestellt. Was mich stört ist, dass dieses Kündigungsschreiben ab dem 16.02.17 zählt und die Frist bist zum 02.03.17 errechnet wurde, obwohl ich die Kündigung vom Vortag zu den oben genannten Daten bereits unterschrieben hatte.

Mein Leader fragte noch mal in der Chefetage nach und es kam nur dir Antwort, die zweite Kündigung mit den neuen Fristen sei rechtens.

Kann das sein? Ich habe über Google keinen ähnlichen Fall finden können.



-- Editier von cherryberry am 20.02.2017 11:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17351 Beiträge, 6462x hilfreich)

... ich sage: die erste Kündigung gilt. Voraussetzung: der 1. GF ist zur Kündigung berechtigt, was aber wohl anzunehmen ist.

-- Editiert von blaubär+ am 20.02.2017 12:47

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Warum sprechen 2 GFs überhaupt 2 getrennte Kündigungen aus?
Dürfen die gewisse Sachen nicht alleine machen? Das müsste man erst mal prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cherryberry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, schon mal danke für die Beiträge. Ja, beide sind dazu berechtigt.

So weit ich weiß ist eine Kündigung unwirksam, wenn nicht von allen Geschäftsführern unterzeichnet. Aber dieser obskure Weg das getrennt zu machen mit unterschiedlichem Datum.. Leider habe ich gemerkt, dass ich da als Einzelperson machtlos bin, da es sofort hieß, das wäre rechtens, ende.

-- Editiert von cherryberry am 20.02.2017 20:40

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.. ich sage: die erste Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) gilt. Voraussetzung: der 1. GF ist zur Kündigung berechtigt, was aber wohl anzunehmen ist



Fehlt dann nicht noch eine Vollmacht !!??



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Die Frage ist doch eigentlich nur, ob der 1. GF alleinige Personalprokura hat. Wenn das der Fall ist passt die erste Kündigung. Haben sie nur eine gemeinschaftliche Prokura, dann passt keine der Kündigungen.
Hat nur der 2. GF eine alleinige, dann passt die 2. Kündigung. Ob Sie eine Kündigung unterschreiben oder nicht spielt keine Rolle, da einseitige Willenserklärung.
Sie können jetzt also entweder anfangen herauszufinden, wie es um die Rechte der GFs bestellt ist oder sie arbeiten einen Tag länger und bekommen den auch bezahlt.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Geschäftsführer brauchen keine gesonderten Vollmachten und auch keine Prokura. Sie sind bereits qua Gesetz Vertretungsorgan der GmbH. Wenn eine GmbH 2 Geschäftsführer hat, stellt sich allenfalls die Frage, ob diese einzel- oder nur gesamtvertretungsbefugt sind. Das kann man durch ein Blick ins Handelsregister feststellen.

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