Arbeitnehmerüberlassung - AV oder PV, was gilt?

7. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go620004-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung - AV oder PV, was gilt?

Hallo zusammen. Kurz erstmal eine Erklärung der Situation.

Ich arbeite im Softwareentwicklungsbereich und bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Dort habe ich einen Arbeitsvertrag und gleichzeitig eine Projektvereinbarung unterschrieben. Die Projektvereinbarung gilt für 1 1/2 Jahre und ist wie ein Arbeitsvertrag ausgelegt.

- Im Arbeitsvertrag sind 35 Stunden die Woche und ein Lohn von (erfundene zahl) 4.000 euro festgelegt, welcher in 12 Monaten im Jahr ausbezahlt wird.
- In der Projektvereinbarung sind 40 Stunden und der gleiche Lohn von 4.000 festgelegt. In der Projektvereinbarung basiert dieser Lohn aber auf einem Tarifvertrag von EG Metall. Dieser Tarifvertrag legt theoretisch Weihnachts- und Urlaubsgeld fest (13 Monats Gehalt).

Meine Frage: Gilt hier die PV oder der AV? Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Dazu dann auch die Frage: muss ich 35 oder 40 Stunden die Woche arbeiten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Das kann man so kaum einschätzen.

Was hat sie dazu bewogen beide zu unterschreiben bzw. Was würde dazu gesagt?
Wann haben sie die Vereinbarungen denn unterschrieben und wie arbeiten sie seit dem?

Wenn(!) Wirklich beide gleichwertig vereinbart sein sollten, so würde hier das Günstigerprinzip greifen wonach sie sich die jeweils für sie günstigste Regelung aussuchen könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go620004-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Was hat sie dazu bewogen beide zu unterschreiben bzw. Was würde dazu gesagt?
Wann haben sie die Vereinbarungen denn unterschrieben und wie arbeiten sie seit dem?


Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!

Um es etwas zu vereinfachen, nenne ich die Zeitarbeitsfirma Firma B und die bei der ich eingesetzt bin Firma B. Ich arbeite seit Anfang September bei Firma A und wurde am selben Tag bei Firma B eingesetzt. Die Firma A hat mir die Stelle bei Firma B gefunden, weshalb ich überhaupt bei Firma A einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Die Projektvereinbarung legt mein Arbeitsverhältnis mit Firma B fest.

Folgendes steht in der PV:
Zitat:
Entsprechend dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der
Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) wird befristet für die Tätigkeiten bei o.g. Kunden folgendes
vereinbart:
Der Arbeitnehmer wird gemäß ETV BAP in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Das arbeits­
vertragliche Entgelt des Arbeitnehmers beträgt bei einer regelmäßigen individuellen Ar­
beitszeit von 174 Stunden pro Monat (entspricht 40 Stunden pro Woche) --- EUR
brutto pro Stunde und setzt sich folgendermaßen zusammen: ---- tarifliches Ent­
gelt pro Std. + ---- EUR übertarifliches Entgelt pro Std.
Das übertarifliche Entgelt wird mit etwaigen tariflichen Branchenzuschlägen verrechnet.
Übertarifliche Zulagen werden mit dem einsatzbezogenen Zuschlag nach §4 ETV BAP, ta­
riflichen Branchenzuschlägen nach §6 ETV BAP, Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- und Feier­
tagszuschlägen nach §7 MTV BAP sowie mit Tarifentgelterhöhungen (auch aufgrund der
Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe/Höhergruppierung) verrechnet. Dies gilt auch für
eine Mindestlohnzulage nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie für Ansprüche
aufgrund des Gleichstellungsgrundsatzes gemäß §8 AÜG n.F. (Equal Pay).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.076 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen