Hallo zusammen. Kurz erstmal eine Erklärung der Situation.
Ich arbeite im Softwareentwicklungsbereich und bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Dort habe ich einen Arbeitsvertrag und gleichzeitig eine Projektvereinbarung unterschrieben. Die Projektvereinbarung gilt für 1 1/2 Jahre und ist wie ein Arbeitsvertrag ausgelegt.
- Im Arbeitsvertrag sind 35 Stunden die Woche und ein Lohn von (erfundene zahl) 4.000 euro festgelegt, welcher in 12 Monaten im Jahr ausbezahlt wird.
- In der Projektvereinbarung sind 40 Stunden und der gleiche Lohn von 4.000 festgelegt. In der Projektvereinbarung basiert dieser Lohn aber auf einem Tarifvertrag von EG Metall. Dieser Tarifvertrag legt theoretisch Weihnachts- und Urlaubsgeld fest (13 Monats Gehalt).
Meine Frage: Gilt hier die PV oder der AV? Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Dazu dann auch die Frage: muss ich 35 oder 40 Stunden die Woche arbeiten?
Arbeitnehmerüberlassung - AV oder PV, was gilt?
7. November 2022
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Frage vom 7. November 2022 | 17:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung - AV oder PV, was gilt?
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#1
Antwort vom 7. November 2022 | 17:56
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Das kann man so kaum einschätzen.
Was hat sie dazu bewogen beide zu unterschreiben bzw. Was würde dazu gesagt?
Wann haben sie die Vereinbarungen denn unterschrieben und wie arbeiten sie seit dem?
Wenn(!) Wirklich beide gleichwertig vereinbart sein sollten, so würde hier das Günstigerprinzip greifen wonach sie sich die jeweils für sie günstigste Regelung aussuchen könnten.
#2
Antwort vom 8. November 2022 | 14:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas hat sie dazu bewogen beide zu unterschreiben bzw. Was würde dazu gesagt? :
Wann haben sie die Vereinbarungen denn unterschrieben und wie arbeiten sie seit dem?
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!
Um es etwas zu vereinfachen, nenne ich die Zeitarbeitsfirma Firma B und die bei der ich eingesetzt bin Firma B. Ich arbeite seit Anfang September bei Firma A und wurde am selben Tag bei Firma B eingesetzt. Die Firma A hat mir die Stelle bei Firma B gefunden, weshalb ich überhaupt bei Firma A einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Die Projektvereinbarung legt mein Arbeitsverhältnis mit Firma B fest.
Folgendes steht in der PV:
Zitat:Entsprechend dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der
Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) wird befristet für die Tätigkeiten bei o.g. Kunden folgendes
vereinbart:
Der Arbeitnehmer wird gemäß ETV BAP in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Das arbeits
vertragliche Entgelt des Arbeitnehmers beträgt bei einer regelmäßigen individuellen Ar
beitszeit von 174 Stunden pro Monat (entspricht 40 Stunden pro Woche) --- EUR
brutto pro Stunde und setzt sich folgendermaßen zusammen: ---- tarifliches Ent
gelt pro Std. + ---- EUR übertarifliches Entgelt pro Std.
Das übertarifliche Entgelt wird mit etwaigen tariflichen Branchenzuschlägen verrechnet.
Übertarifliche Zulagen werden mit dem einsatzbezogenen Zuschlag nach §4 ETV BAP, ta
riflichen Branchenzuschlägen nach §6 ETV BAP, Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- und Feier
tagszuschlägen nach §7 MTV BAP sowie mit Tarifentgelterhöhungen (auch aufgrund der
Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe/Höhergruppierung) verrechnet. Dies gilt auch für
eine Mindestlohnzulage nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie für Ansprüche
aufgrund des Gleichstellungsgrundsatzes gemäß §8 AÜG n.F. (Equal Pay).
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