Arbeitnehmerüberlassung (Befristet zu Kurzfristig Beschäftigt)

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ayokato
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung (Befristet zu Kurzfristig Beschäftigt)

Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mein Beitrag verständlich für euch ist.

Ich arbeite in einer ziemlich "jungen" Agentur und hier herrschen dadurch, dass sehr viele unerfahrene hier sind, ganz viele Mythen die ich schon bereits viele widerlegt habe und es gerne wieder tun würde.
Unsere Agentur beschäftigt Leute "befristet"(Zeitarbeit) und aber auch "Kurzfristig Beschäftigt"(Event/Messe/Promotion)

Szenario :

Mitarbeiter geht über unsere Zeitarbeit-Abteilung in Einsatz, merkt das er nach 1-2 Monaten doch nicht so die Lust auf den Job hat und möchte aber gerne bei unseren Promotion-Jobs (Event-Abteilung) in Einsatz gehen.

Gibt es irgendeine Schwierigkeit, Regelung oder ähnliches, dass uns davon abhalten sollte, Leute aus der Zeitarbeit nach dem SIE selbstständig Kündigen wollen bei uns auch im Event einsetzen zu können?


Ich hoffe, es ist ziemlich Schlüssig was ich damit sagen möchte.

Freue mich über Antworten und vielen Dank!

-- Editiert von Ayokato am 08.11.2018 13:53

-- Editiert von Moderator am 08.11.2018 16:17

-- Thema wurde verschoben am 08.11.2018 16:17

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Ayokato):
Ich hoffe, es ist ziemlich Schlüssig was ich damit sagen möchte.

Nö.


Arbeitnehmerüberlassung passiert zwischen zwei Firmen, nicht innerhalb der Firma.


Wenn die Firma eine Zeitarbeit-Abteilung hat, was bedeutet das? Eine Abteilung die Zeitarbeiter beschafft? Oder eine die Zeitarbeitnehmer vermittelt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angestellte123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

ja es gibt Schwierigkeiten, Regelungen und ähnliches das euch davon abhält. Wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung die ihr an andere Unternehmen überlasst und wenn der Mitarbeiter keine Lust mehr darauf hat, dann wollt ihr ihn als kurzfristig Beschäftigter anders einsetzen. Meines Wissens nach ist aber eine der Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung, dass er entweder Student ist oder eine andere Haupttätigkeit nachgeht und der Arbeitnehmer für euch "von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist". Da er aber schon hauptberuflich für euch tätig war, ist das fast ausgeschlossen.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen