Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mein Beitrag verständlich für euch ist.
Ich arbeite in einer ziemlich "jungen" Agentur und hier herrschen dadurch, dass sehr viele unerfahrene hier sind, ganz viele Mythen die ich schon bereits viele widerlegt habe und es gerne wieder tun würde.
Unsere Agentur beschäftigt Leute "befristet"(Zeitarbeit) und aber auch "Kurzfristig Beschäftigt"(Event/Messe/Promotion)
Szenario :
Mitarbeiter geht über unsere Zeitarbeit-Abteilung in Einsatz, merkt das er nach 1-2 Monaten doch nicht so die Lust auf den Job hat und möchte aber gerne bei unseren Promotion-Jobs (Event-Abteilung) in Einsatz gehen.
Gibt es irgendeine Schwierigkeit, Regelung oder ähnliches, dass uns davon abhalten sollte, Leute aus der Zeitarbeit nach dem SIE selbstständig Kündigen wollen bei uns auch im Event einsetzen zu können?
Ich hoffe, es ist ziemlich Schlüssig was ich damit sagen möchte.
Freue mich über Antworten und vielen Dank!
-- Editiert von Ayokato am 08.11.2018 13:53
-- Editiert von Moderator am 08.11.2018 16:17
-- Thema wurde verschoben am 08.11.2018 16:17
Arbeitnehmerüberlassung (Befristet zu Kurzfristig Beschäftigt)
8. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2018 | 13:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung (Befristet zu Kurzfristig Beschäftigt)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. November 2018 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39750x hilfreich)
ZitatIch hoffe, es ist ziemlich Schlüssig was ich damit sagen möchte. :
Nö.
Arbeitnehmerüberlassung passiert zwischen zwei Firmen, nicht innerhalb der Firma.
Wenn die Firma eine Zeitarbeit-Abteilung hat, was bedeutet das? Eine Abteilung die Zeitarbeiter beschafft? Oder eine die Zeitarbeitnehmer vermittelt?
#2
Antwort vom 9. November 2018 | 09:08
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 17x hilfreich)
Hallo,
ja es gibt Schwierigkeiten, Regelungen und ähnliches das euch davon abhält. Wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung die ihr an andere Unternehmen überlasst und wenn der Mitarbeiter keine Lust mehr darauf hat, dann wollt ihr ihn als kurzfristig Beschäftigter anders einsetzen. Meines Wissens nach ist aber eine der Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung, dass er entweder Student ist oder eine andere Haupttätigkeit nachgeht und der Arbeitnehmer für euch "von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist". Da er aber schon hauptberuflich für euch tätig war, ist das fast ausgeschlossen.
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