Hallo zusammen und schon mal Danke im vorraus,
Folgender Fall:
Eine Arbeitnehmerin ist bei einer Altenpflegeeinrichtung als Reinigungskraft angestellt wird aber ausschließlich im Privathaushalt der Unternehmerin eingesetz.
Nun meine Frage:
Ist diese art der Arbeitnehmerüberlassung rechtens und wenn ja in welchem Umfang?
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Arbeitnehmerüberlassung
22. August 2011
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Frage vom 22. August 2011 | 22:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. August 2011 | 22:42
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Was steht denn als Arbeitsort im Arbeitsvertrag?
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#2
Antwort vom 22. August 2011 | 22:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Pflegeeinrichtung
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#3
Antwort vom 22. August 2011 | 23:44
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Dann scheint ja die rechtliche Grundlage für eine Beschäftigung im Privathaushalt zu fehlen.
So eine Art der "Arbeitnehmerüberlassung" müsste vertraglich vereinbart sein, sonst ist diese rechtswidrig.
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