Arbeitnehmerüberlassung

22. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
go313397-9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung

Hallo zusammen und schon mal Danke im vorraus,

Folgender Fall:

Eine Arbeitnehmerin ist bei einer Altenpflegeeinrichtung als Reinigungskraft angestellt wird aber ausschließlich im Privathaushalt der Unternehmerin eingesetz.

Nun meine Frage:

Ist diese art der Arbeitnehmerüberlassung rechtens und wenn ja in welchem Umfang?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was steht denn als Arbeitsort im Arbeitsvertrag?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go313397-9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Pflegeeinrichtung

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dann scheint ja die rechtliche Grundlage für eine Beschäftigung im Privathaushalt zu fehlen.

So eine Art der "Arbeitnehmerüberlassung" müsste vertraglich vereinbart sein, sonst ist diese rechtswidrig.

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