Arbeitnehmerüberlassung und Equal Pay (Tarifliche Leistungen / freiwillige Leistungen)

15. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
pal391127-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung und Equal Pay (Tarifliche Leistungen / freiwillige Leistungen)

Moin,

ich hab ne Frage zu Equal Pay bei Arbeitnehmerüberlassung.

Fall:
Arbeitnehmer mit igz Vertrag, bei Verleiher angestellt.
Entleiher hat einen Tarifvertrag mit Tarifvertrag über Branchenzuschläge.

Branchenzuschläge werden dem Arbeitnehmer schon vom Verleiher gezahlt. Überlassung >15 Monate.

Frage 1:
Entleiher zahlt nach Tarif, keine sonstigen Leistungen. Equal Pay erreicht?

Frage 2:
Entleiher zahlt seinen Mitarbeitern nach Tarif jährliche Sonderzahlungen + freiwillige x%. Sind diese mit den Branchenzuschlägen schon abgedeckt?

Frage 3:
Entleiher bietet freiwillige Leistungen. Z.b. Coronabonus/ Vergünstige Mittagessen/ Sachzuwendungen usw.. Müssten diese zusätzlich zu den Branchenzuschlägen vom Verleiher gezahlt werden?


Ich denke das spätestens bei Frage 3 diese sonstigen freiwilligen Leistungen auch dem Leiharbeiter bezahlt werden müssen. Alle tariflichen Leistungen sind vermutlich schon über die Branchenzuschläge (auch wenn die zu niedrig sind) abgedeckt?

Vielen Dank


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