Moin,
ich hab ne Frage zu Equal Pay bei Arbeitnehmerüberlassung.
Fall:
Arbeitnehmer mit igz Vertrag, bei Verleiher angestellt.
Entleiher hat einen Tarifvertrag mit Tarifvertrag über Branchenzuschläge.
Branchenzuschläge werden dem Arbeitnehmer schon vom Verleiher gezahlt. Überlassung >15 Monate.
Frage 1:
Entleiher zahlt nach Tarif, keine sonstigen Leistungen. Equal Pay erreicht?
Frage 2:
Entleiher zahlt seinen Mitarbeitern nach Tarif jährliche Sonderzahlungen + freiwillige x%. Sind diese mit den Branchenzuschlägen schon abgedeckt?
Frage 3:
Entleiher bietet freiwillige Leistungen. Z.b. Coronabonus/ Vergünstige Mittagessen/ Sachzuwendungen usw.. Müssten diese zusätzlich zu den Branchenzuschlägen vom Verleiher gezahlt werden?
Ich denke das spätestens bei Frage 3 diese sonstigen freiwilligen Leistungen auch dem Leiharbeiter bezahlt werden müssen. Alle tariflichen Leistungen sind vermutlich schon über die Branchenzuschläge (auch wenn die zu niedrig sind) abgedeckt?
Vielen Dank
Arbeitnehmerüberlassung und Equal Pay (Tarifliche Leistungen / freiwillige Leistungen)
15. März 2021
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Frage vom 15. März 2021 | 11:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung und Equal Pay (Tarifliche Leistungen / freiwillige Leistungen)
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