Hallo,
ich bin bei einer Firma X angestellt und möchte zum 31.08.08 kündigen, Kündigungsfrist ist 3 Monate, soweit so gut, ich bin derzeit zu einer weiteren Firma Y ausgeliehen per Arbeitnehmerüberlassung, dieser Vertrag läuft bis zum 03.10.08 jedoch habe ich keinen Vertrag mit der Firma Y, der Vertrag läuft nur zwischen den beiden Firmen und ich wurde nur mündlich von der Firma Y darauf hingewiesen das es vorläufig bis zu diesem Datum ist, davon weiß Firma X aber nichts und von denen wurde ich auch nicht informiert.
Nun meine Frage, könnte ich Probleme bekommen wenn ich zum oben genannten Datum kündige, auch wenn ich alle Fristen einhalte welche in dem Vertrag stehen den ICH persönlich unterschrieben habe!? Sehe ich das richtig das ich mich nur danach zu richten habe!?
Arbeitnehmerüberlassung und Kündigung
10. April 2008
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Frage vom 10. April 2008 | 14:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung und Kündigung
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#1
Antwort vom 10. April 2008 | 14:20
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
also wenn du bei deinem arbeitgeber gekündigt hast ist alles in ordnung
dein ag muss sich dann mit der firma y besprechen wie die weiter vorgehen was aber nicht dein problem ist
Und jetzt?
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