Arbeitnehmerüberlassung und Kündigung

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
qwestschon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung und Kündigung

Hallo,

ich bin bei einer Firma X angestellt und möchte zum 31.08.08 kündigen, Kündigungsfrist ist 3 Monate, soweit so gut, ich bin derzeit zu einer weiteren Firma Y ausgeliehen per Arbeitnehmerüberlassung, dieser Vertrag läuft bis zum 03.10.08 jedoch habe ich keinen Vertrag mit der Firma Y, der Vertrag läuft nur zwischen den beiden Firmen und ich wurde nur mündlich von der Firma Y darauf hingewiesen das es vorläufig bis zu diesem Datum ist, davon weiß Firma X aber nichts und von denen wurde ich auch nicht informiert.

Nun meine Frage, könnte ich Probleme bekommen wenn ich zum oben genannten Datum kündige, auch wenn ich alle Fristen einhalte welche in dem Vertrag stehen den ICH persönlich unterschrieben habe!? Sehe ich das richtig das ich mich nur danach zu richten habe!?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also wenn du bei deinem arbeitgeber gekündigt hast ist alles in ordnung

dein ag muss sich dann mit der firma y besprechen wie die weiter vorgehen was aber nicht dein problem ist

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen