Arbeits unfall

25. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go450506-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeits unfall

Hallo.Hatte einen Arbeits unfall im Wald bei baumfäll Arbeiten.Mein Chef und Büro angestellte sagten das ich beim Arzt sagen soll.Das es privat passiert ist.Mit Androhung das ich mein Arbeitsplatz verlieren werde.Falls ich es doch der bg melde.Natürlich aus Dummheit sagte ich das es privat passiert ist.Lag fast ne Woche im Krankenhaus.Ist fast ein Jahr her.Kann ich den Chef heute noch dafür belangen?????. Hatte dieses Jahr noch ein Arbeits unfall und der chef drohte wieder mit Kündigung.Und aus Dummheit und Angst den Arbeitsplatz zu verlieren meldete ich ihn wieder nicht...Dummheit. Alle gute Dinge sind drei. Vor einem Monat wieder ein Arbeits unfall.Den habe ich gemeldet und warte auf die Kündigung. Meine Frage kann ich ihn für die ersten zwei noch belangen und das der bg melden?????

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go450506-59):
Meine Frage kann ich ihn für die ersten zwei noch belangen und das der bg melden?????

Wenn man für den Arbeitsunfall Zeugen hat, sich mit der BG in Verbindung setzen.
Denn der Arbeitgeber hat eine Meldpflicht für Unfälle während der Arbeit und Wegeunfälle:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/meldepflicht-bei-arbeitsunfall-und-berufskrankheit_78_176550.html
Zitat (von go450506-59):
Mit Androhung das ich mein Arbeitsplatz verlieren werde.

Wunderbar das nachweisbar ist dann sogar Nötigung, gruß an den Chefe.

Sollte jetzt noch die Kündigung kommen, ab zum Arbeitsgericht und Kündigungschutzklage einreichen, das macht die Antragsstelle für den Arbeitnehmer, dazu braucht man nicht mal einen RA.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von go450506-59):
Meine Frage kann ich ihn für die ersten zwei noch belangen

Du solltest dabei immer im Auge behalten das
- DU die falschen Angaben überall gemacht hast
- die Behauptung "der Chef hat gesagt" zum einen erst mal bewiesen werden müsste, zum anderen auch nicht wirklich entlastet



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von go450506-59):
Meine Frage kann ich ihn für die ersten zwei noch belangen und das der bg melden?????
Deine Krankenkasse hat Leistungen erbracht welche die BG übernommen hätte. Die KK wird natürlich von dir das Geld für die Behandlung zurückfordern. Mit deinem Tun hast du dazu beigetragen, dass MEINE Krankenkassenbeiträge weiter steigen. Herzlichen Dank dafür! Du hast vorsätzlich Falschangaben gemacht! Schon mal etwas von Betrug gehört? O.k., das war eine Nötigung von deinem Chef, aber solange du das nicht nachweisen kannst.............

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