Arbeitsagentur

31. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bridget0511
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsagentur

War heute beim AA um mich arbeitslos zu melden. Jetzt steht im Fragebogen, ob ich gesundheitliche Einschränkungen habe. Habe ich: Morbus Bechterew. Allerdings habe ich das im Personalfragebogen meines damaligen Arbeitgebers nicht angegeben, da ich ja sonst die Stelle nicht bekommen hätte. Ist aber so, das ich Verkäuferin bin , aber Bürokauffrau gelernt habe. Im Verkauf wird es mir körperlich oft zu schwer. Daher habe ich jetzt auch selbst gekündigt. Was soll ich tun? Bitte um schnelle Antwort! Danke!
PS: Habe selbst gekündigt, allerdings wissen die nichts von meinen körperlichen Gebrechen!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo Bridget,

ich kann nur meine Meinung dazu sagen, welche Vor -bzw. Nachteile Du hast, weiss ich nicht, kenne auch nicht die Auswirkungen Deiner Krankheit.
Wenn du ein ärztliches Attest hast, würde ich das auf jeden Fall angeben, die Krankheit ist ja auch der Grund dafür, dass du gekündigt hast, vielleicht kriegst du ja dann auch keine Sperre.
Dein Arzt kann Dir die Krankheit bestimmt auch bestätigen.

Ode willst du, dass die AA Dich wieder als Verkäuferin vermittelt, dann hast du wieder einen Job, den Du auf Dauer nicht machen kannst.
Du hast doch einen Beruf, den du ausüben kannst.

viele Grüsse
Salfena

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Huyer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite in einem mittleren Unternehmen in einer Führungsposition. Dort gehört es unter anderem zu meinen Aufgaben, Mitarbeiter(vorwiegend geringfügig Beschäftigte) auch in Personal- und arbeitsrechtlichen Fragen zu helfen. Seit neuestem verlangt nun der Arbeitgeber für eine Bescheinigung für die Agentur für Arbeit nach $ 57 SGB II eine Gebühr von (!) 9,--€ :(
Da soetwas schließlich die Arbeitnehmer nicht just-for-fun beantragen, finde ich dies schon etwas unverschämt. Aber: ist dies überhaupt rechtsmäßig erlaubt?

-----------------
"Huy
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@huyer

ich begreif grad nicht, was das mit der frage zu tun hat???
die auskuunft ist eine pflicht des ag und ein arb.nehmer kann sich solchen gebührenforderungen leicht entziehen.
schlicht nicht zahlen und abwarten. sollte der ag nicht auskunft erteilen, wird er zunächst die androhung von bußgeld erhalten, reagiert er dann immer noch nicht, zahlt er.
mein ex ag war so dämlich es drauf ankommen zu lassen. hat ihn fast 1000 flocken gekostet (allerdings gesamt, denn die gkv bescheinigung wollte der herr auch nicht ausfüllen)

sunbee

@bridget

mal grundsätzlich, deine frage gehört ins sozialrecht.

ein attest, wie @salfena schreibt, wird dir gar nix bringen. wenn du glaubst, dass du durch deine erkrankung eingeschränkt vermittelbar bist, wirst du oder der sb den ärztlichen dienst der aa um begutachtung bitten müssen. solche atteste müssen von der aa nicht mal zur kenntnis genommen werden.
bedenke aber, bei eingeschränkter vermittelbarkeit wird auch das alg gekürzt werden können.
die bessere lösung: schneller sein mit job finden und das ist sicher keine kunst;)
wenn du selbst gekündigt hast, gibt es eine sperre 3 monate.

also gleichzeitig alg2 beantragen, das darf auch um 30% gekürzt werden.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 31.08.2007 22:24:58

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Ein neuer Job wäre natürlich das Allerbeste, die Lage soll sich ja gebessert haben!!!
Viel Glück jedenfalls

Gruss
Salfena

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Huyer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, war ein Versehen... trotzdem danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen