Hallo, habe folgendes Problem:
Ich habe für zwei Monate ALG I empfangen (letztes Jahr), war dann ab Oktober selbständig mit Gründungsförderung vom Arbeitsamt, sprich: ein Betrag zum Leben und 300 Euro für Sozialkosten. Habe mich damals auch bei der Krankenversicherung selbständig gemeldet, mich aber erst nach 3, 4 Monaten gewundert, dass nichts zurückkam. Als ich mich dort schließlich meldete, hieß es bei der KV, das Arbeitsamt würde anscheinend nach wie vor weiterbezahlen. Mir wurde dort geraten, keine schlafenden Hunde zu wecken. Na gut, dachte ich, dann mache ich mich darauf gefasst, mit Ablauf der Gründungsförderung (Ende Juni) die KV nachzubezahlen. Daher schickte ich dann Mitte Juni wieder meine Unterlagen an die KV, um mich als selbständigen freiwillig Versicherten anzumelden. Wieder kein Feedback, weshalb ich jetzt davon ausgehe, dass das Arbeitsamt immer noch bezahlt. Was machen? Mir ist schon klar, dass das Arbeitsamt auf mich zukommen wird, sobald der Fehler bemerkt wird. Nur die Frage ist: wann verjährt so etwas? Sprich, falls das Arbeitsamt seinen Fehler erst in einem weiteren Jahr oder sogar noch später bemerkt: muss ich dann für den gesamten Zeitraum zurückbezahlen?
Vielen Dank schon mal für den Tipp!
Arbeitsamt zahlt Krankenkasse - aus Versehen
11. August 2009
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Frage vom 11. August 2009 | 11:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsamt zahlt Krankenkasse - aus Versehen
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#1
Antwort vom 12. August 2009 | 11:14
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... deine frage gehört nciht wirklich hierher.
versuch es doch besser unter sozialrecht.
-----------------
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"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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