Arbeitsamt zahlt meiner Frau keine Arbeitslosenhilfe mehr

15. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
zentris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt zahlt meiner Frau keine Arbeitslosenhilfe mehr

Meine Frau ist Langzeitarbeitslos und ich (Ehemann) bin Selbständig und bekomme aus meiner Tätigkeit monatlich einen festen Betrag.
Nun zahlt das Arbeitsamt meiner Frau keine Arbeitslosenhilfe mehr weil bei der Berechnung mein Anteil aus dem Gewerbebetrieb (GbR) als Grundlage verwendet wird und nicht der den ich tatsächlich habe. Ist das richtig? Wo kann ich mich hin wenden?
Wer kann mir weiterhelfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Bei der Bedürftigkeitsprüfung des AA wird dein monatliches Einkommen zugrunde gelegt.

Du mußt nachweisen, wie hoch Dein Einkommen ist. Aber das AA fordert beim zuständigen FA ebenfalls Unterlagen an und vergleicht diese.
Wenn Du also mit dem Jahresende eine Aufteilung des Überschusses aus dem Gewerbe hast, wird dieses auf das durchschnittliche monatliche Einkommen runtergerechnet. Dann ist die Berechnungsgrundlage natürlich höher.
Ist es nicht der Fall (das mit der Gewinnverteilung) wende Dich zur Klärung an die zuständige Leistungsabteilung im AA. Sie dürfen nur das tatsächliche Einkommen anrechnen, machen aber gerne Fehler.

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#2
 Von 
zentris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend, vielen Dank für Deine Antwort. Kann ich das also so verstehen, wenn ich nachweisen kann, z.B. anhand unseres Kassenbuches bzw Buchführung, das ich definitiv nicht mehr als den angegebenen Betrag privat entnehme, habe ich eine chance dagegen vorzugehen? Gibt es da gewisse Paragraphen die ich angeben kann? Ich würde mich über eine Antwort freuen.

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#3
 Von 
zentris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gleich noch eine Frage:
Das AA fordert einen Einkommenssteuerbescheid von 2003! sonst könnten sie nach neuem Gesetz keine Berechnung mehr durchführen. Bisher wurde der vom vergangenen Jahr akzeptiert. Ich kann das nicht verstehen. Es hat doch keiner die Möglichkeit einen Einkommensbescheid vom laufenden Jahr vorzulegen.

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