Hallo,
ich hatte eben einen Auruf von einer Zeitarbeitsfirma, ich solle sofort hin kommen weil ich Montag schon anfangen könne.
Jetzt ist das Problem das ich in den Hochzeitsvorbereitungen meiner bin Schwester bin. Sie ist Hochschwanger und kann da selber nicht viel machen.
Die Dame von der ZA meinte kein Problem, kommen sie am Montag bringen sie alles mit - Ausweise, Bewerbungsunterlagen usw. wir machen das alles am Montag mit dem Arbeitsvertrag und danach können sie gleich loslegen mit einem Bruttolohn von 6,89euro.
Das war mehr überrummpelt, ich soll auch gleich unterschreiben.
Ich find das irgendwie bisschen arg kurzfristig, ich weis ja noch nicht mal was auf mich zu kommt - in welche Firma sie mich stecken. Ich hab schon mehrmals Ärger mit diesen ZA's gehabt und will da nich blauäugig irgendwas unterschreiben.
Mir wäre es lieb wenn ich mir das erstmal anhören könnte und nicht sofort unterschreiben soll.
Die ZA heisst ZAG Personaldienste
Ich hab grad mal in verschiedenen Foren gelesen, da ist kaum einer der keine Probleme mit denen hat.
Ich habe noch nichtmal die Zeit bekommen Montag zum Arbeitsamt zu gehen und das Fahrgeld zu beantragen.
-- Editiert am 27.05.2011 15:09
Arbeitsantritt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und was ist jetzt die Frage?
Genauso schnell, wie die Leihfirmen einstellen, entlassen Sie auch wieder.
quote:
Ich habe noch nichtmal die Zeit bekommen Montag zum Arbeitsamt zu gehen und das Fahrgeld zu beantragen.
Wann haben Sie das letzte Mal dieses Fahrgeld bei der AfA beantragt und auch erhalten?
Fahrtkostenerstattung sollte man lieber mit der Leihfirma aushandeln.
Im letzten Monat hatte ich das für ein Vorstellungsgespräch beantragt und auch bekommen - nur hatte ich da noch ein paar Tage Luft dazwischen.
Eben rief ich beim Amt an, ich solle mir das formlos bestättigen lassen das ich da war.
Der Herr wollte mich gleich Abmelden wegen Arbeitsantritt, dann wird nichts draus und ich habe die Lauferrein - hab ihm dann gesagt das es erst mal ein Vorstellungsgespräch ist.
-- Editiert am 27.05.2011 15:29
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ist das Rechtens das die mich einfach so überrumpeln können?
Montag hinkommen und sofort unterschreiben? Ich muss mir das doch erstmal anhören. Soll ja gleich alle Papiere mitbringen.
-- Editiert am 27.05.2011 15:56
Es gibt kein Anti-überrumpelungsgesetz. Sofern Sie älter als 18 Jahre sind, sind Sie grundsätzlich selbst für sich verantwortlich und logischerweise auch für Verträge, die Sie unterschreiben. Ich lass an der Stelle mal beiseite, dass viele Arbeitssuchende sowohl von den Jobcentern als auch von der AfA in prekäre Beschäftigung wie Leiharbeit gedrängt werden.
Wenn Sie bereits mit Leiharbeit zu tun hatten, dann wissen Sie doch wie es dort üblicherweise zugeht. Warum haben Sie dem Dispo nicht gesagt, er soll den AV in nen Briefumschlag stecken und Ihnen schon mal zum Lesen zuschicken?
Auf was sollte man denn z.b. bei den Leiharbeitsverträgen besonders achten?
Da muss ich ehrlich sagen das weis ich nicht.
Sagen Sie's mir bitte?
Eimal war ich bei Manpower, da bin ich in der 2. Woche krank geworden - musste abends noch in die Notaufnahme. Obwohl ich es nachweisen konnte kam sofort die Kündigung.
-- Editiert am 27.05.2011 16:14
Frage Nr.1: welcher Tarifvertrag wird angewendet? Das kann man u.U. auf deren Homepage herausfinden.
Frage Nr.2: wie weit ist es bis zum Entleiher? Wie hoch sind die Fahrtkostenzuschüsse. Das sollte man im übrigen auch klären, wenn es bis zum Entleiher nur 2km sind. Beim nächsten Einsatz sind es dann 60km einfache Entfernung und da steht man blöd da. Selbst wenn man ein Auto hat, wird man kaum von dem Minilohn die Fahrtkosten stemmen können. Und man sollte sich diesbezüglich nicht auf "das klären wir, wenn es so weit ist" vertrösten lassen.
6,89 Euro ist einfache Helfertätigkeit, Ost-tarif. Was soll überhaupt gemacht werden? Haben Sie einen Facharbeiterberuf erlernt?
Woher hat die Leihfirma überhaupt ihre Telefonnummer?
Die Leihfirma hat die Nr. vom Amt.
Ja, ich den Facharbeiterbrief habe ich.
Die Arbeitsstelle wäre hier im Ort.
-----------------
""
Sollen Sie in einer Helfertätigkeit beschäftigt werden oder in Ihrem erlernten Beruf?
-- Editiert am 27.05.2011 19:50
In einer Helfertätigkeit.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten