Arbeitsanweisung

26. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
spaceman
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitsanweisung

Muss eine Arbeitsanweisung handschriftlich unterschrieben werden, damit sie als solche gilt?
Vor kurzem ist unser Chef, der auch im Vorstand war, entlassen worden. Die anderen beiden Vorstände, die befreundet sind, haben uns Mitarbeitern keinen plausiblen Grund für die Entlassung nennen können. Unsere Niederlassung soll geschlossen werden und uns wurde mündlich von ihnen angeboten, mit zum Hauptsitz zu kommen. Aber jetzt ist der Vorstandsvorsitzende bei uns und stöbert überall herum und sucht nach Fehlern.
Gestern hat er uns einen Ablaufplan vorgelegt und uns gefragt, ob das für uns eine Arbeitsanweisung darstellt. Sie wurde aber nie offiziell als Arbeitsanweisung deklariert, sondern als Richtlinie für neue Mitarbeiter. Veränderungen im Arbeitsablauf wurden immer per e-mail oder mündlich vom ehemaligen Chef übermittelt. Das würde für mich eine Art Arbeitsanweisung darstellen. Wäre das eine?

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