Hallo.
Ich habe am 01.11. Eine neue Arbeit angefangen. Laut Vertrag arbeite ich 12 Stunden pro Woche.
Mit meiner Chefin ist im Vorfeld abgesprochen, dass ich nur Montags bis Mittwochs arbeite.
Nun fiel der 01.11. Allerdings auf einen Donnerstag. Sie bat mich am Donnerstag und Freitag zu arbeiten, da ansonsten die Beratungsstelle geschlossen werden müsste, da alle Kollegen Urlaub hatten. Meiner Meinung nach sind die beiden Tage als Überstunden zu zählen. Ihrer Meinung nach nicht, da der Donnerstag ja nunmal der 01.11. War.
Wer kann mir sagen wie das Arbeitsrechtlich aussieht? Ich musste auf babysitter ausweichen an den beiden Tagen und soll dafür noch minusstunden bekommen, da ich an den beiden Tagen nicht auf 8 Stunden insgesamt gekommen bin. Irgendwie kann das doch nicht sein, wenn ich feste arbeitstage habe.
Arbeitsbeginn kompliziert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatMeiner Meinung nach sind die beiden Tage als Überstunden zu zählen. :
Und wie hat man die dafür notwendigen 12 Pflichtstunden zuvor abgeleistet?
ZitatIrgendwie kann das doch nicht sein, wenn ich feste arbeitstage habe. :
Eigentlich korrekt.
Jedoch gab es hier wohl eine einvernehmliche Änderung der vertraglichen Vereinbarung bezüglich dieser 2 Tage.
Im übrigen hat ein Arbeitgeber durchaus auch ein entsprechendes Direktionsrecht, andere Arbeitstage zuzuweisen wenn der Betrieb sonst geschlossen werden müsste.
In wieweit sind diese Tage denn im Arbeitsvertrag schriftlich von beiden Seiten fixiert worden?
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So ganz schlau werde ich nicht aus deiner Darstellung: Wie soll es denn zu den Minusstunden gekommen sein?
Hast du nun am 29/30/31-ten Oktober gearbeitet und zusätzlich am 01/02-ten November?
Wenn ja, sind die beiden Novembertage Über- oder jedenfalls Plusstunden, wobei noch Feiertagsarbeit am 01/11.
Und hast du für den Feiertag einen Ausgleichstag erhalten?
Vermutlich hat der FS NICHT am 29/30/31.10. gearbeitet, weil er ja die Stelle erst zum 1.11. angetreten hat. ;-)
Ist der 1.11. in Deinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag? Je nachdem, was zu den Arbeitszeiten genau im Vertag steht und ob der 1.11. ein Feiertag ist oder nicht, ist die geschuldete Arbeitszeit in der betreffenden Woche:
0 Stunden (Arbeitszeit immer Mo.-Mi.)
2,4 Stunden (Arbeitszeit flexibel, 1.11. ist gesetzlicher Feiertag)
4,8 Stunden (Arbeitszeit flexibel, 1.11. kein gesetzlicher Feiertag)
Da die Arbeitsstelle ja nun noch frisch ist und vermutlich Probezeit besteht, ist guter Rat teuer - allerdings würde ich durchaus klar machen, dass Du Dich auch künftig nicht über den Tisch ziehen lässt. Unterstunden können auf keinen Fall angefallen sein, das soll der AG doch mal vorrechnen.
Und genau so würde ich der Chefin das auch kommunizieren: "Aus meiner Sicht habe ich gem. des geschlossenen Vertrags in dieser Woche überhaupt nicht arbeiten müssen und habe aus Kulanz die Schichten am Do. und Fr. übernommen. Damit habe ich meine Stundenverpflichtungen für diese Woche übererfüllt; auf gar keinen Fall akzeptiere ich Unterstunden für mein spontanes Entgegenkommen."
Zitat:Sie bat mich am Donnerstag und Freitag zu arbeiten, da ansonsten die Beratungsstelle geschlossen werden müsste, da alle Kollegen Urlaub hatten.
Ist IMHO auch ein starkes Stück - verstehe ich das richtig, dass Du an Deinem ersten Tag den Laden alleine geschmissen hast?
@little-beagle
Perfekt.
Minusstunden können auf keinen Fall entstanden sein, wenn nicidia entgegenkommenderweise am 1. und 2. Nov. eingesprungen ist - es sei denn, nicidia hätte danach am 05/06/07-ten Nov. nicht gearbeitet - also eine Verschiebung meiner /Rechnung/Überlegung um eine Woche.
Aber wenn es so beginnt .....
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