Arbeitsbeginn von Minijob nach Vertrag nicht möglich - Stunden nacharbeiten?

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
go613728-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsbeginn von Minijob nach Vertrag nicht möglich - Stunden nacharbeiten?

Hallo,

ich habe am 08.07. einen Vertrag für einen 400-Euro-Job unterschrieben, bei dem ich 25 Stunden im Monat arbeiten muss (keine festen Zeiten, ich muss eben auf die 25h im Monat kommen). Beginn der Tätigkeit laut Vertrag 15.07.

Ein paar Tage vor dem potenziellen Arbeitsbeginn stellte sich dann heraus, dass der PC, den ich zwingend für diese Arbeit benötige, mit den nötigen individuellen Programmen, kaputt ist und es keine Möglichkeit für einen vorübergehenden Ersatz-PC gibt. Mein Chef meinte daraufhin, er würde danach schauen, dass der PC repariert wird und sich dann melden, sobald dieser wieder einsatzbereit ist.

Nun sind über 2 Wochen vergangen und er hat sich noch nicht gemeldet. 2 Wochen, in denen ich ja eigentlich schon hätte arbeiten müssen laut Vertrag.

Was passiert nun mit den Stunden, die ich ja nicht ableisten konnte? Muss ich diese nacharbeiten, um auf die 25h im Monat zu kommen? Das Problem ist eben, dass ich einer Vollzeittätigkeit als Hauptjob nachgehe und ich dann nicht einfach mal 25h zusätzlich irgendwie in 2 Wochen dazwischenschieben kann.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116015 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von go613728-42):
Was passiert nun mit den Stunden, die ich ja nicht ableisten konnte?

Wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart? Falls nicht, gibt es keine Diskussion um nacharbeiten - die Stunden sind ohne Nacharbeit zu bezahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 168x hilfreich)

auch wenns hier nicht hingehört, aber du weißt, dass seit 01.Juli für die Stunde 10,45 bekommst. Und das sind bei einem 400.- Job 38,2 Stunden

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5482 Beiträge, 2479x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
auch wenns hier nicht hingehört, aber du weißt, dass seit 01.Juli für die Stunde 10,45 bekommst. Und das sind bei einem 400.- Job 38,2 Stunden


Wann genau wurde der Mindestlohn denn auch als Maximallohn festgelegt?

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#4
 Von 
go613735-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart? Falls nicht, gibt es keine Diskussion um nacharbeiten - die Stunden sind ohne Nacharbeit zu bezahlen.


Nein, kein Arbeitszeitkonto. Es ist so ein 08/15 Minijob-Vertrag aus dem Internet, den ich selber raussuchen sollte. Bei Arbeitszeit steht lediglich die 25h im Monat (die übrigens mit 16 Euro / Stunde vergütet werden) und sonst gar nichts.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(730 Beiträge, 328x hilfreich)

So oder so würde es ja nicht um die vollen 25 Stunden gehen. Da der Eintritt zur Monatsmitte erfolgen sollte, wäre nur die Hälfte der Stunden zu erbringen und zu vergüten. Hat der Arbeitgeber schob gezahlt?

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Hat der Arbeitgeber schob gezahlt?


wie denn, wenn erst gestern hier gefragt wurde?

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#7
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(730 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
wie denn, wenn erst gestern hier gefragt wurde?


Es wurde gestern gefragt, ob er die Stunden nacharbeiten muss. Es sirde nicht bemängelt, dass kein Geld gekommen wäre. Fällig wäre es.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116015 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von go613735-82):
Nein, kein Arbeitszeitkonto.

Dann gibt es auch kein nacharbeiten, der AG ist dann selber schuld, er befindet sich im Annhameverzug.



Zitat (von dummfragerin):
So oder so würde es ja nicht um die vollen 25 Stunden gehen.

Aber sicher doch, warum sollte es anders sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(730 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber sicher doch, warum sollte es anders sein?


Bei Eintritt zur Monatsmitte sind auch nur die hälftigen Stunden zu leisten und es gibt nur die Hälfte vom Geld. Warum soll das bei einem Teilzeitjob anders sein als bei einem Vollzeitjob?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116015 Beiträge, 39197x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Bei Eintritt zur Monatsmitte sind auch nur die hälftigen Stunden zu leisten

Hier stet es aber nun mal anders im Vertrag und vereinbart / geplant war es wohl auch anders ...



Zitat (von dummfragerin):
Warum soll das bei einem Teilzeitjob anders sein als bei einem Vollzeitjob?

Nun, da könnte man sich einfach mal fragen, welche Bedeutung das Wort "Voll" in "Vollzeit" wohl haben mag...
Da ein mehr als die die volle Leistung nicht möglich ist, haben wir da also eine ganz andere Situation.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
die vollen 25 Stunden gehen. Da der Eintritt zur Monatsmitte erfolgen sollte, wäre nur die Hälfte der Stunden zu erbringen und zu vergüten.


Is natürlich ne Milchmädchenrechnung. :grins:
25 Stunden im Monate sind bei (zb!) 8 Std täglich knapp 3 Tage. Ob sie die am 1,2,3 nimmt oder 1,15,30 oder am 21,26,30 is doch egal. 3 Tage im Monat ist das Ziel!

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