Arbeitsbescheinigung Korrektur

21. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsbescheinigung Korrektur

Hallo an alle! Ich brauche mal dringend hilfe, der AG hat die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt und angekreuzt dass Vertragswidriges Verhalten die Uhrsache der Kündigung war. Uns ist der Verhalten aber nicht bekannt.. kann mir jemand helfen eine Forderung zur Korrektur der Arbeitsbescheinigung zu schreiben?

Ich bin nicht Deutsch und kann sowas leider nicht gut selber schreiben...

Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4864x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
angekreuzt dass Vertragswidriges Verhalten die Uhrsache der Kündigung war
Was steht denn in der Kündigung drin, warum gekündigt wurde?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine Außerordentliche fristlose Kündigung

So ist es formuliert -

Hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem .... bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich, fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen diesen Schritt zu gehen, weil ein weiter bestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für das Unternehmen wäre. Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zum ....

Es wurde keine Abmahnung gegeben, andere Gründe sind uns auch nicht bekannt. Allerdings steht Vertragswidriges Verhalten angekreuzt... wir sind echt verwirrt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111382 Beiträge, 38579x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
Es ist eine Außerordentliche fristlose Kündigung

Dann wird es im Moment keinen Anspruch geben diese Bescheinigung zu korrigieren.



Zitat (von ievaodeta):
weil ein weiter bestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für das Unternehmen wäre.

Irgendwas wird wohl vorgefallen sein ...


Wenn man mit der Kündigung nicht einverstenden ist, muss man beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15889 Beiträge, 6049x hilfreich)

Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung bedarf praktisch immer eines erheblichen Fehlverhaltens, also einer unerträglichen Verletzung der Pflichten aus dem AV. Und bei so schwerwiegender Verletzung der Pflichten gibt es naturgemäß auch keine Abmahnung, sondern gleich die Kündigung.
Dass jemand so gar keine Ahnung haben soll, was da vorgefallen sein mag, ist mir bis dato noch nicht untergekommen. Wenn aber die Kündigung tatsächlich ungerechtfertigt wäre, hast du in jedem Fall die Möglichkeit, binnen drei Wochen dagegen vorzugehen. Das gilt selbst dann, wenn du in einem Kleinbetrieb arbeitest.

-- Editiert von blaubär+ am 22.03.2021 13:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Wir gehen auf jedem fall zu einer Rechtsberatung, da wir den Grund nicht wissen. Außerdem macht der Unternehmen das mit ALLE mitarbeiter (mehr als 5 werden am Tag gekündigt). Und die haben aus versehen uns eine Kündigung von einer anderen Person zugeschickt. Außerdem wurde uns gesagt wir sollen auf eine zweite Kündigung warten die per Post kommen solle. Ist aber nicht passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15889 Beiträge, 6049x hilfreich)

Wenn du nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch Arbeitsrecht einschließt, brauchst du keine Rechtsberatung. Du kannst gegen die Kündigung direkt beim Arbeitsgericht klagen. Kostet nicht viel, bestenfalls eine Gebühr, und ein Rechtspfleger wird dir helfen, den Antrag zu formulieren. Wichtig zu wissen: du hast seit Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um dagegen vorzugehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal :) wir geben hier bestimmt nicht auf, so wie es aussieht arbeiten dort nur ausländer die garnicht deutsch sprechen, und der Unternehmen denkt wohl die können machen, was die wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
Und die haben aus versehen uns eine Kündigung von einer anderen Person zugeschickt. Außerdem wurde uns gesagt wir sollen auf eine zweite Kündigung warten die per Post kommen solle. Ist aber nicht passiert.
Dann liegt doch gar keine Kündigung vor.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von ievaodeta):
Und die haben aus versehen uns eine Kündigung von einer anderen Person zugeschickt. Außerdem wurde uns gesagt wir sollen auf eine zweite Kündigung warten die per Post kommen solle. Ist aber nicht passiert.
Dann liegt doch gar keine Kündigung vor.


Doch, die Außerordentliche Kündigung liegt vor, aber es wurde gesagt wir sollen auf eine Zweite Kündigung warten die dann per Post kommen soll...die aber nicht gekommen ist. Also haben die uns betrogen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15889 Beiträge, 6049x hilfreich)

.... möglicherweise, um Zeit zu schinden, damit die Dreiwochenfrist verstreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... möglicherweise, um Zeit zu schinden, damit die Dreiwochenfrist verstreicht.


Bin mir da 100% sicher dass die es deswegen gesagt haben. Also wir werden es auf jedem fall klären. Und wie gesagt, die machen das mit viele mitarbeiter so.

Steht eigentlich in der Probezeit Urlaub zu? Wenn der nicht genommen wurde, weil der vertrag gekündigt wurde, können wir urlaubsabgeltung verlangen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28295 Beiträge, 5150x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
die Außerordentliche Kündigung liegt vor,
Seit wann bist du dort beschäftigt?
Wann hast du diese Kündigung mit dem falschen Namen erhalten?

Bitte mal das Datum nennen.

Man hat 3 Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht eine Klage gegen die K. einzureichen.
Das geht ohne Anwalt, ohne Rechtsberatung, ohne perfekte Deutschkenntnisse.

edit:
Du bist in der Probezeit gekündigt worden?
Dann braucht der AG gar keinen Grund.

-- Editiert von Anami am 22.03.2021 14:00

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31775 Beiträge, 16898x hilfreich)

Steht eigentlich in der Probezeit Urlaub zu? Wenn der nicht genommen wurde, weil der vertrag gekündigt wurde, können wir urlaubsabgeltung verlangen? Grundsätzlich schon - von wann bis wann waren Sie denn da beschäftigt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ievaodeta):
die Außerordentliche Kündigung liegt vor,
Seit wann bist du dort beschäftigt?
Wann hast du diese Kündigung mit dem falschen Namen erhalten?

Bitte mal das Datum nennen.

Man hat 3 Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht eine Klage gegen die K. einzureichen.
Das geht ohne Anwalt, ohne Rechtsberatung, ohne perfekte Deutschkenntnisse.

edit:
Du bist in der Probezeit gekündigt worden?
Dann braucht der AG gar keinen Grund.

-- Editiert von Anami am 22.03.2021 14:00



Es geht um mein Mann hier. Der war ab dem 12.11.2020 dort beschäftigt. Kündigung hat er am 11.02.2021 bekommen. Und sofort wurde Ihm gesagt er soll auf eine Zweite Kündigung warten, die per Post spätestens am 25.02. kommen soll. Und dann sollte er sich bei der Arbeitsagentur anmelden, wenn er die Zweite Kündigung bekomen hat.

Wir haben dann eine Email geschrieben um nachzufragen wo die Zweite Kündigung ist, die haben dann die gleiche Kündigung uns geschickt, also die erste außerordentliche fristlose. Und aus versehen haben die uns noch eine Kündigung von einer Anderen Person zugeschickt, die 2 tage zuvor gekündigt wurde, auch außerordentlich fristlos...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann man da wohl nichts mehr machen, weil die Klagefrist versäumt ist....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
Der war ab dem 12.11.2020 dort beschäftigt. Kündigung hat er am 11.02.2021 bekommen. Und sofort wurde Ihm gesagt er soll auf eine Zweite Kündigung warten, die per Post spätestens am 25.02. kommen soll.
Und warum sollte nun eine zweite Kündigung kommen? Ich verstehe es immer noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von ievaodeta):
Der war ab dem 12.11.2020 dort beschäftigt. Kündigung hat er am 11.02.2021 bekommen. Und sofort wurde Ihm gesagt er soll auf eine Zweite Kündigung warten, die per Post spätestens am 25.02. kommen soll.
Und warum sollte nun eine zweite Kündigung kommen? Ich verstehe es immer noch nicht.


Das wissen wir auch nicht, Ich habe selber mit dem Chef am telefon gesprochen und er hat mir das gleiche gesagt, dass da eine Zweite kündigung per Post kommt, wir sollen warten, und wenn die da ist, erst dann sich bei der Arbeitsagentur anmelden...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15889 Beiträge, 6049x hilfreich)

... ist eh' jetzt alles Makulatur:
Die Dreiwochenfrist ist vorbei und damit auch die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen.
Ende Gelände.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28295 Beiträge, 5150x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
erst dann sich bei der Arbeitsagentur anmelden...
Ja. Schade. Alles längst vorbei mit dem Arbeitsgericht.

Aber bei der Arbeitsagentur trotzdem melden... jetzt schnellstens.
Egal, ob der Name falsch geschrieben ist oder die K. außerordentlich war...

Selbst, wenn man kein Arbeitslosengeld bekommt (weil nur Probezeit und nicht schon 12 Monate beschäftigt), braucht man eine Bescheinigung von dort. Nennt sich Negativ-Bescheinigung ALG1.

Damit kann man dann Alg2/Hartz 4 beim Jobcenter beantragen.

Hat er insgesamt mehr als 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet (also mehr als Minijob), bekommt er ALG 1.
Dann aber wohl auch mit Sperrzeit, weil man ja seit 11.2. nur gewartet hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31775 Beiträge, 16898x hilfreich)

Der war ab dem 12.11.2020 dort beschäftigt. Kündigung hat er am 11.02.2021 bekommen. Dann besteht entsprechend für 3 Monate Urlaubsanspruch - dessen Auszahlung kann man noch einklagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Arbeitsagentur haben wir uns den nächsten tag angemeldet, also am 12.02, da haben wir nicht gewartet, es uns aber erst jetzt aufgefallen, das auf der arbeitsbescheinigung vertragswidriges verhalten angekreuzt war. Nur da sind wir sicher dass die kündigung nicht an seinem verhalten lag, und wir wollen die sperre natürlich nicht bekommen... echt schade dass die sowas überhaupt machen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15889 Beiträge, 6049x hilfreich)

/// ... vertragswidriges verhalten angekreuzt war. Nur da sind wir sicher dass die kündigung nicht an seinem verhalten ...

Vollkommen irrelevant. Und in durchaus verdrehten Sinn durchaus richtig angegeben, da kein Gericht die Kündigung korrigiert hat. Wenn fristlose Kündigung, dann vertragswidriges Verhalten. Praktisch immer. (Ausnahme: Es gibt keine Fristen, die einzuhalten wären. Was hier keine Rolle spielt.)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28295 Beiträge, 5150x hilfreich)

Zitat (von ievaodeta):
Bei der Arbeitsagentur haben wir uns den nächsten tag angemeldet, also am 12.02
O.K. Die Arbeitsagentur braucht meist 4-6 Wochen, jetzt wegen Corona vielleicht länger...

Die Frage ist aber trotzdem:
Hat dein Mann überhaupt Anspruch auf ALG1 von der Arbeitsagentur?

1. War dieser Job sv-pflichtig?
2. Hatte dein Mann vorher mind. 9 Monate schon einen anderen sv-pflichtigen Job?

sv-pflichtig ist ein Job, wenn der Lohn mehr als 450,- im Monat war.
Man braucht also mindestens 12 Monate.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ievaodeta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Arbeitsagentur hat 3 wochen gebraucht, wir haben heute schon den bewilligungsbescheid bekommen. Also keine sperre oder so.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.280 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen